Lieferkette

EU-Lieferkettengesetz muss struktureller Ungerechtigkeit entgegenwirken

Aktuell laufen die Verhandlungen zu den Details zur Richtlinie zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten (EU-Lieferkettengesetz, CSDDD) auf Hochtouren. Im Rahmen des Trilogs zwischen EU-Kommission, Europäischem Parlament und Rat wird der finale Text abgestimmt. Anlässlich der Verhandlungen unterstreicht SÜDWIND, dass ein starkes EU-Lieferkettengesetz strukturelle Machtungleichgewichte berücksichtigen muss.

04.01.2024

EU-Lieferkettengesetz muss struktureller Ungerechtigkeit entgegenwirken

Die wichtigste Frage ist: Ist der Rechtsrahmen so gestaltet, dass er für marginalisierte Gruppen wie etwa Frauen durchschlagende Verbesserungen mit sich bringt?

Diese Leitfrage entspricht den derzeitigen Strategien der feministischen Außen- und Entwicklungspolitik in Deutschland. Rechte, Ressourcen und Repräsentanz von Benachteiligten sollen damit gestärkt werden. SÜDWIND fordert die Bundesregierung auf, im Trilog diesen Kurs konsequent zu verfolgen.

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„Menschenrechtliche Risiken bei der Herstellung etwa von Schuhen oder Kleidung sind nicht für alle Beschäftigten gleich. Für viele Frauen und mehrfach Diskriminierte in Produktionsländern wie Indien oder Indonesien sind die Risiken besonders groß. Mindestens genauso groß sind bislang die Hürden, sich dagegen wehren zu können. Mangelnde finanzielle Mittel, fehlendes Wissen hinsichtlich eigener Rechte und Möglichkeiten sowie Sprachbarrieren können derartige Hürden sein, insbesondere für Frauen“, erklärt Dr. Jiska Gojowczyk, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei SÜDWIND. „Gerade für Frauen gibt es zusätzlich hinderliche gesellschaftliche Normen. Vielerorts wird von ihnen erwartet, sich nicht zu beschweren; selbst dann, wenn das ihre Gesundheit gefährdet.“

Lieferkettengesetze in Europa müssen dieser Realität begegnen. Nur dann werden Arbeitsplätze sicherer und Menschenrechte besser geschützt.

Policy Paper fasst wichtige Elemente zusammen

Was das für die Richtlinie CSDDD bedeutet, führt SÜDWIND in einem kürzlich veröffentlichten Policy Paper aus. So müssen die in der Richtlinie erfassten Instrumente so gestaltet sein, dass sie (mehrfach) Diskriminierten tatsächlich zugänglich sind. Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen müssen die Möglichkeit haben, Betroffene von Rechtsbrüchen in entsprechenden Verfahren zu vertreten. Die Beweislast muss so gestaltet sein, dass sie der Realität von Einzelpersonen und Gruppen, die in mehrfacher Hinsicht diskriminiert werden, Rechnung trägt. Bei sämtlichen Schritten hinsichtlich der Sorgfaltspflicht müssen die Interessensgruppen einbezogen werden, die die Nöte der Beschäftigten vor Ort gut kennen. Bei der Entwicklung von Unternehmensstrategien, bei Risikobewertungen und Maßnahmenplänen, bei der Konzeption von Vorbeuge- und Abhilfemaßnahmen sowie im Monitoring müssen etwa lokale Frauenrechtsorganisationen, Vertreter:innen von LGBTIQ+-Bewegungen und andere Organisationen, die auf Diskriminierungsfragen spezialisiert sind, konsultiert werden.

Wer Diskriminierung nicht gezielt bekämpft, schreibt sie fort

„Der Trilog muss auf dem Wissen aufbauen, welches Forschung, Nichtregierungsorganisationen und Arbeitnehmer:innen-Vertretungen jahrzehntelang hervorgebracht haben“, fordert Gojowczyk. „Die Richtlinie darf keine Beschäftigten erster und zweiter Klasse schaffen. Wir fordern daher ein Gesetz, das struktureller Ungerechtigkeit entgegenwirkt. Dafür gibt es vielversprechende ausgearbeitete Vorschläge, insbesondere vom Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft. Die Bundesregierung sowie die EU haben nun die Aufgabe, sich diese zu eigen machen. Das EU-Lieferkettengesetz ist eine große Chance für bessere Arbeitsbedingungen und mehr Geschlechtergerechtigkeit, die unbedingt genutzt werden muss.“

Sie können das Policy Paper hier lesen.

Quelle: UD/pm
 

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