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Schadstofffrei? Babybetten im Online-Handel oft ohne Beleg

Die Verbraucherzentrale NRW zeigt auf: Versprechen von „schadstofffreien“ Babybetten im Internet sind selten nachprüfbar. In einer Untersuchung von 17 Betten fehlten konkrete Nachweise für die behauptete Unbedenklichkeit. Stärkere Regulierungen für schadstoffbezogene Werbeaussagen werden gefordert.

02.04.2024

Schadstofffrei? Babybetten im Online-Handel oft ohne Beleg

Eltern möchten die Gewissheit haben, dass ihre Babys in Betten schlafen, die frei von Schadstoffen sind, denn in den ersten Jahren verbringen die Neugeborenen einen Großteil des Tages im Schlaf. Allerdings stellt sich die Frage, wie viel Vertrauen man in Werbebehauptungen wie „schadstoffgeprüft“ oder „ohne Giftstoffe“ setzen kann, insbesondere wenn es um online vertriebene Babybetten aus MDF (Mitteldichten Faserplatten) geht. Dieser Frage ging die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nach und nahm hierfür 17 im Internet erhältliche Babybetten genauer unter die Lupe. „Auf den Produktseiten haben wir lediglich vollmundige Versprechen, aber keine überprüfbaren Nachweise gefunden“, erklärt Kerstin Effers, Referentin für Umwelt und Gesundheitsschutz. „Dies zeigt, dass strengere gesetzliche Regelungen nicht nur für irreführende Umweltaussagen, sondern auch für Behauptungen zu Schadstoffen oder gesundheitlicher Unbedenklichkeit dringend erforderlich sind.“

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Im Online-Handel werden zahlreiche Kinder- und Babybettchen präsentiert, wobei viele aus dem Material MDF hergestellt sind. Doch nicht nur die Holzwerkstoffplatten selbst, sondern auch Lacke, Farben, Klebstoffe und Beschichtungen können potenzielle Schadstoffquellen darstellen. Die Fachleute der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen widmeten sich im Februar 2024 einer genaueren Betrachtung von 17 Baby- und Kinderbettchen-Produktseiten im Internet. Ihr Ziel war es, die Marketingbehauptungen hinsichtlich der Schadstoffarmut und der gesundheitlichen Unbedenklichkeit zu überprüfen.

Nicht nachprüfbare Aussagen im Internet

In den Produktbeschreibungen aller 17 überprüften Kinderbetten fanden sich Aussagen wie „schadstofffrei“, „schadstoffgeprüft“, „schadstoffarm“, „giftfrei“, „ungiftig“, „unbedenklich“, „komplett ohne Lösungsmittel“ oder „ohne jegliche Schadstoffe“, die darauf hindeuten sollten, dass die Betten sicher in der Herstellung sind. Bezeichnenderweise galten diese Behauptungen bei ungefähr der Hälfte nur für die lackierten Oberflächen und nicht für die komplette Struktur des Bettes. In neun Fällen gab es zwar Hinweise auf durchgeführte Tests, Prüfungen oder Zertifikate bezüglich Schadstoffen, aber es wurden keine konkreten Beweise oder Verifizierungsmöglichkeiten angeboten. Gerade in der Online-Verkaufsumgebung wäre es jedoch technisch einfach umzusetzen, entsprechende Prüfdokumentationen zum Download bereitzustellen oder Prüfkennnummern zu verlinken.

Konkret versuchte eine Produktseite, Eltern mit der Versicherung zu beruhigen, dass das Bett sicher und gesundheitlich unbedenklich sei, doch es fehlte der Beleg für diese Aussage. Ebenfalls wurde nicht geklärt, was genau unter Ausdrücken wie „hochwertige MDF-Platte“ oder „Öko-MDF-Platte“, die mehrfach verwendet wurden, verstanden werden soll.

Antworten der Händler völlig unzureichend

Die Mitarbeiter*innen der Verbraucherschutzorganisation kontaktierten alle betreffenden Verkäufer mit der Aufforderung, innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist schlüssige Belege für ihre Werbebehauptungen vorzulegen. Zehn Verkäufer reagierten zwar rechtzeitig, aber oft legten sie Dokumente vor, die keinen direkten Bezug zu den angeführten Werbeaussagen hatten und keinen eindeutigen Bezug zum jeweiligen Bett aufwiesen, wie technische Datenblätter für Lacke, denen Angaben zur chemischen Zusammensetzung fehlten, oder ein Nachweis zur Haftstärke des verwendeten Klebstoffs. „Immerhin erhielten wir vier Prüfberichte, die bescheinigten, dass das Bett die Anforderung der Spielzeugnorm in Bezug auf die Freisetzung von Elementen wie Cadmium und Blei erfüllt – einer davon war allerdings schon fast dreizehn Jahre alt“, erklärt Kerstin Effers. „Insgesamt konnte aber keiner der Händler alle seine Werbeaussagen vollständig belegen.“

Ein positives Beispiel sind allerdings jene Hersteller, die ihre Kinderbetten von einer unabhängigen Stelle nach transparenten und öffentlich zugänglichen Kriterien überprüfen lassen. Dadurch können sie verlässlich nachweisen, dass ihre Möbelstücke schadstoffarm sind. Erkennbar sind solche Produkte an Umwelt- und Gesundheitssiegeln wie dem Blauen Engel.

Green Claims-Richtlinie sollte auch Schadstoffe umfassen

Im Rahmen der EU-Gesetzgebung werden momentan mit der Initiative zur sogenannten Green Claims-Richtlinie und der Ausdehnung der Richtlinie bezüglich unlauterer Geschäftspraktiken Maßnahmen ergriffen, um sogenanntes Greenwashing zu bekämpfen. Diese Regelungen zielen darauf ab, einheitliche Kriterien festzulegen, die Unternehmen dazu verpflichten, umweltbezogene Angaben wie „natürlich“, „biologisch abbaubar“ oder „klimaneutral“ eindeutig zu belegen. Von Seiten der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wird dieser Prozess zwar als Schritt hin zu mehr Transparenz begrüßt, als alleinige Maßnahme jedoch als unzureichend angesehen: „Auch in Bezug auf Chemikalien und gesundheitliche Unbedenklichkeit können Unternehmen derzeit viel behaupten. Für Verbraucher*innen bleibt unklar, ob die Werbeaussagen glaubhaft sind oder bloß Grünfärberei darstellen“, so Effers. „Das wurde bei unserer Marktstichprobe zu dem sensiblen Produkt Babybetten mehr als deutlich.“

Daraus resultiert, dass die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die Forderung erhebt, Werbebotschaften nur dann zuzulassen, wenn diese direkt am Verkaufsort von den Konsument*innen nachvollzogen werden können. Falls Aussagen auf Labortests basieren, sollten Belege wie Prüfberichte für die Kund*innen zugänglich gemacht werden. Zudem plädiert die Verbraucherzentrale dafür, dass nicht nur einzelne Komponenten wie die Lackierung auf Schadstoffe geprüft werden sollten, sondern die Gesamtheit des Bettes. Dies ist notwendig, um zu gewährleisten, dass Verbraucher*innen eine wahrheitsgemäße Vorstellung vom Produkt erhalten und nicht fehlgeleitet werden.

Quelle: UD/pm
 

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