Biodiversität

Drei Schritte für den Stopp des Artenverlustes

Anlässlich des Internationalen Tags des Artenschutzes fordert der BUND eine Drei-Punkte-Strategie für Artenschutz. In Deutschland ist jede dritte Tier- und Pflanzenart in ihrem Bestand bedroht, bei den Wirbeltieren sind es gar zwei von drei Arten. Zahlreiche Arten sind vom Aussterben bedroht, unter anderem fast ein Fünftel aller Tagfalterarten.

03.03.2020

Drei Schritte für den Stopp des Artenverlustes

„Deutschland hatte sich international verpflichtet bis 2020 das Artensterben zu stoppen. Aber trotz einzelner Artenschutzerfolge ist die Bilanz nach zehn Jahren in Deutschland verheerend. Damit muss Schluss sein“, sagt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Dabei werden in diesem Jahr auf europäischer und internationale Ebene neue Abkommen und Strategien zum Schutz der Biologischen Vielfalt verhandelt, die wegweisend für das nächste Jahrzehnt sein werden. Deutschland braucht jetzt einen effektiven Plan, der nationale, europäische und internationale Bemühungen vereint, um glaubwürdig verhandeln zu können.

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Angesichts der alarmierenden Zahlen fordert der BUND einen Dreiklang des Artenschutzes für 2020: 

  • Eine konsequente Anwendung vorhandener Gesetze und besserer Artenschutz in Deutschland anstelle weiterer Vernichtung von Lebensräumen durch Infrastrukturmaßnahmen und eine Intensivlandwirtschaft
  • konsequente Unterstützung einer ambitionierten EU-Biodiversitätsstrategie, die mehr Naturschutzgelder bereithält, Naturschutzrecht wirklich umsetzt und die Natur- und Klimaschutz beziehungsweise -anpassung zusammendenkt
  • ambitionierte internationale Ziele zum Artenschutz, welche die Treiber -Klimawandel, ungezügelten Rohstoffverbrauch, industrielle Landwirtschaft und Lebensraumzerstörung - weltweit entgegentreten

„Deutschland muss handeln, ansonsten bleiben die deutschen Forderungen auf europäischer und internationaler Ebene unglaubwürdig“, so Bandt. „Wir opfern durch den Gipsabbau in Thüringen europaweit einzigartige Lebensräume, begraben durch die geplante Reform des Baugesetzbuches tausende Hektar unter Beton und Asphalt, und selbst beim Insektenschutzgesetz ist die Reduktion von Pestiziden in Schutzgebieten bislang nur eine vage Hoffnung.“

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Hintergrund

Der Tag des Artenschutzes wurde im Jahr 1973 im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) eingeführt und wird jedes Jahr am 3. März begangen. Durch das Abkommen sollen bedrohte wildlebende Tier- und Pflanzenarten geschützt werden, die durch Handelsinteressen gefährdet werden. Inzwischen sind die Arten außer durch illegale Entnahme aus der Natur noch stärker durch die Veränderung ihrer Lebensräume infolge menschlicher Eingriffe gefährdet.

Im zweiten Halbjahr 2020 wird die Bundesregierung die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen und daher eine große Verantwortung dafür tragen, dass gemeinsam mit dem Gastgeber China auf der  15. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD COP15 in Kunming/China) die richtigen Weichenstellungen für das nächste Jahrzehnt gestellt werden.

Quelle: UD/pm
 

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