EY übernimmt wichtige Rolle im Austausch zwischen Wirtschaft und Politik
Die Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen sollen politischen Akteuren und Unternehmen als Orientierungshilfe im Dickicht der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts dienen. Doch wie lassen sich die unterschiedlichen Welten von Regierungen und Privatwirtschaft zusammenbringen?
25.02.2019
Nachhaltige Entwicklung ist in aller Munde. Die im Jahr 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten SDG geben mit ihren 17 Zielen und 107 Zielvorgaben klare Leitlinien. Darin sind globale Herausforderungen wie der Klimawandel und die Verweigerung von Menschenrechten dargelegt und mit Handlungsbestimmungen hinterlegt. Die Vereinten Nationen verweisen in den Umsetzungs-Maßnahmen der SDG ausdrücklich auf die Verantwortung sowohl der internationalen Regierungen als auch
der Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Gruppen. Alle diese Akteure sollen im Rahmen der Globalen Partnerschaft ihre Ressourcen mobilisieren.
Der kollaborative Ansatz zwischen Staaten und Unternehmen ist vielversprechend und mittlerweile Element vieler bedeutender Transformationsprozesse. So verweist der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung, der die Beschlüsse der Pariser UN Klimakonferenz umsetzt, auf die Bedeutung eines breiten gesellschaftlichen Diskurses. Im Bereich der Menschenrechte begleiten verschiedene Stakeholder des nationalen Forums für Corporate Social Responsibility (CSR) die Umsetzung der UN Guiding Principles for Business and Human Rights im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Unterschiedliche Dialogformen dienen dazu, die politischen Zielvorstellungen von Regierungen mit der Realität und den Herausforderungen von Unternehmen in Einklang zu bringen.
An der Schnittstelle zwischen öffentlichem und privatem Sektor
Das globale Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen EY begreift sich als aktiver Gestalter von nachhaltiger Entwicklung. Mit seinem Service-Bereich Public Sector unterstützt es überall auf der Welt Regierungen und staatliche Institutionen dabei, Herausforderungen wie die Digitalisierung, das Public Management oder die Evaluierung von gesetzlichen Maßnahmen zu bewältigen. Die Teams aus dem Bereich Climate Change and Sustainability Services (CCaSS) bringen ihre Expertise und Projekterfahrung ein in die Felder CSR-Strategie, Klimaschutz und Lieferkettenstandards.
Auf der Basis seiner gebündelten Kompetenzen übernimmt EY die Rolle eines Vermittlers und Ideengebers, der den Austausch zwischen Staat und Wirtschaft begleitet. Die zahlreichen Netzwerke helfen dabei, die SDG im Spannungsfeld der unterschiedlichen Interessen konkret zu gestalten. Dies zeigen nicht zuletzt zwei Projektbeispiele von EY Deutschland.
Lösungen für Klimaschutz und Menschenrechte
Deutschland kann seine Klimaziele nur erreichen, wenn Unternehmen innovative Lösungen zur Reduzierung der Treibhausgas-Emission entwickeln. Vom Bundesumweltministerium bekam EY gemeinsam mit den Konsortialpartnern Wuppertal Institut und Ecologic Institut den Auftrag, für die deutsche Wirtschaft ein Forum zum Klimaschutz zu konzipieren und einzurichten. Dieses sollte den Anforderungen des Ministeriums genügen und gleichzeitig attraktiv für Unternehmen sein.
Entstanden ist das Dialogforum „Wirtschaft macht Klimaschutz“, das im März 2018 die Arbeit in themenspezifischen Arbeitsgruppen aufnahm. Derzeit zählt das Forum mehr als 200 angemeldete Unternehmensvertreter*innen aus über 100 verschiedenen Unternehmen. Seine Arbeitsgruppen treffen sich alle drei bis vier Monate und entwickeln sukzessive Projekte und Maßnahmen zu Themen wie „Unternehmensbezogene Klimaschutzziele“ oder „Klimafreundliche Lieferkette“. So entstehen praxisnahe Konzepte für eine klimaschonende Wirtschaft. Politik und Unternehmen werden damit betriebswirtschaftliche und technologische Pfade zur Erreichung der Klimaziele aufgezeigt. Auch die Verantwortung von Unternehmen bei der Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten wird seit Längerem diskutiert. EY erhielt gemeinsam mit systain, focusright und adelphi den Auftrag, die Umsetzung der im NAP beschriebenen fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht im Rahmen eines wissenschaftlichen Monitorings zu überprüfen. Das Ziel der Bundesregierung: Mindestens 50 Prozent der Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen sollen diese Kernelemente umsetzen.
Ein weiterer Bestandteil des Projekts ist die Organisation von Multi-Stakeholder-Foren, in denen die Ergebnisse des Monitorings diskutiert werden. Wichtiger Stakeholder ist die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Menschenrechte des Nationalen CSR-Forums. Ihr gehören Vertreter*innen gesellschaftlicher Gruppen von Unternehmen über Gewerkschaften bis zu Nichtregierungsorganisationen an.
Mit seiner Kenntnis internationaler Menschenrechtsstandards und unternehmerischer Herausforderungen kann das Projektteam zwischen den mitunter konträren Positionen der vielen Stakeholder vermitteln und auf diese Weise den politischen Austausch konstruktiv begleiten. Die Ergebnisse des Monitorings unterstützen die politischen Diskussionen ebenso wie die Vorbereitungen von Entscheidungen über mögliche regulatorische Maßnahmen. Vor dem Hintergrund der kontroversen Positionen kommt es vor allem darauf an, dass Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit des Projektteams gewährleistet sind.
Sowohl der Klimaschutz als auch die Verbesserung der Menschenrechtslage sind wichtige Punkte auf der Liste der UN-Ziele zur nachhaltigen Entwicklung. Auf die politischen Absichtserklärungen müssen nun Taten aller gesellschaftlichen Akteure folgen. Konstruktive Dialoge zwischen Staat und Wirtschaft zeichnen sich dadurch aus, dass sie innovative Ansätze aufzeigen und notwendige Maßnahmen nicht aufschieben.
Nicole Richter, Partnerin bei EY und zuständig für Climate Change and
Sustainability Services in Deutschland, Österreich und der Schweiz …
… zu Herausforderungen von Unternehmen im Bereich der Menschenrechte
„Wir sehen, dass sich der Druck von Kunden, Investoren und Gesetzgebern gegenüber Unternehmen verstärkt, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in ihren Geschäftsprozessen zu verankern. Gleichzeitig ist die Berücksichtigung von Menschenrechten gerade in der Lieferkette vielfach eine wesentliche Grundlage der erfolgreichen Platzierung von Unternehmen und ihren Produkten am Markt. Wichtig ist, dass Unternehmen menschenrechtliche Sorgfalt in ihre bestehenden Prozesse und Systeme integrieren.“
… zu Ansätzen eines wirksamen Klimaschutzes
„Klimaschutz bedeutet heutzutage nicht mehr nur die Einhaltung von Gesetzen, sondern steht für Innovation, Leistungsfähigkeit und Zukunftsorientierung. Daher sollten sich Unternehmen über die mittel- bis langfristigen Auswirkungen von Klimarisiken und -chancen auf ihre Geschäftsentwicklung im Klaren sein und basierend darauf unternehmensindividuelle Strategien mit bestimmbaren Zielen formulieren.“
Dieser Artikel ist im Original im Jahrbuch "Global Compact Deutschland 2018" zum Thema "Wirtschaft und Menschenrechte" erschienen.