Politik

Tipps zur Vereinsgründung

Zur Zeit gibt es in Deutschland mehr als 600.000 eingetragene Vereine (e.V.), Tendenz schnell steigend. Die Gründung eines Vereins ist eigentlich ziemlich einfach, dennoch sollte man sich im Vorfeld gut informieren und insbesondere nachfolgende Punkte beachten.

11.12.2013

Über 17 Mio. Deutsche engagieren sich in Vereinen. Foto: wave111/pixelio.de
Über 17 Mio. Deutsche engagieren sich in Vereinen. Foto: wave111/pixelio.de
Formal müssen es sieben Gründungsmitglieder sein, die das Gründungsprotokoll unterzeichnen. Praktisch sind aber bereits schon drei ständige Mitglieder ausreichend, um die formale Beschlussfähigkeit des Vereins zu garantieren. Eine brauchbare Checkliste für die Vereinsgründung finden Sie z. B. hier.

- Schritt 1 -
Erstellung einer Vorlage für die Vereinssatzung. Muster dazu sind ebenfalls im Internet zu finden, z. B. hier.

Zu empfehlen ist dann noch die Prüfung der Zulässigkeit der darin formulierten Bestimmungen. Das kann beispielsweise ein Rechtspfleger an einem Amtsgericht machen.

- Schritt 2 -
Falls bei dem Verein die Anerkennung der Gemeinnützigkeit angestrebt wird, ist zu empfehlen, die speziellen Formulierungen einer diesbezüglichen "Steuer-Mustersatzung" genau zu übernehmen, damit das zuständige Finanzamt bereits schon vor der Vereinsgründung sein Einverständnis dazu in Aussicht stellen kann.

- Schritt 3 -
Der Einladung zur Gründungsversammlung sollte der Satzungsentwurf beigefügt sein.

- Schritt 4 -
Die Gründungsversammlung sollte streng gemäß eines gut vorbereiteten Gründungsprotokolls vollzogen werden. Dazu gehört vor allem, dass die 7 Gründungsmitglieder mit Namen und Anschriften auf der Anwesenheitsliste mit ihren persönlichen Unterschriften fixiert werden.

- Schritt 5
-
Auf der Gründungsversammlung ist der Satzungsentwurf nochmals vorzustellen und zu besprechen, ggf. zu diskutieren. Sollten sich dabei noch Änderungswünsche ergeben, kann man diese hier auch handschriftlich vermerken. Zusätzlich ist es sinnvoll, den Beschluss zu fassen, der im Protokoll festgehalten wird, dass der Vorstand evtl. redaktionelle Beansttandungen noch beheben darf/soll.

- Schritt 6 -
Alle Gründungsmitglieder müssen die Satzungsurschrift unterschreiben.

- Schritt 7 -
Wahl der Vorstandsmitglieder entsprechend der Vorgabe in der Satzung.

- Schritt 8 -

Das Gründungsprotokoll ist eine Urkunde über die Gründung des Vereins. Gemäß § 26 BGB vertreten die Vorstandsmitglieder den neu gegründeten Verein. Sie sind nun berechtigt, bei einem Notar die Eintragung des Vereins im Vereinsregister zu beantragen, dazu gehört die Beglaubigung der Unterschriften. Die verabschiedete, endgültige Satzung kann der Notar auf elektronischem Wege zum Amtsgericht senden.

- Schritt 9 -
Eine zweite Ausfertigung der Satzung muss in diesem Zuge auch zum Finanzamt geschickt werden. Wenn das Finanzamt sogar die so genannte "vorläufige Gemeinnützigkeit" anerkennt, entstehen beim Finanzamt keine Kosten für die Eintragung. Außerdem darf der Verein Spenden annehmen und auch Spendenbescheinigungen ausstellen.

- Schritt 10 -
Erst durch die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister wird aus dem Konstrukt ein so genannter "eingetragener Verein", der damit sogar den Zusatz "e.V." führen muss.

Weiter führende, wertvolle Hinweise dazu findet man z. B. auch noch auf der Internetseite des Bundesverbands deutscher Vereine und Verbände unter:

Abschließend noch ein wertvoller Hinweis:
Es gibt viele, auch und gerade größere Firmen, die allein schon aus steuerlichen Gründen ziemlich bereitwillig als Sponsor auf den Plan treten. Dahinter steckt nicht unbedingt nur soziales Engagement und Freude am Spenden. Unser kompliziertes, deutsches Steuersystem ist historisch gewachsen und wurde mit der Zeit mit vielen mehr oder weniger logischen Workarounds umrundet, sodass schlussendlich in einigen Fällen eine für die Unternehmen lohnenswerte Anerkennung dabei heraus kommt, wenn sie nachweislich Gewinne abfließen lassen hin zu bestimmten Initiativen, die zumindest formal soziales Engagement belegen können, und dazu gehören die gemeinnützigen Vereine. So kann man (im Ergebnis) beispielsweise sogar zu einem kostenlosen Vereinsfahrzeug kommen:

Die MOBIL Sport- und Öffentlichkeitswerbung GmbH stellt u.a. auch Vereinen kostenlos Fahrzeuge zur Verfügung. Finanziert werden diese Fahrzeuge über viele Werbeaufdrucke auf der Karosserie. Wen diese bunte Vielfalt nicht weiter stört (den eigenen Vereinsnamen kann man kaum auch noch exponiert anbringen), hat hier eine interessante Möglichkeit zur Kosteneinsparung für den Verein.
Quelle: UD / cp
 
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