Politik

Gesetzentwurf zur Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters scheitert

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland kritisiert, dass es auch in dieser Legislaturperiode wieder nicht gelungen ist, ein bundesweites Register über unzuverlässige Unternehmen zu etablieren. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte am 07. November 2012 einen entsprechenden Gesetzentwurf (Drs. 17/11415) eingebracht. Danach sollten Unternehmen, die u.a. wegen Korruptionsstraftaten verurteilt worden sind oder gegen die ein hinreichender Korruptionsverdacht besteht, für bis zu fünf Jahre in einem Korruptionsregister geführt werden. Im Vorfeld zu einer Auftragsvergabe sollte es den Öffentlichen Auftraggebern hierdurch ermöglicht werden, die Zuverlässigkeit der potenziellen Auftragnehmer effektiver prüfen zu können.

28.06.2013

Gefordert: Korruptionsregister als Beitrag zur Korruptionsprävention, Foto: Marion Lenzen
Gefordert: Korruptionsregister als Beitrag zur Korruptionsprävention, Foto: Marion Lenzen

Seit zehn Jahren wird nunmehr über die Einführung eines solchen Korruptionsregisters diskutiert. Die Anhörung zum Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen Anfang 2012 hat gezeigt, dass ein breiter gesellschaftlicher Konsens dazu besteht, dass dieses Instrument einen effektiven Beitrag zur Korruptionsprävention im Bereich der Vergabe öffentlicher und steuerfinanzierter Aufträge leisten würde. Selbst der Bundesverband der Deutschen Industrie steht der Einführung grundsätzlich positiv gegenüber. Umso enttäuschender ist es, dass der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen nicht mehr zur Abstimmung in den Bundestag eingebracht wurde. Zum fünften Mal wurde eine abschließende Beratung auf der heutigen letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie von den Mehrheitsfraktionen blockiert.
 
Christian Lantermann, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: „Die dringend notwendige Stärkung der Korruptionsprävention im Bereich der Vergabe von öffentlichen Aufträgen hat auch in dieser Legislaturperiode keine Fortschritte gemacht, obwohl ein guter Vorschlag vorlag. Das ist insbesondere deshalb nicht verständlich, weil CDU und CSU in unseren Wahlprüfsteinen im Jahr 2009 selbst die Einführung eines Korruptionsregisters als grundsätzlich effektives Mittel der Prävention, Abschreckung und gesellschaftlichen Reaktion auf korruptives Verhalten einzelner Unternehmen bezeichnet haben.“
 
Die Oppositionsparteien hatten die Einführung eines Korruptionsregisters in den Wahlprüfsteinen ausdrücklich befürwortet. Neben dem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen hat die SPD-Fraktion selbst in einem Antrag vom 16.04.2013 zur effektiven Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität (Drs. 17/13087) auf die Notwendigkeit der Einführung eines Korruptionsregisters verwiesen.
 
Zum Hintergrund
In der Vergangenheit gab es bereits zwei weitere Vorstöße zur Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters. Eine Gesetzesinitiative des Bundeswirtschaftsministeriums unter der rot-grünen Koalition scheiterte im Jahr 2005 am frühzeitigen Ende der 15. Legislaturperiode. Ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 16/9780) wurde im Jahr 2009 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP abgelehnt.
Quelle: UD / pm
 
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