EU verabschiedet Nature Restoration Law
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich jetzt auf eine Verordnung zur Wiederherstellung der Natur geeinigt. Nach kontroversen Diskussionen und Verhandlungen auf EU-Ebene konnte nun ein Kompromiss erzielt werden. Bundesumweltministerin Steffi Lemke begrüßt dies und betont die gemeinsame Verantwortung der europäischen Staaten für den Naturschutz.
18.06.2024
Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) in Europa zielt darauf ab, die ökologische Gesundheit des Kontinents wiederherzustellen, da sich derzeit über 80 Prozent der Ökosysteme in einem bedenklichen Zustand befinden. Die Verordnung erfordert die Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Ökosysteme auf 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU. Zudem sollen bis 2030 mindestens 30 Prozent, bis 2040 60 Prozent und bis 2050 90 Prozent der Lebensraumtypen im schlechten Zustand wiederhergestellt werden. Die Mitgliedstaaten sind dazu aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft nationale Wiederherstellungspläne zu entwickeln, die alle wichtigen Ökosysteme von städtischen Grünflächen bis zu Meeresböden und Wäldern abdecken. Das Nature Restoration Law wurde nach kontroversen Diskussionen und Verhandlungen auf EU-Ebene schließlich verabschiedet, wobei eine Einigung im Ministerrat und im Europäischen Parlament erzielt werden konnte.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke lobt den ausgewogenen Kompromiss: „Ich begrüße sehr, dass die EU-Mitgliedstaaten [...] die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur beschlossen haben. Der in den Verhandlungen erzielte Kompromiss stellt eine ausgewogene Balance aller Interessen her. Der heutige Beschluss ist ein Bespiel für die Kompromissfähigkeit der europäischen Staaten und ein Beleg für die gemeinsame Verantwortung. Verantwortung, die die europäischen Staaten heute gezeigt haben, indem sie ihre Zusage, die wir dem Europaparlament gegeben haben, bestätigt haben. Und Verantwortung für die Natur in Europa und das Bewahren der Schöpfung.
Eine intakte Natur ist das Netz, das uns alle trägt. Die Vielfalt der Arten, die Leistungen der Ökosysteme: Wir wollen sie stärken und schützen, damit sie uns schützen können. Die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist ein entscheidender Schritt, um in Europa eine intakte Natur zu erhalten, sowohl an Land als auch im Meer.“