Die EU-Kommission will Siedlungsabfallverbrennungsanlagen ab 2031 schrittweise in den EU-Emissionshandel einbeziehen. Rund 40 Millionen Tonnen CO₂ stehen auf dem Spiel. Der Branchenverband ITAD warnt: Ohne Nachbesserungen könnte der CO₂-Preis die Verbrennung verteuern und die Deponierung begünstigen – ein Rückschritt für die europäische Kreislaufwirtschaft.
Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag zur Reform des Emissionshandels vorgelegt. Der Ansatz: mehr Zeit für die Industrie, langsamere Absenkung des Emissionsdeckels ab 2031, kostenlose Zuteilungen bis 2038. Umweltverbände warnen vor zwei Milliarden zusätzlichen Tonnen CO₂. Für Klimakommissar Wopke Hoekstra ist es ein „wirtschaftsfreundlicherer und cleverer“ Ansatz.
Die International Organization for Standardization und das Greenhouse Gas Protocol haben angekündigt, ihre Unternehmensstandards zur CO₂-Bilanzierung in einem einzigen, einheitlichen Regelwerk zusammenzuführen. Ein erster Konsultationsentwurf soll im zweiten Quartal 2027 erscheinen – das Inkrafttreten ist für 2028 geplant. Die Zusammenführung beendet eine jahrzehntelange Parallelstruktur, wirft aber zugleich die Frage auf, ob ein einheitliches Format allein schon für vergleichbare Daten sorgt.
Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM ist zum Jahreswechsel in den Echtbetrieb gestartet. Seit dem 7. April 2026 gibt es einen konkreten Preis: 75,36 Euro pro Tonne eingebettetem CO2 für das erste Quartal. Für Importeure wird der CO2-Ausstoß ihrer Lieferketten damit zum bezifferten Kostenfaktor. Offen bleibt, wer die nötigen Emissionsdaten überhaupt verifizieren kann.
Die Europäische Bankenaufsicht EBA hat ihre überarbeiteten „Implementing Technical Standards“ für das Pillar-3-ESG-Reporting vorgelegt. Großbanken müssen künftig 37 Prozent weniger Datenpunkte melden, die „Green Asset Ratio“ entfällt. Zugleich werden erstmals auch kleinere Institute zur ESG-Berichterstattung verpflichtet – wenn auch mit einem deutlich schlankeren Pflichtenkatalog.
Die Regelwerke der klimabezogenen Berichterstattung und nachhaltigen Finanzierung — von ESRS E1 über die EU-Taxonomie und den CO₂-Grenzausgleich CBAM bis zu den internationalen Standards GHG Protocol, TCFD und IFRS S2.
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