Das Gericht der Europäischen Union hat den pauschalen Ausschluss der Privatjet-Herstellung aus der EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen aufgehoben. Die Klage des französischen Herstellers Dassault Aviation gegen die EU-Kommission war erfolgreich. Das Urteil betrifft mehr als die Geschäftsluftfahrt – es zeigt, wie verwundbar Taxonomie-Ausschlüsse vor Gericht sind.
Die Bank of England integriert Klima-Transitionsrisiken erstmals in ihren Sicherheitenrahmen. Ab Ende Oktober 2026 belegt die britische Zentralbank Unternehmensanleihen aus emissionsintensiven Sektoren mit Aufschlägen bei den Bewertungsabschlägen. Anleihen von Emittenten mit Erlösen aus dem Abbau thermischer Kohle werden vollständig von der Notenbankrefinanzierung ausgeschlossen.
Das Umwelt-Offenlegungssystem CDP warnt: Unternehmen könnten durch Extremwetterereignisse künftig 898 Milliarden Dollar verlieren. Bereits 2025 wurden fast 3 Milliarden Dollar an realen Schäden gemeldet. Paradox: Nur 35 Prozent der Unternehmen stufen Extremwetter überhaupt als wesentliches finanzielles Risiko ein. Die Kosten für Prävention wären dabei 13-mal geringer als der erwartete Schaden.
Das europäische Kohlendioxid-Grenzausgleichssystem CBAM hat seine Erprobungsphase abgeschlossen. Ab 2026 wird es für Importeure kohlenstoffintensiver Waren zur echten Kostengröße: Wer Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom oder Wasserstoff in die EU einführt, muss erstmals CBAM-Zertifikate kaufen und einlösen. Die Spielregeln sind komplex – und die strategischen Konsequenzen reichen weit über die Compliance-Abteilung hinaus.
Die Science Based Targets Initiative hat ihren Corporate Net-Zero Standard grundlegend überarbeitet. Version 2.0 erweitert die Instrumente zur Emissionsminderung entlang von Lieferketten, erlaubt erstmals den Einsatz von Umweltzertifikaten für Scope-3-Emissionen und streicht in vielen Fällen die Pflicht zu Langfristzielen. WWF und Wirtschaft reagieren grundsätzlich positiv, mahnen aber klare Umsetzungsregeln an.
Die Regelwerke der klimabezogenen Berichterstattung und nachhaltigen Finanzierung — von ESRS E1 über die EU-Taxonomie und den CO₂-Grenzausgleich CBAM bis zu den internationalen Standards GHG Protocol, TCFD und IFRS S2.
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