Während Kanadas Regierung mit grünen Anleihen die Dekarbonisierung finanziert, boomt parallel ein anderer Markt: Katastrophenanleihen versprechen Investoren hohe Renditen, wenn Hurrikane ausbleiben. Doch die Rechnung könnte nicht aufgehen.
Die EU-Nachhaltigkeitsberichtspflicht CSRD zwingt Lebensmittelkonzerne, erstmals lückenlos über ihre Treibhausgasemissionen entlang der gesamten Lieferkette zu berichten. Für die Branche bedeutet das: Der Blick richtet sich zwangsläufig auf die Felder der Zulieferer. Regenerative Landwirtschaft rückt von einer Nischenstrategie zur Compliance-Pflicht. Das verändert die Spielregeln für Bauern, Einkäufer und Investoren gleichermaßen.
Eine Publikation von Global Nature Fund und VfU verdeutlicht, wie Finanzinstitute naturbezogene Risiken systematisch in die Kreditvergabe integrieren können. Angesichts wachsender Regulierung, steigender Abhängigkeit von Ökosystemleistungen und fehlender Steuerungsinstrumente fordert der Leitfaden messbare Kennzahlen für zentrale Branchen und zeigt Wege, Biodiversität als zweiten großen Transformationsfaktor im Finanzsektor zu verankern.
Die Europäische Zentralbank hat in einem aktuellen Gutachten die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) grundsätzlich begrüßt, aber zugleich scharfe Kritik geäußert. Zu viele dauerhafte Ausnahmen, drohender Datenverlust und ein wachsender Abstand zu internationalen Standards könnten die Transparenz gefährden – und das ausgerechnet bei den größten Unternehmen Europas.
Der neue Standard schafft einen weltweit anerkannten Maßstab zur Erfassung landwirtschaftlicher Klimaauswirkungen. Unternehmen können künftig sowohl natürliche als auch technologische CO₂-Entnahmen in ihren Scope-1- und Scope-3-Bilanzen berücksichtigen, sofern strenge Integritätskriterien eingehalten werden. Eine „Request for Information“ soll zeitnah zusätzliche Stakeholder-Beiträge zur künftigen Bilanzierung von Waldkohlenstoff einholen.
Die Regelwerke der klimabezogenen Berichterstattung und nachhaltigen Finanzierung — von ESRS E1 über die EU-Taxonomie und den CO₂-Grenzausgleich CBAM bis zu den internationalen Standards GHG Protocol, TCFD und IFRS S2.
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