Ab Januar 2027 erhebt Großbritannien einen eigenen CO₂-Grenzausgleich. Er verfolgt dasselbe Ziel wie der EU-CBAM, der seit Jahresbeginn in der Zahlphase ist, rechnet aber nach anderen Regeln. Wer in beide Märkte liefert, muss Schwellen, Standardwerte und Fristen doppelt managen. Für Unternehmen stellt sich die Frage, ob diese Methodenvielfalt irgendeinen Mehrwert hat.
Die Europäische Zentralbank dehnt ihren Klimafaktor im Sicherheitenrahmen auf Unternehmenskredite aus. Was bisher nur für Unternehmensanleihen galt, betrifft künftig auch Bankkredite an nichtfinanzielle Unternehmen – und damit einen erheblich größeren Teil der bei der EZB hinterlegten Sicherheiten. Für Unternehmen jeder Größe bedeutet das: Wer keine belastbaren Nachhaltigkeitsdaten liefern kann, wird für Banken zum Risikofaktor.
Die EU-Entwaldungsverordnung, CBAM und ein wachsender Kohlenstoffmarkt lassen die Nachfrage nach unabhängiger CO₂-Verifizierung explodieren. TÜV SÜD hat gerade die Verifizierungsplattform SustainCERT übernommen – SGS zog mit der Übernahme von Sami rund acht Monate früher fast identisch nach. Auch DNV, Bureau Veritas und DEKRA rüsten auf, nur leiser.
Das Greenhouse Gas Protocol steht vor einer grundlegenden Überarbeitung – mit weitreichenden Folgen für den Markt nachhaltiger Flugkraftstoffe. Erstmals sollen Unternehmen ihre SAF-Investitionen in der Scope-3-Bilanz ausweisen können. Vincent Santamaria von SITA erklärt im Interview, warum das den Zertifikatemarkt verändern und die Skalierung von nachhaltigem Flugkraftstoff beschleunigen könnte.
Die Europäische Kommission hat zehn Leitfäden veröffentlicht, die Unternehmen bei der Einhaltung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) in seiner definitiven Phase unterstützen sollen. Im Fokus stehen Produzenten außerhalb der EU, die kohlenstoffintensive Güter herstellen – denn für sie bringen die neuen Regeln erstmals finanzielle Verpflichtungen neben der reinen Emissionsberichterstattung.
Die Regelwerke der klimabezogenen Berichterstattung und nachhaltigen Finanzierung — von ESRS E1 über die EU-Taxonomie und den CO₂-Grenzausgleich CBAM bis zu den internationalen Standards GHG Protocol, TCFD und IFRS S2.
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