Das europäische Kohlendioxid-Grenzausgleichssystem CBAM hat seine Erprobungsphase abgeschlossen. Ab 2026 wird es für Importeure kohlenstoffintensiver Waren zur echten Kostengröße: Wer Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom oder Wasserstoff in die EU einführt, muss erstmals CBAM-Zertifikate kaufen und einlösen. Die Spielregeln sind komplex – und die strategischen Konsequenzen reichen weit über die Compliance-Abteilung hinaus.
Die Science Based Targets Initiative hat ihren Corporate Net-Zero Standard grundlegend überarbeitet. Version 2.0 erweitert die Instrumente zur Emissionsminderung entlang von Lieferketten, erlaubt erstmals den Einsatz von Umweltzertifikaten für Scope-3-Emissionen und streicht in vielen Fällen die Pflicht zu Langfristzielen. WWF und Wirtschaft reagieren grundsätzlich positiv, mahnen aber klare Umsetzungsregeln an.
Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, der europäischen Industrie zwischen 2026 und 2030 mehr kostenlose CO₂-Emissionszertifikate zuzuteilen. Das finanzielle Entlastungsvolumen wird auf rund 4 Milliarden Euro geschätzt. Der Schritt soll Stahl, Zement, Chemie und andere energieintensive Branchen vor steigendem Wettbewerbsdruck schützen – und zeigt, wie stark das Gleichgewicht zwischen Klimaschutz und Industriepolitik in Brüssel unter Druck geraten ist.
Während Kanadas Regierung mit grünen Anleihen die Dekarbonisierung finanziert, boomt parallel ein anderer Markt: Katastrophenanleihen versprechen Investoren hohe Renditen, wenn Hurrikane ausbleiben. Doch die Rechnung könnte nicht aufgehen.
Die EU-Nachhaltigkeitsberichtspflicht CSRD zwingt Lebensmittelkonzerne, erstmals lückenlos über ihre Treibhausgasemissionen entlang der gesamten Lieferkette zu berichten. Für die Branche bedeutet das: Der Blick richtet sich zwangsläufig auf die Felder der Zulieferer. Regenerative Landwirtschaft rückt von einer Nischenstrategie zur Compliance-Pflicht. Das verändert die Spielregeln für Bauern, Einkäufer und Investoren gleichermaßen.
Die Regelwerke der klimabezogenen Berichterstattung und nachhaltigen Finanzierung — von ESRS E1 über die EU-Taxonomie und den CO₂-Grenzausgleich CBAM bis zu den internationalen Standards GHG Protocol, TCFD und IFRS S2.
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