Der neue Standard schafft einen weltweit anerkannten Maßstab zur Erfassung landwirtschaftlicher Klimaauswirkungen. Unternehmen können künftig sowohl natürliche als auch technologische CO₂-Entnahmen in ihren Scope-1- und Scope-3-Bilanzen berücksichtigen, sofern strenge Integritätskriterien eingehalten werden. Eine „Request for Information“ soll zeitnah zusätzliche Stakeholder-Beiträge zur künftigen Bilanzierung von Waldkohlenstoff einholen.
Die Taskforce on Nature-related Financial Disclosures gilt vielen als weitere freiwillige Berichtspflicht. Doch Experten zeigen: Wer Biodiversität in die Risikoanalyse einbezieht, erzielt bessere Renditen bei Klimaanpassungen. Der Schlüssel liegt in der Zusammenarbeit zwischen Nachhaltigkeits- und Risikoabteilungen.
Die Regelwerke der klimabezogenen Berichterstattung und nachhaltigen Finanzierung — von ESRS E1 über die EU-Taxonomie und den CO₂-Grenzausgleich CBAM bis zu den internationalen Standards GHG Protocol, TCFD und IFRS S2.
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