EU Reporting

EZB warnt: Vereinfachte Nachhaltigkeitsstandards gefährden Finanzstabilität

Die Europäische Zentralbank hat in einem aktuellen Gutachten die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) grundsätzlich begrüßt, aber zugleich scharfe Kritik geäußert. Zu viele dauerhafte Ausnahmen, drohender Datenverlust und ein wachsender Abstand zu internationalen Standards könnten die Transparenz gefährden – und das ausgerechnet bei den größten Unternehmen Europas.

25.02.2026

EZB warnt: Vereinfachte Nachhaltigkeitsstandards gefährden Finanzstabilität

Die Botschaft der EZB ist klar: Ja zur Vereinfachung, aber nicht um jeden Preis. In ihrer offiziellen Stellungnahme vom Februar 2026 warnt die Zentralbank, dass die überarbeiteten ESRS zwar erheblich gestrafft wurden, dabei jedoch kritische Informationsgrundlagen für das Risikomanagement geopfert werden könnten. Betroffen sind vor allem die Standards zu Klimawandel (E1) und Biodiversität (E4) – beides Bereiche, die für die Beurteilung physischer und transitorischer Finanzrisiken von zentraler Bedeutung sind.

Anzeige

Besonders kritisch bewertet die EZB die Einführung zahlreicher dauerhafter Erleichterungsmaßnahmen. Diese würden, so das Gutachten, „die Transparenz für Investoren und andere Marktteilnehmer erheblich verringern" und die Vergleichbarkeit von Unternehmensberichten unterhöhlen. Die EZB empfiehlt deshalb, die meisten Erleichterungen auf maximal drei Jahre zu befristen und einen expliziten Schutzwall einzubauen, der verhindert, dass Unternehmen die Ausnahmen kumulativ so einsetzen, dass ein faires Gesamtbild unmöglich wird.

Besonders heikel: die sogenannten Anticipated Financial Effects (AFEs) – also vorausschauende Angaben dazu, wie Nachhaltigkeitsrisiken die finanzielle Lage eines Unternehmens beeinflussen könnten. Bislang war eine dreijährige Übergangsfrist vorgesehen. Die revidierten ESRS wollen diese für sogenannte Wave-1-Unternehmen – also Großkonzerne, die bereits für das Geschäftsjahr 2024 berichten – um weitere drei Jahre verlängern. Das würde bedeuten, dass konkrete Zahlen zu Klimarisiken erst ab 2030 öffentlich zugänglich wären. Die EZB hält das für inakzeptabel: Eine solche Verzögerung konterkariere das Kernanliegen der CSRD-Richtlinie, nämlich Investoren verlässliche und vergleichbare Daten bereitzustellen.

Auf internationaler Ebene sieht die EZB ebenfalls Handlungsbedarf. Zwar begrüßt sie die Bemühungen um eine stärkere Angleichung an die Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB). Doch einige der neu eingeführten Erleichterungen gehen über das hinaus, was IFRS und ISSB vorsehen. „Eine wachsende Lücke zwischen EU- und internationalen Anforderungen könnte die Vergleichbarkeit europäischer Unternehmensdaten schwächen und das Vertrauen der Anleger mindern", heißt es im Gutachten. EU-Unternehmen könnten dadurch auf den globalen Kapitalmärkten in die Defensive geraten.

Andreas Rasche, Professor und Associate Dean an der Copenhagen Business School und einer der führenden ESG-Experten Europas, ordnet die EZB-Stellungnahme als politisches Signal ein: „Dies ist eine gezielte institutionelle Warnung – eine, die Fortschritte anerkennt, aber klare rote Linien zieht. Die Kommission sollte diesen Empfehlungen gebührendes Gewicht beimessen."

Auch die Frage der freiwilligen Berichtsstandards beschäftigt die EZB. Im Zuge des Omnibus-I-Pakets fallen rund 90 Prozent der ursprünglich berichtspflichtigen Unternehmen aus dem verpflichtenden CSRD-Rahmen heraus. Als Auffanglösung ist der Voluntary SME Standard (VSME) im Gespräch. Die EZB ist skeptisch: Die VSME seien „für einen ganz anderen Zweck entwickelt worden" und passten nicht zu größeren, komplexen Unternehmen. Stattdessen spricht sich die EZB dafür aus, die überarbeiteten ESRS für die freiwillige Berichterstattung zu empfehlen – denn diese könnten „dank des Materialitätsprinzips flexibel eine breite Palette von Unternehmen in Bezug auf Größe und Komplexität bedienen."

Für den Bankensektor mahnt die EZB zusätzlich spezifische Klarstellungen an. Da Kreditinstitute ihre wesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken nicht im Eigengeschäft, sondern in ihrer Wertschöpfungskette tragen – also bei den Unternehmen, die sie finanzieren –, dürften Standards nicht implizit so formuliert sein, dass Banken von zentralen Offenlegungspflichten ausgenommen werden. Die EZB empfiehlt deshalb die rasche Entwicklung sektorspezifischer Leitlinien für den Finanzsektor.

Das Gutachten endet mit einem grundsätzlichen Appell: Die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung müsse langfristig fit bleiben für eine Welt, in der physische und transitorische Klimarisiken weiter zunehmen. Regelmäßige Überprüfungen der ESRS seien dafür unerlässlich.

Quelle: UD
 

Related Posts

Newsletter

Unsere Verantwortung/Mitgliedschaften

Logo
Serverlabel
The Global Compact
Englisch
Gold Community
Caring for Climate

© macondo publishing GmbH
  Alle Rechte vorbehalten.

 
Lasche