Regulatorik

Emissionshandel für Müllverbrennung: Droht die Renaissance der Deponie?

Die EU-Kommission will Siedlungsabfallverbrennungsanlagen ab 2031 schrittweise in den EU-Emissionshandel einbeziehen. Rund 40 Millionen Tonnen CO₂ stehen auf dem Spiel. Der Branchenverband ITAD warnt: Ohne Nachbesserungen könnte der CO₂-Preis die Verbrennung verteuern und die Deponierung begünstigen – ein Rückschritt für die europäische Kreislaufwirtschaft.

17.08.2026

Emissionshandel für Müllverbrennung: Droht die Renaissance der Deponie?

Mitte Juli hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Änderung des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS 1) vorgelegt. Darin ist vorgesehen, Siedlungsabfallverbrennungsanlagen ab 2031 schrittweise in das System aufzunehmen – mit jährlichen Steigerungen von 25 Prozent bis zur vollen Zertifikatspflicht im Jahr 2034.

Die Kommission beziffert die Treibhausgasemissionen der Branche EU-weit auf rund 40 Millionen Tonnen CO₂. Allein die Mitgliedsanlagen des Interessenverbands ITAD stehen nach eigenen Angaben für etwa ein Viertel davon. Zugleich stellt die Kommission fest, dass die meisten Mitgliedstaaten bislang keine gezielten Dekarbonisierungsmaßnahmen für die thermische Abfallbehandlung ergriffen haben.

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Genau hier setzt die Kritik der Branche an. In einer Pressemitteilung begrüßt ITAD-Geschäftsführer Dr. Bastian Wens zwar, dass Brüssel zentrale Bedenken der Abfallwirtschaft aufgreife. „Dennoch bleibt festzuhalten: Der Emissionshandel ist in seiner klassischen Ausgestaltung grundsätzlich nicht für die Siedlungsabfallverbrennung geeignet“, so Wens. Abfall sei kein klassischer Brennstoff, und seine sichere Behandlung sei Teil der Daseinsvorsorge. Die Betreiber hätten kaum Einfluss auf Menge und Zusammensetzung der angelieferten Abfälle und damit nur sehr begrenzte Möglichkeiten, Emissionen operativ zu senken.

Im Kern geht es um ein paradoxes Szenario: Wenn die CO₂-Bepreisung die thermische Verwertung verteuert, die Deponierung aber weiterhin keinen vergleichbaren Kosten unterliegt, könnte die Abfallhierarchie auf den Kopf gestellt werden. In weiten Teilen der EU werden nach wie vor unbehandelte Siedlungsabfälle deponiert. Eine unmittelbare Bepreisung der Deponieemissionen ist bislang nicht vorgesehen – lediglich Überwachungs- und Berichtspflichten sollen eingeführt werden. Die ITAD sieht darin ein erhebliches Risiko für Wettbewerbsverzerrungen: Die Kostenschere zwischen Verbrennung und Deponierung dürfe nicht weiter auseinandergehen.

Auch aus Polen kommt scharfer Widerstand. Vizeminister Krzysztof Bolesta lehnte die Pläne öffentlich ab und warnte vor steigenden Müllgebühren für Haushalte. Polen verursacht jährlich rund 5 Millionen Tonnen CO₂ aus der Abfallverbrennung und fordert einen langsameren Reduktionspfad zwischen 2031 und 2035.

Positiv bewertet die ITAD, dass die Kommission die Bedeutung der Abfallverbrennung für die kommunale Wärmeversorgung anerkennt: Wärmelieferungen an Fernwärmenetze sollen auch nach 2030 für kostenlose Zertifikatszuteilungen berücksichtigt werden. Zudem sieht der Vorschlag eine Opt-out-Möglichkeit bis 2035 vor – für Mitgliedstaaten, die bestimmte Kriterien wie eine nationale CO₂-Steuer, die Erreichung der europäischen Recyclingziele oder des Deponierungsziels erfüllen. Deutschland könnte sich dafür qualifizieren, da es seine Klimaerfolge im Abfallsektor vor allem durch strikte Deponieregelungen und eine fortschrittliche Kreislaufwirtschaft erreicht hat – nicht durch den Emissionshandel.

Aus Sicht des Verbands bleibt die Ausgestaltung der Monitoringverordnung ein Schlüsselthema. Die Erfahrungen mit dem nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) müssten einfließen, ebenso wie praxisgerechte Vorgaben zur Emissionsberechnung. Wens fordert Rahmenbedingungen, „die unter anderem Wettbewerbsverzerrungen und Verlagerungen in die Deponierung vermeiden sowie Investitionen in Carbon-Management-Lösungen fördern“.

Die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament sollen im Herbst 2026 beginnen. Die Kommission strebt eine Einigung im ersten Quartal 2027 an.

Quelle: UD/pm
 

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