Regulatorik

Der CO2-Preis kommt an der Grenze an

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM ist zum Jahreswechsel in den Echtbetrieb gestartet. Seit dem 7. April 2026 gibt es einen konkreten Preis: 75,36 Euro pro Tonne eingebettetem CO2 für das erste Quartal. Für Importeure wird der CO2-Ausstoß ihrer Lieferketten damit zum bezifferten Kostenfaktor. Offen bleibt, wer die nötigen Emissionsdaten überhaupt verifizieren kann.

29.07.2026

Der CO2-Preis kommt an der Grenze an

Die Preisfestlegung geht auf eine Bekanntmachung der Europäischen Kommission vom 7. April 2026 zurück, wie eine Meldung der Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Brüssel festhält. Mit ihr beginnt der Übergang von der reinen Meldephase zu einer Phase mit klarer preislicher Verankerung. Für die betroffenen Sektoren — Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff — entsteht damit erstmals ein eindeutiger CO2-Kostenfaktor auf der Importseite. Der Quartalspreis orientiert sich am gewichteten Durchschnitt der Auktions-Schlusspreise des EU-Emissionshandelssystems. 2026 wird er vierteljährlich neu berechnet, ab 2027 soll die Berechnung wöchentlich erfolgen.

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Der Carbon Border Adjustment Mechanism betrifft nach einer Übersicht der IHK Magdeburg alle in der EU ansässigen Importeure, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoff sowie bestimmte Vor- und nachgelagerte Produkte aus Nicht-EU-Staaten einführen. Seit dem 1. Januar 2026 dürfen nur noch zugelassene CBAM-Anmelder entsprechende Waren einführen. Eine Bagatellschwelle befreit Unternehmen mit einer jährlichen Importmenge unter 50 Tonnen von der Pflicht.

In der betrieblichen Praxis rückt damit vor allem eine Frage in den Vordergrund: Wer verifiziert die tatsächlichen Emissionsdaten der importierten Waren rechtssicher? Nach geltender Rechtslage müssen die deklarierten Emissionen durch eine akkreditierte Prüfstelle nach Artikel 8 der Verordnung 2023/956 bestätigt werden. Ohne belastbare Herstellerdaten drohen Importeuren hohe pauschale Standardwerte, die deutlich über den tatsächlichen Werten liegen können. Wer schlechte Daten liefere, riskiere hohe Standardwerte bei der Emissionsberechnung, was auf die Betriebsergebnisse drücke, beschreibt ein Bericht der Börse Express die Marktrealität. Gerade für mittelständische Importeure bedeutet der Aufbau entsprechender Compliance-Strukturen und die Registrierung bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) mitunter Kosten im sechsstelligen Bereich.

Uneinheitlich ist die Datenlage auch bei Schrott-Importen. Post-Consumer-Altschrott ist von der CO2-Abgabe befreit, bestätigten Branchenvertreter im Juni 2026 auf einer Fachkonferenz in Göteborg. Verlangt werden allerdings verifizierbare Nachweise über die tatsächliche Materialherkunft. Bei sogenanntem Neuschrott müssen die Emissionen dagegen vollständig in die CO2-Intensität einfließen. Das hat messbare Auswirkungen auf globale Handelsströme: Indien meldete für das laufende Geschäftsjahr einen Rückgang der Eisenschrott-Importe um 15 Prozent auf rund sieben Millionen Tonnen, während die Einfuhr von Edelstahlschrott um 14 Prozent auf 1,47 Millionen Tonnen zulegte.

Die nächste Eskalationsstufe zeichnet sich bereits ab. Ein EU-Ratsbeschluss vom 12. Juni 2026 sieht vor, den CBAM künftig auch auf weiterverarbeitete Produkte auszuweiten. Der Kommissionsvorschlag COM(2025) 989 zielt nach Einschätzung der Börse Express verstärkt auf Maschinenkomponenten und Automobilteile. Für den deutschen Mittelstand bedeutet das zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Für importierende Unternehmen verschiebt sich damit der Fokus von der reinen Meldepflicht hin zu belastbarer Datenqualität entlang der gesamten Lieferkette. Wer frühzeitig verlässliche Herstellerdaten und akkreditierte Prüfstellen organisiert, vermeidet nicht nur überhöhte Standardwerte, sondern verschafft sich auch Planungssicherheit für die ab 2027 erwartete wöchentliche Preisberechnung.

Quelle: UD
 

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