Der Markt für ESG-Beratung schrumpft. Die EU-Omnibus-Verordnung hat den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen um rund 90 Prozent reduziert. Gleichzeitig schweigen immer mehr Firmen über ihre Nachhaltigkeitsfortschritte. Für Berater wird die Kundengewinnung zur Überlebensfrage – und klassische Vertriebswege reichen nicht mehr.
Das EU-Parlament hat sich für eine grundlegende Reform der Nachhaltigkeitsregeln für Investmentfonds ausgesprochen: Die bisherigen Fonds-Kategorien Artikel 8 und Artikel 9, an denen sich Anleger bislang orientierten, sollen durch drei neue, verständlichere Bezeichnungen ersetzt werden. Schon einmal hatte die Umstellung solcher Etiketten für Verwirrung gesorgt – diesmal soll es besser laufen.
In einer Studie von WORTLIGA und media4nature verletzen 176 von 345 Firmen mit grünen Claims Vorgaben zur Nachhaltigkeitskommunikation (51 Prozent). Geprüft wurden 476 Webseiten gegen ein sechsteiliges Prüf-Skript zum UWG und kommenden EU-Vorgaben.
Mit der „Empowering Consumers for the Green Transition“-Richtlinie gilt ab September 2026 EU-weit ein schärferes Verbot pauschaler Umweltclaims. Wie ernst die neue Regel gemeint ist, zeigt der Fall des Berliner Kondomherstellers Einhorn, dessen Begriffe „fair“ und „feministisch“ auf der Verpackung künftig belegbar sein müssen.
Ab sofort gelten in Deutschland neue Regeln für Nachhaltigkeitssiegel. Erlaubt sind nur noch staatliche Zeichen und Labels mit unabhängiger Drittkontrolle. Fairtrade sieht sich bestätigt, die Umsätze wachsen trotz Konjunkturflaute. Unter Druck geraten dagegen Eigenlabels – und ausgerechnet Pioniere des Fairen Handels wie die GEPA, die ihr Zeichen „fair +“ aufgibt. EmpCo beendet den Siegelmarkt nicht, sie sortiert ihn.
Seit dem 27. September 2026 gilt für alle Mitgliedstaaten die Empowering Consumers for the Green Transition-Richtlinie der EU – EmpCo. Für Marketing-, Nachhaltigkeits- und Rechtsteams besteht die zentrale Aufgabe nun darin, die neuen Vorschriften zu Umweltaussagen wirksam umzusetzen, Claims und Kommunikationsmittel umfassend zu überprüfen und die Unternehmenskommunikation insgesamt EmpCo-konform aufzustellen.
Nachhaltigkeit ist längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Verbraucherinnen und Verbraucher achten heute genauer denn je darauf, wie Unternehmen über Umwelt- und Klimaschutz sprechen. Gleichzeitig ist die Erwartung gestiegen, dass Aussagen nachvollziehbar und belegbar sind. Wer mit Begriffen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimaneutral“ wirbt, muss erklären können, was genau dahintersteht.
Der Countdown läuft, denn ab Ende September 2026 sind die Anforderungen der EU-Empowering-Consumers-Richtlinie (EmpCo) in Deutschland Teil des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Pauschale Umweltclaims wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „grün“ reichen künftig regelmäßig nicht mehr aus. Unternehmen müssen die behaupteten Umweltvorteile konkretisieren und belegen können.
Die Rechtsgrundlagen gegen irreführende Umweltwerbung — die EmpCo-Richtlinie gilt seit 27. September 2026 verbindlich, die Green Claims Directive bleibt auf Eis gelegt, und das BGH-Urteil zu „klimaneutral" hat den Maßstab vorweggenommen.
Unsere Verantwortung/Mitgliedschaften
© macondo publishing GmbH
Alle Rechte vorbehalten.