EmpCo & Greenhushing

 
 
  • Omnibus und Greenhushing: Warum Nachhaltigkeitsberater neue Wege brauchen

    Omnibus und Greenhushing: Warum Nachhaltigkeitsberater neue Wege brauchen

    Der Markt für ESG-Beratung schrumpft. Die EU-Omnibus-Verordnung hat den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen um rund 90 Prozent reduziert. Gleichzeitig schweigen immer mehr Firmen über ihre Nachhaltigkeitsfortschritte. Für Berater wird die Kundengewinnung zur Überlebensfrage – und klassische Vertriebswege reichen nicht mehr.

  • Artikel 8 und Artikel 9 sind Geschichte – löst SFDR 2.0 das Etikettenproblem oder verschiebt es nur?

    Artikel 8 und Artikel 9 sind Geschichte – löst SFDR 2.0 das Etikettenproblem oder verschiebt es nur?

    Das EU-Parlament hat sich für eine grundlegende Reform der Nachhaltigkeitsregeln für Investmentfonds ausgesprochen: Die bisherigen Fonds-Kategorien Artikel 8 und Artikel 9, an denen sich Anleger bislang orientierten, sollen durch drei neue, verständlichere Bezeichnungen ersetzt werden. Schon einmal hatte die Umstellung solcher Etiketten für Verwirrung gesorgt – diesmal soll es besser laufen.

  • Studie zu Greenwashing-Risiko: Jede zweite werbende Firma fällt mit Aussagen durch

    Studie zu Greenwashing-Risiko: Jede zweite werbende Firma fällt mit Aussagen durch

    In einer Studie von WORTLIGA und media4nature verletzen 176 von 345 Firmen mit grünen Claims Vorgaben zur Nachhaltigkeitskommunikation (51 Prozent). Geprüft wurden 476 Webseiten gegen ein sechsteiliges Prüf-Skript zum UWG und kommenden EU-Vorgaben.

  • Neue EU-Regel gegen Greenwashing greift – Einhorn-Produkte als Praxisfall

    Neue EU-Regel gegen Greenwashing greift – Einhorn-Produkte als Praxisfall

    Mit der „Empowering Consumers for the Green Transition“-Richtlinie gilt ab September 2026 EU-weit ein schärferes Verbot pauschaler Umweltclaims. Wie ernst die neue Regel gemeint ist, zeigt der Fall des Berliner Kondomherstellers Einhorn, dessen Begriffe „fair“ und „feministisch“ auf der Verpackung künftig belegbar sein müssen.

  • EmpCo räumt auf: Eigenlabels raus, Fairtrade bleibt

    EmpCo räumt auf: Eigenlabels raus, Fairtrade bleibt

    Ab sofort gelten in Deutschland neue Regeln für Nachhaltigkeitssiegel. Erlaubt sind nur noch staatliche Zeichen und Labels mit unabhängiger Drittkontrolle. Fairtrade sieht sich bestätigt, die Umsätze wachsen trotz Konjunkturflaute. Unter Druck geraten dagegen Eigenlabels – und ausgerechnet Pioniere des Fairen Handels wie die GEPA, die ihr Zeichen „fair +“ aufgibt. EmpCo beendet den Siegelmarkt nicht, sie sortiert ihn.

  • Umweltbezogene Werbeaussagen & EmpCo: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

    Umweltbezogene Werbeaussagen & EmpCo: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

    Seit dem 27. September 2026 gilt für alle Mitgliedstaaten die Empowering Consumers for the Green Transition-Richtlinie der EU – EmpCo. Für Marketing-, Nachhaltigkeits- und Rechtsteams besteht die zentrale Aufgabe nun darin, die neuen Vorschriften zu Umweltaussagen wirksam umzusetzen, Claims und Kommunikationsmittel umfassend zu überprüfen und die Unternehmenskommunikation insgesamt EmpCo-konform aufzustellen.

  • EmpCo: Warum glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation jetzt noch wichtiger wird

    EmpCo: Warum glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation jetzt noch wichtiger wird

    Nachhaltigkeit ist längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Verbraucherinnen und Verbraucher achten heute genauer denn je darauf, wie Unternehmen über Umwelt- und Klimaschutz sprechen. Gleichzeitig ist die Erwartung gestiegen, dass Aussagen nachvollziehbar und belegbar sind. Wer mit Begriffen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimaneutral“ wirbt, muss erklären können, was genau dahintersteht.

  • EmpCo-Countdown: Was Unternehmen beachten müssen

    EmpCo-Countdown: Was Unternehmen beachten müssen

    Der Countdown läuft, denn ab Ende September 2026 sind die Anforderungen der EU-Empowering-Consumers-Richtlinie (EmpCo) in Deutschland Teil des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Pauschale Umweltclaims wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „grün“ reichen künftig regelmäßig nicht mehr aus. Unternehmen müssen die behaupteten Umweltvorteile konkretisieren und belegen können.

EmpCo & Greenhushing — Regelwerke · UmweltDialog
Dokumente & Gesetzestexte · Vertiefung

Regelwerke: EmpCo & Greenhushing

Die Rechtsgrundlagen gegen irreführende Umweltwerbung — die EmpCo-Richtlinie gilt seit 27. September 2026 verbindlich, die Green Claims Directive bleibt auf Eis gelegt, und das BGH-Urteil zu „klimaneutral" hat den Maßstab vorweggenommen.

EU-Recht 3 Dokumente
Richtlinie
EmpCo — Empowering Consumers for the Green Transition
Richtlinie (EU) 2024/825 · CELEX 32024L0825
Verbietet unbelegte und pauschale Umweltaussagen in der Werbung sowie unabhängig geprüfte Nachhaltigkeitssiegel-Pflicht. In Anwendung seit 27. September 2026 — EU-weit verbindlich, auch in Mitgliedstaaten ohne vollständige Umsetzung.
Quelltext
In Anwendung
Richtlinie
Green Claims Directive (Vorschlag)
COM(2023) 166 final · Rückzugsankündigung 20.06.2025
Hätte EmpCo um konkrete Nachweis- und Drittverifizierungspflichten für explizite Umweltaussagen ergänzt. Die EU-Kommission kündigte den Rückzug kurz vor Abschluss der Trilog-Verhandlungen an; ein förmlicher Rückzugsbeschluss steht weiterhin aus, das Verfahren ist faktisch eingefroren.
Quelltext
Auf Eis gelegt
Richtlinie
UGP-Richtlinie (Unlautere Geschäftspraktiken)
Richtlinie 2005/29/EG · CELEX 32005L0029
Grundlage des EU-Verbraucherschutzes. EmpCo ändert diese Richtlinie und erweitert die „schwarze Liste" verbotener Praktiken um Greenwashing-Tatbestände; gilt nach Kommissionsauffassung als vollharmonisiert.
Quelltext
In Kraft
Nationales Recht (Deutschland) 2 Dokumente
Gesetz
UWG — Drittes Gesetz zur Änderung (EmpCo-Umsetzung)
Verkündet 19.02.2026 im BGBl. · Anwendung seit 27.09.2026
Setzt EmpCo weitgehend wortgleich um: neue Begriffsdefinitionen in § 2 UWG (Umweltaussage, Zertifizierungssystem, Nachhaltigkeitssiegel) sowie neue Tatbestände in der „schwarzen Liste" zu § 3 Abs. 3 UWG. Keine Bestandsschutz- oder Abverkaufsfristen für Altware.
Quelltext
In Anwendung
Gesetz
§ 15b UWG — Übergangsregel für Altware
Beschlossen 24.09.2026 im Rechtsausschuss · drei Tage vor EmpCo-Anwendungsbeginn
Last-Minute-Korrektur: mildert die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegen vor dem 27.09.2026 in Verkehr gebrachte Waren nach Treu und Glauben und Verhältnismäßigkeit. Tritt automatisch am 27.09.2028 wieder außer Kraft; europarechtliche Zulässigkeit umstritten, da UGP-Richtlinie als vollharmonisiert gilt.
Quelltext
Übergangsregel
Rechtsprechung 1 Dokument
Urteil
BGH-Urteil zu „klimaneutral" (Katjes-Entscheidung)
BGH, Urteil vom 27.06.2024 · I ZR 98/23
Leitentscheidung: Der Begriff „klimaneutral" ist nur zulässig, wenn unmittelbar in der Werbung erläutert wird, ob die Neutralität durch Emissionsreduktion oder durch Kompensation erreicht wird. Kompensation gilt nicht als gleichwertig zur Reduktion. Branchenübergreifend anwendbar und von EmpCo inhaltlich vorweggenommen.
Quelltext
In Kraft
Hinweis: EmpCo gilt seit 27. September 2026 EU-weit verbindlich; in Deutschland wurde die Umsetzung fristgerecht über das UWG vollzogen. Die Green Claims Directive bleibt seit Juni 2025 auf Eis — ihre Zukunft (Wiederaufnahme, Überarbeitung oder endgültige Aufgabe) ist weiterhin offen. Alle Verlinkungen führen zu offiziellen Primärquellen (EUR-Lex, Gesetze-im-Internet, Originalherausgeber). Rechtsstand und Aktualität bitte vor verbindlicher Nutzung prüfen — Regelwerke werden laufend angepasst. Kuratierung: UmweltDialog-Redaktion.
In Kraft / Anwendung Übergangsphase / -regel In Verhandlung Historisch / auf Eis
 
 

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