Artikel 8 und Artikel 9 sind Geschichte – löst SFDR 2.0 das Etikettenproblem oder verschiebt es nur?
Das EU-Parlament hat sich für eine grundlegende Reform der Nachhaltigkeitsregeln für Investmentfonds ausgesprochen: Die bisherigen Fonds-Kategorien Artikel 8 und Artikel 9, an denen sich Anleger bislang orientierten, sollen durch drei neue, verständlichere Bezeichnungen ersetzt werden. Schon einmal hatte die Umstellung solcher Etiketten für Verwirrung gesorgt – diesmal soll es besser laufen.
06.10.2026
Die Fondsbranche hat diese Situation schon einmal erlebt, und sie war unschön. 2022 und 2023 stuften DekaBank, Amundi und die DWS-Gruppe reihenweise Fonds von der als Goldstandard geltenden Artikel-9-Kategorie herab, weil unklar blieb, was eine „nachhaltige Investition“ im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung SFDR überhaupt rechtssicher bedeutet. Bei der DWS kam die regulatorische Unschärfe seinerzeit mit einem handfesten Greenwashing-Vorwurf zusammen: Nach Angaben der früheren Nachhaltigkeitschefin Desiree Fixler habe der Vermögensverwalter seine ESG-Standards in der Außendarstellung deutlich überzeichnet, woraufhin BaFin und die US-Börsenaufsicht SEC 2022 Durchsuchungen am Frankfurter Sitz durchführten; 2023 zahlte DWS zur Beilegung des SEC-Verfahrens 25 Millionen US-Dollar.
Wie systematisch Greenwashing-Vorwürfe die ESG-Fondslandschaft seither begleiten, hatte UmweltDialog bereits 2023 in einer Analyse herausgearbeitet – die aktuelle Reform trifft also auf eine Branche, deren Vertrauensproblem älter ist als die Artikel-8/9-Logik selbst. Union Investment hielt damals dagegen an 7 Artikel-9-Fonds fest, ohne Neueinstufungen vorzunehmen – ein Beleg dafür, wie unterschiedlich selbst große Häuser dieselbe Regel auslegten. Jetzt, gut drei Jahre später, will die EU genau dieses Chaos beenden – mit einer Reform, die selbst wieder für Unsicherheit sorgt, bevor sie überhaupt beschlossen ist.
Am 10. September 2026 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments seine Position zur SFDR-Reform angenommen. Damit erhält das Parlament ein Mandat für die Trilog-Verhandlungen mit Rat und Kommission (Trilog = die informellen Abschlussverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission), die nach der für Oktober erwarteten Plenarabstimmung beginnen sollen. Die Kommission selbst begründet die Reform damit, dass Privatanleger die bisherigen Artikel-8- und Artikel-9-Kategorien zunehmend als Nachhaltigkeitssiegel missverstanden hätten, obwohl sie ursprünglich lediglich Offenlegungspflichten beschrieben – mit der Folge wachsender Greenwashing-Risiken. An die Stelle der alten Logik sollen künftig drei verbindliche Produktkategorien treten: „ESG Basics“, „Transition“ und „Sustainable“, jeweils mit einer Mindestinvestitionsquote von 70 Prozent. Auch die Offenlegungspflichten selbst werden schlanker: PAI-Statements auf Unternehmensebene, mit denen Fondsgesellschaften bislang aufwendig erklären mussten, wie sie negative Nachhaltigkeitsauswirkungen als Gesamtunternehmen berücksichtigen, sollen komplett entfallen – eine Vorgabe, die Asset Manager seit Jahren als nutzlos und überbürokratisch kritisiert hatten. Auf Produktebene bleiben PAI-Angaben (PAI, kurz für „Principal Adverse Impact“) erhalten, werden aber auf die wesentlichsten Punkte reduziert, und die vorvertragliche Nachhaltigkeitsdokumentation soll auf maximal zwei Seiten mit einem klaren Abschnitt „Wie nachhaltig ist dieses Produkt?“ schrumpfen.
Der größte offene Streitpunkt betrifft ausgerechnet die neue „Transition“-Kategorie: Wie weit darf sie für Unternehmen geöffnet werden, die fossile Energieträger nutzen, aber eine glaubwürdige Transformationsstrategie verfolgen? Genau hier liegen Parlament, Rat und Kommission noch auseinander. Für Private-Markets-Anbieter ist zudem relevant, dass Alternative Investment Funds, die ausschließlich an professionelle Anleger vertrieben werden, von den neuen Kategorien ausgenommen werden könnten – der ECON-Ausschuss stützt diese Position mit dem Argument, institutionelle Investoren führten ohnehin eigene Due-Diligence-Prozesse durch, statt sich auf standardisierte Labels zu verlassen.
Wie die Branche mit der Übergangsphase umgeht, zeigt sich bereits an konkreten Produktentscheidungen. Allianz Global Investors hat kürzlich erstmals seit der großen Reklassifizierungswelle wieder einen Aktienfonds mit Artikel-9-Label aufgelegt – ein Zeichen dafür, dass das Vertrauen in die strengste Kategorie trotz der bevorstehenden Reform zurückkehrt. Parallel hat AllianzGI seine Impact-Private-Credit-Strategie beim Final Closing mit Zusagen von mehr als 1 Milliarde Euro abgeschlossen, was zeigt, dass institutionelles Kapital für wirkungsorientierte Anlagen unabhängig vom öffentlichen Fonds-Labeling weiterfließt. Auch iShares, die ETF-Marke von BlackRock, positioniert sich bereits entlang der künftigen Kategorielogik: Die MSCI-Climate-Transition-Aware-ETF-Reihe wählt gezielt Unternehmen mit wissenschaftsbasierten Emissionszielen oder hohem Anteil grüner Umsatzerlöse aus – im Kern exakt jenes „Transition“-Konzept, über das Parlament, Rat und Kommission gerade erst offiziell verhandeln.
Dass die Branche der Regulierung an mancher Stelle bereits vorauseilt, spricht nicht zwingend für reibungslose Umsetzung. Beobachter registrieren inzwischen, dass Fondsreklassifizierungen nach SFDR zuletzt auf den niedrigsten Stand seit Einführung der Regeln gefallen sind – ein Hinweis darauf, dass Anbieter und Anleger gleichermaßen der ständigen Neuetikettierung überdrüssig sind. Genau das ist die Frage, die keine Fondsgesellschaft selbst glaubwürdig beantworten kann: Schafft der Wechsel von zwei auf drei Kategorien tatsächlich mehr Klarheit für Privatanleger, oder wird lediglich das Vokabular ausgetauscht, während der zentrale Streitpunkt – was als „nachhaltig“ oder „im Übergang“ gelten darf – ungelöst bleibt? Mit einer praktischen Anwendbarkeit der neuen Regeln nicht vor 2027, realistisch eher 2028, bleibt der Branche Zeit für die technische Umsetzung. Ob sie auch für eine inhaltliche Klärung reicht, die schon die erste SFDR-Fassung nicht geschafft hat, wird sich erst im Trilog zeigen.
Quelle: UD
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