EmpCo & Greenhushing

 
 
  • Rechtsrisiko Green Claims? Das sagen Juristen

    Rechtsrisiko Green Claims? Das sagen Juristen

    Ab Ende September verbietet die EU-Richtlinie EmpCo (2024/825) unbelegte, pauschale Umweltaussagen wie „grün“ oder „klimaneutral“ sowie selbst geschaffene Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Prüfung – betroffen sind auch bestehende Websites, Verpackungen und Broschüren. Dr. Constantin Eikel, Partner bei Bird & Bird, erklärt im Interview, wie Unternehmen ihre Kommunikation jetzt rechtssicher machen.

  • Grün, aber lieber leise

    Grün, aber lieber leise

    Die EmpCo-Richtlinie soll Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen schützen. In der Praxis führt sie an manchen Stellen zum Gegenteil: Aus Sorge vor Abmahnungen verschwindet das Wort „sustainable" selbst bei zertifizierten Produkten von Websites. Das Phänomen heißt Greenhushing – und macht auch belegbare Nachhaltigkeitsleistungen unsichtbar. Die gewollte Transparenz kommt so nicht bei den Verbrauchern an.

  • Das Ende der Eigengewächse

    Das Ende der Eigengewächse

    Selbst geschaffene Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Prüfung galten lange als beliebtes Marketinginstrument. Ab dem 27. September 2026 sind sie EU-weit unzulässig, wenn kein anerkanntes Zertifizierungssystem im Hintergrund steht. Die EmpCo-Richtlinie zwingt Unternehmen dazu, ihre Labels zu überprüfen – viele verabschieden sich ganz. Der Umbau der Nachhaltigkeitskommunikation läuft bereits.

  • Empco unter der Lupe: Substanz oder Greenwashing?

    Empco unter der Lupe: Substanz oder Greenwashing?

    Ab September 2026 gelten mit der EmpCo-Richtlinie strengere Regeln für Umweltversprechen in der EU. Unternehmen dürfen Nachhaltigkeit nur noch dann kommunizieren, wenn sie diese belegen können. Ziel ist es, Greenwashing einzudämmen. Doch trotz schärferer Vorgaben bleiben Interpretationsspielräume – und damit auch Risiken für neue Formen irreführender Kommunikation.

  • Neue EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeit von Produkten

    Neue EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeit von Produkten

    Bei der Gestaltung und Vermarktung von Produkten sind ab 2026 in der Europäischen Union (EU) neue Nachhaltigkeitsvorschriften zu beachten. „Anforderungen an Produkte werden zunehmend umfangreicher und komplexer. Um dies bei der Produktgestaltung besser zu bewältigen, bietet sich der Einsatz von Checklisten an, so Olaf Eisele, wissenschaftlicher Mitarbeiter am ifaa.

  • Rechtssichere Umsetzung der neuen EU-Verpackungsverordnung

    Rechtssichere Umsetzung der neuen EU-Verpackungsverordnung

    Die PPWR ändert das bisherige europäische Verpackungsrecht grundlegend. Denn mit dem 12.08.2026 werden die bisher stark national geprägten Richtlinien künftig für alle Mitgliedsstaaten vereinheitlicht und durch konkrete Regelungen spezifiziert. Die Nachhaltigkeitsexperten von tec4U-Solutions bieten Beratung, Schulungen und Softwarelösungen an, um die neuen PPWR-Vorgaben schnell, rechtssicher und dabei wirtschaftlich umzusetzen.

  • Schluss mit Greenwashing: Niederländische Aufsicht zieht die Daumenschrauben an

    Schluss mit Greenwashing: Niederländische Aufsicht zieht die Daumenschrauben an

    Die niederländische Finanzmarktaufsicht AFM hat Banken, Versicherern und Investmentfirmen eine klare Ansage gemacht: Nachhaltigkeitsversprechen müssen präziser werden. Nach einer umfassenden Studie kündigte die Behörde an, 2026 verstärkt gegen vage Klimaneutralitätsversprechen und irreführende ESG-Ratings vorzugehen.

EmpCo & Greenhushing — Regelwerke · UmweltDialog
Dokumente & Gesetzestexte · Vertiefung

Regelwerke: EmpCo & Greenhushing

Die Rechtsgrundlagen gegen irreführende Umweltwerbung — die EmpCo-Richtlinie gilt seit 27. September 2026 verbindlich, die Green Claims Directive bleibt auf Eis gelegt, und das BGH-Urteil zu „klimaneutral" hat den Maßstab vorweggenommen.

EU-Recht 3 Dokumente
Richtlinie
EmpCo — Empowering Consumers for the Green Transition
Richtlinie (EU) 2024/825 · CELEX 32024L0825
Verbietet unbelegte und pauschale Umweltaussagen in der Werbung sowie unabhängig geprüfte Nachhaltigkeitssiegel-Pflicht. In Anwendung seit 27. September 2026 — EU-weit verbindlich, auch in Mitgliedstaaten ohne vollständige Umsetzung.
Quelltext
In Anwendung
Richtlinie
Green Claims Directive (Vorschlag)
COM(2023) 166 final · Rückzugsankündigung 20.06.2025
Hätte EmpCo um konkrete Nachweis- und Drittverifizierungspflichten für explizite Umweltaussagen ergänzt. Die EU-Kommission kündigte den Rückzug kurz vor Abschluss der Trilog-Verhandlungen an; ein förmlicher Rückzugsbeschluss steht weiterhin aus, das Verfahren ist faktisch eingefroren.
Quelltext
Auf Eis gelegt
Richtlinie
UGP-Richtlinie (Unlautere Geschäftspraktiken)
Richtlinie 2005/29/EG · CELEX 32005L0029
Grundlage des EU-Verbraucherschutzes. EmpCo ändert diese Richtlinie und erweitert die „schwarze Liste" verbotener Praktiken um Greenwashing-Tatbestände; gilt nach Kommissionsauffassung als vollharmonisiert.
Quelltext
In Kraft
Nationales Recht (Deutschland) 2 Dokumente
Gesetz
UWG — Drittes Gesetz zur Änderung (EmpCo-Umsetzung)
Verkündet 19.02.2026 im BGBl. · Anwendung seit 27.09.2026
Setzt EmpCo weitgehend wortgleich um: neue Begriffsdefinitionen in § 2 UWG (Umweltaussage, Zertifizierungssystem, Nachhaltigkeitssiegel) sowie neue Tatbestände in der „schwarzen Liste" zu § 3 Abs. 3 UWG. Keine Bestandsschutz- oder Abverkaufsfristen für Altware.
Quelltext
In Anwendung
Gesetz
§ 15b UWG — Übergangsregel für Altware
Beschlossen 24.09.2026 im Rechtsausschuss · drei Tage vor EmpCo-Anwendungsbeginn
Last-Minute-Korrektur: mildert die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegen vor dem 27.09.2026 in Verkehr gebrachte Waren nach Treu und Glauben und Verhältnismäßigkeit. Tritt automatisch am 27.09.2028 wieder außer Kraft; europarechtliche Zulässigkeit umstritten, da UGP-Richtlinie als vollharmonisiert gilt.
Quelltext
Übergangsregel
Rechtsprechung 1 Dokument
Urteil
BGH-Urteil zu „klimaneutral" (Katjes-Entscheidung)
BGH, Urteil vom 27.06.2024 · I ZR 98/23
Leitentscheidung: Der Begriff „klimaneutral" ist nur zulässig, wenn unmittelbar in der Werbung erläutert wird, ob die Neutralität durch Emissionsreduktion oder durch Kompensation erreicht wird. Kompensation gilt nicht als gleichwertig zur Reduktion. Branchenübergreifend anwendbar und von EmpCo inhaltlich vorweggenommen.
Quelltext
In Kraft
Hinweis: EmpCo gilt seit 27. September 2026 EU-weit verbindlich; in Deutschland wurde die Umsetzung fristgerecht über das UWG vollzogen. Die Green Claims Directive bleibt seit Juni 2025 auf Eis — ihre Zukunft (Wiederaufnahme, Überarbeitung oder endgültige Aufgabe) ist weiterhin offen. Alle Verlinkungen führen zu offiziellen Primärquellen (EUR-Lex, Gesetze-im-Internet, Originalherausgeber). Rechtsstand und Aktualität bitte vor verbindlicher Nutzung prüfen — Regelwerke werden laufend angepasst. Kuratierung: UmweltDialog-Redaktion.
In Kraft / Anwendung Übergangsphase / -regel In Verhandlung Historisch / auf Eis
 
 

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