Empco unter der Lupe: Substanz oder Greenwashing?
Ab September 2026 gelten mit der EmpCo-Richtlinie strengere Regeln für Umweltversprechen in der EU. Unternehmen dürfen Nachhaltigkeit nur noch dann kommunizieren, wenn sie diese belegen können. Ziel ist es, Greenwashing einzudämmen. Doch trotz schärferer Vorgaben bleiben Interpretationsspielräume – und damit auch Risiken für neue Formen irreführender Kommunikation.
24.06.2026
Mit der Empowering Consumers Directive (EmpCo) greift die EU erstmals systematisch in die Nachhaltigkeitskommunikation von Unternehmen ein. Ab dem 27. September 2026 gilt: Umwelt- und Klimaversprechen müssen belegbar, nachvollziehbar und transparent sein. Aussagen wie „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ dürfen nicht länger pauschal verwendet werden.
Die neue Richtlinie ist eine direkte Reaktion auf ein strukturelles Problem. Eine Untersuchung der Europäischen Kommission zeigt, dass mehr als die Hälfte aller Umweltaussagen in der EU bislang vage, irreführend oder unbelegt war. Dieses Defizit hat zu einem massiven Vertrauensverlust geführt – und zu einem Markt, der von unklaren Begriffen und einer Vielzahl wenig überprüfbarer Labels geprägt ist.
„Der Markt ist überschwemmt von selbst erfundenen Umweltsiegeln und vagen Nachhaltigkeitsbehauptungen“, heißt es in einer Analyse der Gesellschaft für angewandte Wirtschaftsethik (GFAW). Genau hier setzt die EmpCo an: Sie soll den Wildwuchs an Labels eindämmen und klare Regeln schaffen, welche Aussagen erlaubt sind.
Im Kern verändert die Richtlinie die Logik der Nachhaltigkeitskommunikation. Während Unternehmen bisher häufig mit allgemeinen Imagebegriffen gearbeitet haben, verlangt die EmpCo nun konkrete Nachweise. Künftig ist eine Umweltaussage nur zulässig, wenn sie auf einer „anerkannten hervorragenden Umweltleistung“ basiert und entsprechend dokumentiert ist.
Besonders deutlich wird der Eingriff bei sogenannten Green Claims. Diese dürfen laut Richtlinie nicht mehr pauschal oder ohne Kontext erfolgen. Ein Beispiel: Die Aussage „klimaneutral“ ist künftig unzulässig, wenn sie allein auf Kompensationsmaßnahmen beruht. Auch selbst entwickelte Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Prüfung sind verboten.
Für Unternehmen bedeutet das einen tiefgreifenden Wandel. „Nachhaltigkeit kommunizieren war noch nie so riskant“, heißt es in einer Analyse von TÜV Rheinland. Die Beweislast liegt künftig eindeutig beim Unternehmen. Jede Aussage muss überprüfbar sein, andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen und Reputationsschäden.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind erheblich. Neben möglichen Abmahnungen können Bußgelder von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Datenqualität, Dokumentation und interne Prozesse. ESG-Reporting, Lieferkettenanalysen und Produktdatenmanagement rücken stärker zusammen.
Doch so klar die Zielsetzung der EmpCo ist, so komplex gestaltet sich ihre Umsetzung in der Praxis. Viele Details sind noch nicht abschließend geregelt. „Die neuen regulatorischen Vorgaben sind durch einen erheblichen Interpretationsspielraum geprägt“, erklärt GS1 Germany in einer Anwendungsempfehlung. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, abstrakte rechtliche Vorgaben in konkrete Kommunikationsstrategien zu übersetzen.
Gerade hier sehen Experten neue Risiken. Denn auch unter strengeren Regeln kann Greenwashing weiterbestehen – nur in veränderter Form. Statt offensichtlicher Übertreibungen könnten künftig subtilere Methoden dominieren, etwa durch selektive Datenauswahl oder komplexe Berechnungsmodelle, die für Verbraucher schwer nachvollziehbar sind.
Ein weiteres Problem: die zunehmende Komplexität von Nachhaltigkeitsdaten. Aussagen zur CO₂-Bilanz oder Ressourcennutzung hängen oft von Annahmen, Systemgrenzen und Methodiken ab. Diese bleiben selbst bei gutem Willen erklärungsbedürftig. Ohne klare Standards droht hier eine neue Form von Intransparenz.
Gleichzeitig zeichnet sich ein gegenläufiger Trend ab. Einige Unternehmen reduzieren ihre Nachhaltigkeitskommunikation bewusst, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Dieser sogenannte „Greenhushing“-Effekt könnte dazu führen, dass tatsächlich erreichte Fortschritte weniger sichtbar werden.
Die EmpCo-Richtlinie bewegt sich damit in einem Spannungsfeld zwischen Regulierung und Realität. Auf der einen Seite schafft sie klare Leitplanken gegen irreführende Werbung. Auf der anderen Seite zwingt sie Unternehmen zu einer Kommunikationspraxis, die deutlich präziser und datengetriebener sein muss.
Ob die EmpCo letztlich mehr Transparenz schafft oder neue Grauzonen entstehen, wird sich erst in der Anwendung zeigen. Fest steht jedoch: Die Zeiten unverbindlicher Nachhaltigkeitsversprechen sind vorbei. Unternehmen müssen künftig nicht nur nachhaltiger handeln, sondern dies auch fundiert nachweisen können.
Die Richtlinie könnte damit zu einem Prüfstein für Glaubwürdigkeit werden – nicht nur für Unternehmen, sondern für den gesamten Nachhaltigkeitsdiskurs.