Die Bundesregierung will das LkSG durch eine 1:1-Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD ersetzen und den Anwendungsbereich auf Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten anheben. Rund 95 Prozent der bisher erfassten Unternehmen fielen damit heraus. Juristen warnen: Der Rückbau eines erreichten menschenrechtlichen Schutzniveaus könnte völkerrechtswidrig sein.
Am 1. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss von Kanzler Merz beschlossen, den Anwendungsbereich des LkSG im Zuge der CSDDD-Umsetzung „massiv einzuschränken" – bei einer 1:1-Übernahme der EU-Schwellenwerte fielen rund 95 Prozent der bisher erfassten Unternehmen aus der direkten Sorgfaltsverantwortung. Was im September 2025 als Bürokratieabbau begann, entwickelt sich zur strukturellen Zurückstufung. Für den Mittelstand wächst die Rechtsunsicherheit.
Eine neue Studie der London School of Economics zeigt einen paradoxen Effekt: Seit Frankreich 2017 als erstes europäisches Land eine umfassende unternehmerische Sorgfaltspflicht einführte, sind die ESG-Ratings betroffener Konzerne in den Dimensionen Umwelt und Soziales signifikant gesunken. Der Grund ist nicht schlechteres Verhalten – sondern ein Strategiewechsel: Unternehmen managen nicht mehr ihr Rating, sondern ihr Haftungsrisiko.
Ab Ende Dezember 2026 müssen große Unternehmen nachweisen, dass ihre Produkte nicht mit Entwaldung verbunden sind. Doch nach zwei Verschiebungen und einer Vereinfachungsrunde steht die EU-Entwaldungsverordnung am Scheideweg: Ohne konsequente Durchsetzung droht sie wirkungslos zu bleiben, ohne flankierende Unterstützung riskiert sie, Millionen Kleinbauern im Globalen Süden vom europäischen Markt auszuschließen.
Mit dem Omnibus I hat die EU neue Schranken für Nachhaltigkeitsinformationen entlang der Lieferkette eingeführt. Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten dürfen Anfragen ablehnen, die über einen freiwilligen Standard hinausgehen. Was als Vereinfachung vermarktet wird, schafft laut Experten neue Unsicherheiten – und droht wichtige Datenlücken zu produzieren, gerade bei Klimarisiken und Scope-3-Emissionen.
Die Sorgfaltspflichten-Regelwerke für Menschenrechte und Umwelt in der Wertschöpfungskette — vom deutschen LkSG über die europäische CSDDD bis zur Entwaldungsverordnung EUDR und ihren internationalen Grundlagen.
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