Eine neue Studie der London School of Economics zeigt einen paradoxen Effekt: Seit Frankreich 2017 als erstes europäisches Land eine umfassende unternehmerische Sorgfaltspflicht einführte, sind die ESG-Ratings betroffener Konzerne in den Dimensionen Umwelt und Soziales signifikant gesunken. Der Grund ist nicht schlechteres Verhalten – sondern ein Strategiewechsel: Unternehmen managen nicht mehr ihr Rating, sondern ihr Haftungsrisiko.
Ab Ende Dezember 2026 müssen große Unternehmen nachweisen, dass ihre Produkte nicht mit Entwaldung verbunden sind. Doch nach zwei Verschiebungen und einer Vereinfachungsrunde steht die EU-Entwaldungsverordnung am Scheideweg: Ohne konsequente Durchsetzung droht sie wirkungslos zu bleiben, ohne flankierende Unterstützung riskiert sie, Millionen Kleinbauern im Globalen Süden vom europäischen Markt auszuschließen.
Mit dem Omnibus I hat die EU neue Schranken für Nachhaltigkeitsinformationen entlang der Lieferkette eingeführt. Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten dürfen Anfragen ablehnen, die über einen freiwilligen Standard hinausgehen. Was als Vereinfachung vermarktet wird, schafft laut Experten neue Unsicherheiten – und droht wichtige Datenlücken zu produzieren, gerade bei Klimarisiken und Scope-3-Emissionen.
Organisationen und Betroffene haben beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Beschwerde nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gegen Heidelberg Materials eingereicht. Das Unternehmen plant über seine indonesische Tochtergesellschaft Indocement ein Zementwerk mit Kalksteinmine im ökologisch sensiblen Kendeng-Gebirge auf Java. Kritiker warnen vor dem Verlust des wichtigsten Wasserreservoirs zehntausender Menschen.
Die EU-Kommission hat ein umfassendes Reformpaket zur Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgelegt und verspricht Unternehmen eine Senkung der jährlichen Befolgungskosten um bis zu 75 Prozent gegenüber dem ursprünglichen Regelwerk. Neue Leitlinien, ein überarbeitetes Informationssystem und konkrete Ausnahmen bei der Produktliste sollen die Verordnung praxistauglicher machen – noch bevor sie Ende 2026 in Kraft tritt.
Die Sorgfaltspflichten-Regelwerke für Menschenrechte und Umwelt in der Wertschöpfungskette — vom deutschen LkSG über die europäische CSDDD bis zur Entwaldungsverordnung EUDR und ihren internationalen Grundlagen.
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