Regulatorik

Paradox der Sorgfaltspflicht: Mehr Regulierung, schlechtere ESG-Ratings

Eine neue Studie der London School of Economics zeigt einen paradoxen Effekt: Seit Frankreich 2017 als erstes europäisches Land eine umfassende unternehmerische Sorgfaltspflicht einführte, sind die ESG-Ratings betroffener Konzerne in den Dimensionen Umwelt und Soziales signifikant gesunken. Der Grund ist nicht schlechteres Verhalten – sondern ein Strategiewechsel: Unternehmen managen nicht mehr ihr Rating, sondern ihr Haftungsrisiko.

15.07.2026

Paradox der Sorgfaltspflicht: Mehr Regulierung, schlechtere ESG-Ratings

Wer Nachhaltigkeitspflichten gesetzlich verankert, erwartet bessere ESG-Ergebnisse. Die Realität ist komplizierter. In einem als Working Paper des European Corporate Governance Institute (ECGI) veröffentlichten Forschungspapier haben die Rechtswissenschaftler Carsten Gerner-Beuerle, Suren Gomtsian und Edmund Schuster von der London School of Economics die Auswirkungen des französischen Loi de Vigilance auf die ESG-Bewertungen börsennotierter französischer Konzerne untersucht. Das Ergebnis dürfte sowohl ESG-Rating-Agenturen als auch Gesetzgeber zum Nachdenken bringen.

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Das Experiment: Frankreichs Vigilance Law als natürliches Labor

Das 2017 in Kraft getretene Loi de Vigilance war Europas erste umfassende Sorgfaltspflicht-Gesetzgebung. Es verpflichtet große französische Unternehmen, Menschenrechts-, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltrisiken in der eigenen Geschäftstätigkeit, bei Tochtergesellschaften und in globalen Lieferketten zu identifizieren und zu mindern. Das Gesetz stützt sich auf einen robusten Durchsetzungsmechanismus: Jeder Geschädigte kann zivilrechtlich gegen ein Unternehmen vorgehen, das seinen Sorgfaltspflichten nicht nachkommt. Für die Forschung bietet dieses Gesetz ein seltenes natürliches Experiment – ein klar datierbarer regulatorischer Eingriff, dessen Wirkung auf Unternehmensverhalten sich mit granularen ESG-Daten zweier großer Rating-Anbieter messen lässt.

Der Befund: Schlechtere Ratings trotz mehr Pflichten

Das zentrale Ergebnis der Studie widerspricht der intuitiven Erwartung. Nach Einführung des Vigilance Law erhielten die betroffenen Unternehmen statistisch signifikant niedrigere ESG-Bewertungen in den Dimensionen Umwelt („E“) und Soziales („S“) – also genau dort, wo das Gesetz greift. Die Governance-Dimension („G“), die außerhalb des Anwendungsbereichs liegt, blieb hingegen unbeeinflusst. Die Autoren sehen darin eine Art Kontrollgruppe innerhalb desselben Unternehmens: Der Effekt tritt exakt dort auf, wo die neue Haftung ansetzt.

Zwei Erklärungen – die sich nicht ausschließen

Gerner-Beuerle, Gomtsian und Schuster bieten zwei Interpretationen an, die einander nicht widersprechen, sondern sich ergänzen können. Die erste These lautet: Unternehmen verschieben ihren strategischen Fokus. Vor dem Gesetz lautete die leitende Frage „Wie maximieren wir unseren ESG-Score?“, danach „Wie reduzieren wir unsere rechtliche Haftung?“. Dieser Wechsel von Rating-Optimierung zu Risikomanagement kann dazu führen, dass Maßnahmen, die bei Rating-Agenturen gut angeschrieben sind – etwa aufwendige Stakeholder-Dialoge oder ambitionierte Zielsetzungen –, zugunsten juristisch belastbarer Compliance-Strukturen in den Hintergrund treten.

Die zweite These betrifft die Informationsqualität. Das Vigilance Law verlangt ein detailliertes Risiko-Mapping entlang der gesamten Lieferkette. Diese systematische Erfassung fördert realistischere Offenlegungen zutage – einschließlich bislang unterbelichteter Risiken in nachgelagerten Wertschöpfungsketten. Bessere Transparenz kann in der Logik bestehender Rating-Methoden jedoch zu niedrigeren Bewertungen führen, weil mehr identifizierte Risiken als Schwachstellen gewertet werden. Die Studie stellt damit eine grundsätzliche Frage an die Methodik der ESG-Rating-Industrie: Bilden die Scores tatsächlich die Qualität des Risikomanagements ab – oder eher die Qualität der Selbstdarstellung?

Was das für CSDDD und LkSG bedeutet

Die Relevanz reicht weit über Frankreich hinaus. Die Europäische Union hat mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ein ähnliches Instrument auf den Weg gebracht, das in den kommenden Jahren in nationales Recht umgesetzt werden muss. Deutschland verfügt mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) seit 2023 über eine eigene Regelung. Sollten sich die französischen Befunde verallgemeinern lassen, stehen ESG-Rating-Agenturen vor einem methodischen Problem: Unternehmen, die rechtliche Sorgfaltspflichten besonders ernst nehmen, könnten systematisch schlechter bewertet werden als Wettbewerber, die weniger reguliert sind und ihre Scores mit gezieltem Impression Management hochhalten.

Für Investoren ergibt sich daraus eine unbequeme Konsequenz. Wer ESG-Ratings als primären Indikator für verantwortungsvolles Unternehmenshandeln nutzt, könnte ausgerechnet jene Unternehmen abwerten, die ihr Nachhaltigkeitsmanagement am stärksten auf reale Risikominderung ausgerichtet haben. Die LSE-Studie legt nahe, dass die Rating-Industrie ihre Methoden überprüfen muss – und dass regulatorischer Druck nicht weniger Nachhaltigkeit bedeutet, sondern eine andere Art, mit ihr umzugehen.

Quelle: UD
 

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