Sozialaudits im Wandel: Fit für CSDDD und EUFLR
Sozialaudits gehören seit Jahren zum Standardrepertoire des Lieferkettenmanagements. Mit der europäischen Lieferkettenrichtlinie CSDDD und der EU-Zwangsarbeitsverordnung EUFLR verändert sich jedoch ihre Rolle: Das volle Potenzial von Sozialaudits lässt sich nur als Bestandteil eines wirksamen Due-Diligence-Prozesses und mit einer konsequenten Risikoorientierung ausschöpfen. Unternehmen müssen nachvollziehbar darlegen können, warum das gewählte Audit für das konkrete Risiko geeignet war und welche Verbesserungen damit erzielt wurden.
02.09.2026
Von Dr. Thijs Willaert
Ein Lieferant unterschreibt einen Verhaltenskodex, ein Auditor prüft den Produktionsstandort und am Ende liegt ein Bericht vor. Lange Zeit folgten viele Sozialaudits diesem weitgehend standardisierten Muster. Doch angesichts der wachsenden gesetzlichen Anforderungen reicht ein solches Vorgehen immer weniger aus.
Unternehmen müssen menschenrechtliche Risiken identifizieren, geeignete Maßnahmen ergreifen und deren Wirksamkeit überprüfen. Das Audit entwickelt sich dadurch vom routinemäßigen Kontrolltermin zu einem gezielt eingesetzten Instrument zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht.
Zwei Regelwerke, zwei Ansätze
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz CSDDD, setzt beim unternehmerischen Prozess an. Große Unternehmen sollen negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt risikobasiert ermitteln, verhindern, mindern und gegebenenfalls beenden. Die Sorgfaltspflicht muss dabei in die relevanten Unternehmensrichtlinien und Risikomanagementsysteme integriert werden.
Die EU Forced Labour Regulation, kurz EUFLR, richtet den Blick hingegen auf das Produkt. Waren, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden, sollen künftig weder auf dem EU-Markt angeboten noch aus der Europäischen Union exportiert werden dürfen. Die Verordnung gilt unabhängig von der Herkunft des Produkts und sieht selbst keine allgemeine Audit- oder Berichtspflicht vor.
Für Unternehmen ergibt sich dennoch eine ähnliche praktische Herausforderung: Sie benötigen Transparenz über ihre Wertschöpfungsketten, müssen Risiken bewerten und im Zweifelsfall nachvollziehbar darlegen können, wie sie mit Hinweisen auf Menschenrechtsverletzungen umgehen.
Das betrifft auch Unternehmen, die nicht unmittelbar unter die CSDDD fallen. Große Auftraggeber werden weiterhin Informationen und Nachweise bei ihren Lieferanten anfordern. Die Anforderungen wandern damit durch die Lieferkette – teilweise bis zu Rohstoffproduzenten, Arbeitsvermittlern und vorgelagerten Produktionsstufen.
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Ein Audit ist noch keine Sorgfaltspflicht
Sozialaudits können mehrere Aufgaben erfüllen. Sie überprüfen, ob ein Lieferant vereinbarte Standards oder einen Code of Conduct einhält. Sie können Schwachstellen erkennen, bevor daraus konkrete Menschenrechtsverletzungen entstehen. Und sie liefern eine Grundlage für Korrekturmaßnahmen und deren spätere Kontrolle.
Ein Audit kann außerdem helfen, die Wirksamkeit bereits eingeleiteter Maßnahmen zu beurteilen. Hat ein Lieferant nach einem festgestellten Verstoß Korrekturmaßnahmen eingeleitet, kann ein Folgeaudit prüfen, ob diese tatsächlich umgesetzt wurden und wirksam sind.
Damit sind Audits ein wichtiges Werkzeug. Sie sind aber nicht der Sorgfaltsprozess selbst. Ein Audit ersetzt weder eine fundierte Risikoanalyse noch den Dialog mit Betroffenen, ein zugängliches Beschwerdeverfahren oder die Auseinandersetzung mit den eigenen Einkaufspraktiken.
Je nach Problem können andere Maßnahmen sogar wichtiger sein: Schulungen, technische Verbesserungen, Anpassungen von Preisen und Lieferfristen, eine Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretungen oder die Einbindung lokaler Organisationen.
Die zentrale Frage lautet daher nicht: „Haben wir ein Audit durchgeführt?“ Sie lautet: „Warum war dieses Audit geeignet, das festgestellte Risiko zu untersuchen oder zu reduzieren?“
Nicht jeder Standard passt zu jedem Risiko
Auditprogramme unterscheiden sich in Zielsetzung und Tiefe. Manche konzentrieren sich vor allem auf die Einhaltung vorgegebener Anforderungen. Andere prüfen stärker, ob ein Unternehmen über funktionierende Managementsysteme verfügt, um Verstöße zu verhindern und seine Leistung kontinuierlich zu verbessern.
Einige branchenweit etablierte Auditansätze verbinden mehrere dieser Perspektiven und beziehen neben Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz auch Umweltaspekte oder Geschäftsintegrität ein. Teilweise lassen sich die Ergebnisse über gemeinsame Datenplattformen mit mehreren Kunden teilen. Das kann Doppelprüfungen reduzieren und die Belastung der Lieferanten verringern.
Entscheidend ist jedoch nicht, wie bekannt oder verbreitet ein Standard ist. Er muss zu dem Risiko passen, das den Anlass für die Prüfung gegeben hat.
Geht es um Hinweise auf Zwangsarbeit, müssen beispielsweise Rekrutierungswege, Vermittlungsgebühren, Lohnabzüge, Bewegungsfreiheit und der Umgang mit Ausweisdokumenten untersucht werden. Bei Risiken im Arbeitsschutz sind andere fachliche Kompetenzen und Prüfschwerpunkte erforderlich.
Unternehmen sollten daher bereits vor der Beauftragung definieren, welches Ziel das Audit verfolgt und welche Fragen beantwortet werden müssen.
Auch die Methode muss zum Risiko passen
Nicht nur die Auswahl des Standards, sondern auch die Durchführung eines Audits sollte sich am konkreten Risiko orientieren.
Auditdauer und Stichprobengröße werden häufig vor allem anhand der Zahl der Beschäftigten festgelegt. Das ist organisatorisch nachvollziehbar, reicht bei schwerwiegenden Risiken aber nicht immer aus. Liegen etwa konkrete Hinweise auf problematische Arbeitsbedingungen oder Zwangsarbeit vor, können zusätzliche Interviews, eine größere Stichprobe oder mehr Zeit vor Ort erforderlich sein.
Auch die Frage, ob ein Audit angekündigt, teilangekündigt oder unangekündigt stattfindet, sollte nicht pauschal beantwortet werden. Ein angekündigtes Audit kann sinnvoll sein, wenn Dokumente und Ansprechpersonen verfügbar sein müssen. Bei glaubwürdigen Hinweisen auf schwerwiegende Verstöße wie Zwangsarbeit kann eine vollständige Vorankündigung die Aussagekraft der Prüfung jedoch einschränken.
Wichtig ist zudem, dass das Auditteam den Anlass der Prüfung kennt. Erkenntnisse aus Risikoanalysen, Beschwerden oder früheren Vorfällen sollten deshalb in die Planung einfließen. Nur so kann die Prüfung gezielt auf die relevanten Fragestellungen ausgerichtet werden.
Sozialaudits haben klare Grenzen
Audits können nicht unter allen Bedingungen verlässliche Ergebnisse liefern. Besonders schwierig sind Situationen, in denen Beschäftigte, Unternehmen oder Auditoren nicht frei sprechen und handeln können.
Das gilt etwa bei staatlich auferlegter Zwangsarbeit. Wenn Beteiligte mit Sanktionen rechnen müssen, sind vertrauliche Interviews und unabhängige Feststellungen kaum möglich. Ein formal korrekt durchgeführtes Audit kann dann ein falsches Gefühl von Sicherheit erzeugen.
Vor einer Prüfung sollte deshalb geklärt werden, ob der Standort zugänglich ist, Beschäftigte vertraulich befragt werden können und das Auditteam unabhängig arbeiten kann. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, ist ein Sozialaudit möglicherweise nicht das geeignete Instrument. Unternehmen müssen dann andere Informationsquellen und Maßnahmen heranziehen.
Entscheidend ist, was nach dem Audit passiert
Der größte Schwachpunkt vieler Sozialaudits liegt nicht in der Prüfung selbst, sondern in der fehlenden Nachverfolgung. Feststellungen werden dokumentiert, Maßnahmenpläne erstellt – und anschließend nicht konsequent kontrolliert.
Für eine wirksame Sorgfaltspflicht genügt der Auditbericht nicht. Unternehmen müssen nachvollziehbar dokumentieren, welches Risiko erkannt wurde, warum sie eine bestimmte Maßnahme gewählt haben, welche Abweichungen festgestellt wurden und ob die Korrekturen das Problem tatsächlich gelöst haben.
Digitale Systeme können diese Arbeit unterstützen, indem sie Standortinformationen, Selbstauskünfte, Risikobewertungen, Auditberichte und Maßnahmenpläne bündeln. Gerade in mehrstufigen Lieferketten kann das helfen, Risiken zu priorisieren und Fortschritte nachvollziehbar zu dokumentieren. Solche Systeme ersetzen jedoch weder die Prüfung des Einzelfalls noch die Verantwortung des beauftragenden Unternehmens.
Sozialaudits konsequent am Risiko ausrichten
Viele Unternehmen entscheiden bereits risikobasiert, welche Lieferanten sie auditieren. Der nächste Entwicklungsschritt besteht darin, auch das Audit selbst konsequent am Risiko auszurichten.Standard, Umfang, Dauer, Ankündigungsform, Team und Nachverfolgung dürfen nicht länger als unveränderliche Bausteine betrachtet werden. Sie müssen zu der konkreten menschenrechtlichen Fragestellung passen.
Sozialaudits werden damit nicht überflüssig. Im Gegenteil: Im Umfeld von CSDDD und EUFLR können sie erheblich an Bedeutung gewinnen. Ihre Aussagekraft hängt aber davon ab, wie sorgfältig sie geplant, durchgeführt und nachverfolgt werden.
Das Audit der Zukunft dokumentiert nicht nur Abweichungen. Es muss zeigen, ob ein Unternehmen die relevanten Risiken verstanden hat, geeignete Konsequenzen zieht und überprüft, ob sich die Situation der betroffenen Menschen tatsächlich verbessert.
Über den Autor
Dr. Thijs Willaert ist Global Director Sustainability Services bei der Zertifizierungsgesellschaft DQS. In dieser Funktion verantwortet er das gesamte Dienstleistungsportfolio rundum ESG. Zu seinem Interessensgebiet gehören unter anderem nachhaltige Beschaffung, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten und ESG-Audits.