CSRD nach Omnibus

 
 
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    Nachhaltigkeitsprüfung: Nicht jedes Testat ist sein Papier wert

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    Österreich hat mit dem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) die EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) in nationales Recht überführt. Das Gesetz trat am 19. Februar 2026 in Kraft und ersetzt das bisherige NaDiVeG. Rund 120 heimische Konzerne müssen ihre ESG-Daten künftig nach einheitlichen europäischen Standards offenlegen, extern prüfen lassen und in den Lagebericht integrieren. Was bisher als freiwilliger Reputationsgewinn galt, wird damit zur handfesten Rechtspflicht.

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    Warum Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte in der Ära der Algorithmen neu gedacht  werden müssen

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    Die EU hat mit dem Omnibus-I-Paket über 90 Prozent der Unternehmen von der Nachhaltigkeitsberichtspflicht befreit – im Namen der Wettbewerbsfähigkeit. Doch Experten, die Europäische Zentralbank und ein Investorenblock mit 6,6 Billionen Euro verwaltetem Vermögen widersprechen: Nachhaltigkeit ist kein Kostenfaktor, sondern ein Wettbewerbsvorteil. Der Rückzug könnte Europa teuer zu stehen kommen.

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    London gibt den Takt vor: Neue Nachhaltigkeitsstandards ab 2027 verpflichtend

    Die britische Finanzaufsicht FCA plant eine umfassende Reform der Nachhaltigkeitsberichterstattung für börsennotierte Unternehmen. Ab 2027 sollen internationale IFRS-Standards zur Pflicht werden, während Scope-3-Emissionen und allgemeine Nachhaltigkeitsdaten zunächst nach dem Prinzip "Comply or Explain" offengelegt werden müssen.

CSRD nach Omnibus — Regelwerke · UmweltDialog
Dokumente & Gesetzestexte · Vertiefung

Regelwerke: CSRD nach Omnibus

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung — von der CSRD über die ESRS bis zum Omnibus-I-Paket (Richtlinie (EU) 2026/470), das den Anwendungsbereich seit März 2026 neu zuschneidet.

EU-Recht 7 Dokumente
Richtlinie
CSRD — Corporate Sustainability Reporting Directive
Richtlinie (EU) 2022/2464 · CELEX 32022L2464
Kernrichtlinie der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung. Verpflichtet große Unternehmen zur Berichterstattung nach ESRS. Anwendungsbereich durch Omnibus I (RL 2026/470) seit März 2026 auf > 1.000 Beschäftigte und > 450 Mio. € Umsatz angehoben.
Quelltext
In Kraft
Richtlinie
Omnibus-I-Richtlinie — Änderung von CSRD und CSDDD
Richtlinie (EU) 2026/470 · Amtsblatt 26.02.2026 · in Kraft seit 18.03.2026
Verengt den CSRD-Anwendungsbereich (Schwelle: > 1.000 Beschäftigte / > 450 Mio. € Umsatz), streicht verpflichtende sektorspezifische ESRS und beauftragt die Kommission mit der ESRS-Überarbeitung. Umsetzungsfrist für Mitgliedstaaten: 19. März 2027.
Quelltext
In Kraft
Richtlinie
Stop-the-Clock-Richtlinie
Richtlinie (EU) 2025/794 · Amtsblatt 16.04.2025
Verschiebt die CSRD-Erstanwendung für Unternehmen der 2. und 3. Welle um zwei Jahre und die CSDDD-Erstanwendung um ein Jahr. Umsetzungsfrist für Mitgliedstaaten: 31. Dezember 2025.
Quelltext
In Kraft
Verordnung
ESRS Set 1 — Delegierte Verordnung (Ursprungsfassung)
Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 · CELEX 32023R2772
Die zwölf sektorübergreifenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS 1+2, E1–E5, S1–S4, G1) in ihrer Erstfassung von 2023. Wird durch die überarbeitete Fassung (ESRS Revised, s. u.) abgelöst.
Quelltext
Übergangsphase
Verordnung
ESRS Revised — Überarbeitete Delegierte Verordnung
Verordnung (EU) 2026/1563 · Delegierter Rechtsakt vom 03.07.2026
Vereinfachte ESRS im Rahmen der Omnibus-I-Initiative: deutliche Reduktion der Datenpunkte, konsolidierte Mindestangabepflichten, Fair-Presentation-Ansatz. Verpflichtend ab GJ 2027; freiwillige Anwendung ab GJ 2026 möglich. Inkrafttreten: 10. November 2026.
Quelltext
In Kraft
Richtlinie
Bilanzrichtlinie (Grundlage)
Richtlinie 2013/34/EU · CELEX 32013L0034
Rechnungslegungsrichtlinie, in die die CSRD-Berichtspflichten systematisch eingebettet sind. Durch Omnibus I ebenfalls geändert.
Quelltext
In Kraft
Richtlinie
NFRD — Non-Financial Reporting Directive
Richtlinie 2014/95/EU · CELEX 32014L0095
Vorgängerregelung der CSRD. Seit 2024 schrittweise abgelöst — relevant für die Vergleichbarkeit älterer Berichte. In Deutschland mangels CSRD-Umsetzung de facto weiterhin maßgeblich.
Quelltext
Historisch
Nationales Recht (Deutschland) 1 Dokument
Gesetz
CSRD-Umsetzungsgesetz
Umsetzung in HGB §§ 289b ff. · RegE vom 03.09.2025 · Änderungsantrag 31.03.2026
Nationale Umsetzung der CSRD ins deutsche Handelsrecht (1:1-Umsetzung). Anhörung im Rechtsausschuss am 13.04.2026; Änderungsantrag der Koalition berücksichtigt Omnibus-I-Schwellen (> 1.000 Beschäftigte / > 450 Mio. €). Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens für Sommer/Herbst 2026 angestrebt. EU-Vertragsverletzungsverfahren läuft.
Quelltext
Im Gesetzgebungsverfahren
Leitfäden & Anwendungshilfen 3 Dokumente
Leitfaden
EFRAG ESRS Implementation Guidance
EFRAG · laufend aktualisiert
Offizielle Anwendungshilfen des EU-Standardsetzers EFRAG: Materialitätsanalyse (IG 1), Wertschöpfungskette (IG 2), Datenpunkte (IG 3). Wird an die überarbeiteten ESRS (2026) angepasst.
Quelltext
In Kraft
Leitfaden
VS — Freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard
Delegierte Verordnung · verabschiedet 03.07.2026
Freiwilliger Standard für nicht berichtspflichtige Unternehmen (bis 1.000 Beschäftigte). Ersetzt den VSME-Entwurf und dient als Entlastungsinstrument für KMU in der Wertschöpfungskette berichtspflichtiger Unternehmen.
Quelltext
In Kraft
Leitfaden
ESRS Quick Fix — Übergangsbestimmungen Wave 1
Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416 · in Kraft seit Nov. 2025
Erweiterte Phase-in-Regelungen für Erstberichter (Wave 1): Verlängerung der Übergangserleichterungen bei E4, S2, S3 und S4 für die Geschäftsjahre 2025 und 2026.
Quelltext
Übergangsphase
Hinweis: Das Omnibus-I-Paket (Richtlinie (EU) 2026/470) ist seit 18. März 2026 in Kraft; die Mitgliedstaaten müssen es bis zum 19. März 2027 umsetzen. Die überarbeiteten ESRS (Verordnung (EU) 2026/1563) treten am 10. November 2026 in Kraft und gelten verpflichtend ab dem Geschäftsjahr 2027. In Deutschland steht die CSRD-Umsetzung in nationales Recht weiterhin aus (Stand: Oktober 2026). Alle Verlinkungen führen zu offiziellen Primärquellen (EUR-Lex, Gesetze-im-Internet, Originalherausgeber). Kuratierung: UmweltDialog-Redaktion.
In Kraft Übergangsphase Im Gesetzgebungsverfahren Historisch / abgelöst
 
 

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