CSRD nach Omnibus

 
 
  • Freigestellt, aber nicht befreit

    Freigestellt, aber nicht befreit

    Die EU hat mit dem Omnibus-Paket die Schwellenwerte für CSRD und CSDDD deutlich angehoben und tausende Mittelständler formal aus der direkten Berichtspflicht entlassen. In der Praxis ändert das wenig: Großkonzerne reichen ihre Datenanforderungen ungebremst an ihre Zulieferer durch — über Plattformen wie EcoVadis, IntegrityNext und CDP. Der Deutsche Mittelstands-Bund warnt vor einem Berichtspflichten-Dschungel und fordert eine gesetzliche Standardisierung.

  • EU-Kommission beschließt vereinfachte ESRS

    EU-Kommission beschließt vereinfachte ESRS

    Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2026 zwei delegierte Rechtsakte verabschiedet: die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für kleinere Unternehmen. Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte sinkt um mehr als 60 Prozent, die Gesamtzahl sogar um über 70 Prozent.

  • GRI-Report mit Gegenwind aus Europa und den USA

    GRI-Report mit Gegenwind aus Europa und den USA

    Die Global Reporting Initiative bleibt das weltweit meistgenutzte Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichterstattung: Unternehmen, die nach GRI berichten, repräsentieren 62 Prozent der globalen Marktkapitalisierung. Das zeigt der neue „State of Sustainability Reporting"-Report. Zwei von fünf großen börsennotierten Unternehmen weltweit nutzen die GRI-Standards. Doch während die Nutzung in Asien und Lateinamerika steigt, geht sie in Europa und Nordamerika zurück.

  • Zweite CSRD-Berichtssaison: Mehr Pragmatismus und Stakeholderorientierung

    Zweite CSRD-Berichtssaison: Mehr Pragmatismus und Stakeholderorientierung

    Die zweite Berichtssaison der CSRD zeigt einen deutlichen Reifeprozess: Unternehmen berichten fokussierter über wesentliche Nachhaltigkeitsthemen, reduzieren die Zahl der ausgewiesenen Impacts, Risks and Opportunities und strukturieren ihre Berichte leserfreundlicher. Eine Analyse von Kirchhoff Consult auf Basis von 202 testierten Nachhaltigkeitserklärungen aus 21 Ländern zeigt die wichtigsten Trends.

  • Doppelt berichtet, einfach wirkungslos: Warum der Regulierungswirrwarr bei Sorgfaltspflichten teuer wird

    Doppelt berichtet, einfach wirkungslos: Warum der Regulierungswirrwarr bei Sorgfaltspflichten teuer wird

    Die OECD hat die Berichtspflichten in sozialen und ökologischen Sorgfaltspflichtengesetzen systematisch kartiert – und ein strukturelles Problem freigelegt: Unternehmen müssen dieselben Informationen für verschiedene Regelwerke mehrfach erheben, weil die Anforderungen zu stark voneinander abweichen. Wer Compliance-Kosten wirklich senken will, muss mehr tun als einzelne Regeln vereinfachen.

CSRD nach Omnibus — Regelwerke · UmweltDialog
Dokumente & Gesetzestexte · Vertiefung

Regelwerke: CSRD nach Omnibus

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung — von der CSRD über die ESRS bis zum Omnibus-I-Paket (Richtlinie (EU) 2026/470), das den Anwendungsbereich seit März 2026 neu zuschneidet.

EU-Recht 7 Dokumente
Richtlinie
CSRD — Corporate Sustainability Reporting Directive
Richtlinie (EU) 2022/2464 · CELEX 32022L2464
Kernrichtlinie der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung. Verpflichtet große Unternehmen zur Berichterstattung nach ESRS. Anwendungsbereich durch Omnibus I (RL 2026/470) seit März 2026 auf > 1.000 Beschäftigte und > 450 Mio. € Umsatz angehoben.
Quelltext
In Kraft
Richtlinie
Omnibus-I-Richtlinie — Änderung von CSRD und CSDDD
Richtlinie (EU) 2026/470 · Amtsblatt 26.02.2026 · in Kraft seit 18.03.2026
Verengt den CSRD-Anwendungsbereich (Schwelle: > 1.000 Beschäftigte / > 450 Mio. € Umsatz), streicht verpflichtende sektorspezifische ESRS und beauftragt die Kommission mit der ESRS-Überarbeitung. Umsetzungsfrist für Mitgliedstaaten: 19. März 2027.
Quelltext
In Kraft
Richtlinie
Stop-the-Clock-Richtlinie
Richtlinie (EU) 2025/794 · Amtsblatt 16.04.2025
Verschiebt die CSRD-Erstanwendung für Unternehmen der 2. und 3. Welle um zwei Jahre und die CSDDD-Erstanwendung um ein Jahr. Umsetzungsfrist für Mitgliedstaaten: 31. Dezember 2025.
Quelltext
In Kraft
Verordnung
ESRS Set 1 — Delegierte Verordnung (Ursprungsfassung)
Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 · CELEX 32023R2772
Die zwölf sektorübergreifenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS 1+2, E1–E5, S1–S4, G1) in ihrer Erstfassung von 2023. Wird durch die überarbeitete Fassung (ESRS Revised, s. u.) abgelöst.
Quelltext
Übergangsphase
Verordnung
ESRS Revised — Überarbeitete Delegierte Verordnung
Verordnung (EU) 2026/1563 · Delegierter Rechtsakt vom 03.07.2026
Vereinfachte ESRS im Rahmen der Omnibus-I-Initiative: deutliche Reduktion der Datenpunkte, konsolidierte Mindestangabepflichten, Fair-Presentation-Ansatz. Verpflichtend ab GJ 2027; freiwillige Anwendung ab GJ 2026 möglich. Inkrafttreten: 10. November 2026.
Quelltext
In Kraft
Richtlinie
Bilanzrichtlinie (Grundlage)
Richtlinie 2013/34/EU · CELEX 32013L0034
Rechnungslegungsrichtlinie, in die die CSRD-Berichtspflichten systematisch eingebettet sind. Durch Omnibus I ebenfalls geändert.
Quelltext
In Kraft
Richtlinie
NFRD — Non-Financial Reporting Directive
Richtlinie 2014/95/EU · CELEX 32014L0095
Vorgängerregelung der CSRD. Seit 2024 schrittweise abgelöst — relevant für die Vergleichbarkeit älterer Berichte. In Deutschland mangels CSRD-Umsetzung de facto weiterhin maßgeblich.
Quelltext
Historisch
Nationales Recht (Deutschland) 1 Dokument
Gesetz
CSRD-Umsetzungsgesetz
Umsetzung in HGB §§ 289b ff. · RegE vom 03.09.2025 · Änderungsantrag 31.03.2026
Nationale Umsetzung der CSRD ins deutsche Handelsrecht (1:1-Umsetzung). Anhörung im Rechtsausschuss am 13.04.2026; Änderungsantrag der Koalition berücksichtigt Omnibus-I-Schwellen (> 1.000 Beschäftigte / > 450 Mio. €). Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens für Sommer/Herbst 2026 angestrebt. EU-Vertragsverletzungsverfahren läuft.
Quelltext
Im Gesetzgebungsverfahren
Leitfäden & Anwendungshilfen 3 Dokumente
Leitfaden
EFRAG ESRS Implementation Guidance
EFRAG · laufend aktualisiert
Offizielle Anwendungshilfen des EU-Standardsetzers EFRAG: Materialitätsanalyse (IG 1), Wertschöpfungskette (IG 2), Datenpunkte (IG 3). Wird an die überarbeiteten ESRS (2026) angepasst.
Quelltext
In Kraft
Leitfaden
VS — Freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard
Delegierte Verordnung · verabschiedet 03.07.2026
Freiwilliger Standard für nicht berichtspflichtige Unternehmen (bis 1.000 Beschäftigte). Ersetzt den VSME-Entwurf und dient als Entlastungsinstrument für KMU in der Wertschöpfungskette berichtspflichtiger Unternehmen.
Quelltext
In Kraft
Leitfaden
ESRS Quick Fix — Übergangsbestimmungen Wave 1
Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416 · in Kraft seit Nov. 2025
Erweiterte Phase-in-Regelungen für Erstberichter (Wave 1): Verlängerung der Übergangserleichterungen bei E4, S2, S3 und S4 für die Geschäftsjahre 2025 und 2026.
Quelltext
Übergangsphase
Hinweis: Das Omnibus-I-Paket (Richtlinie (EU) 2026/470) ist seit 18. März 2026 in Kraft; die Mitgliedstaaten müssen es bis zum 19. März 2027 umsetzen. Die überarbeiteten ESRS (Verordnung (EU) 2026/1563) treten am 10. November 2026 in Kraft und gelten verpflichtend ab dem Geschäftsjahr 2027. In Deutschland steht die CSRD-Umsetzung in nationales Recht weiterhin aus (Stand: Oktober 2026). Alle Verlinkungen führen zu offiziellen Primärquellen (EUR-Lex, Gesetze-im-Internet, Originalherausgeber). Kuratierung: UmweltDialog-Redaktion.
In Kraft Übergangsphase Im Gesetzgebungsverfahren Historisch / abgelöst
 
 

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