Doppelt berichtet, einfach wirkungslos: Warum der Regulierungswirrwarr bei Sorgfaltspflichten teuer wird
Die OECD hat die Berichtspflichten in sozialen und ökologischen Sorgfaltspflichtengesetzen systematisch kartiert – und ein strukturelles Problem freigelegt: Unternehmen müssen dieselben Informationen für verschiedene Regelwerke mehrfach erheben, weil die Anforderungen zu stark voneinander abweichen. Wer Compliance-Kosten wirklich senken will, muss mehr tun als einzelne Regeln vereinfachen.
27.05.2026
Es ist ein Paradox, das sich mitten im Vereinfachungsdiskurs verbirgt: Während Regulatoren in Brüssel und andernorts darüber debattieren, wie sie Nachhaltigkeitspflichten verschlanken können, wächst das eigentliche Problem unbemerkt weiter. Die OECD hat in einer neuen Analyse der Berichtspflichten in sozialen und ökologischen Sorgfaltspflichtengesetzen kartiert, wie stark die Anforderungen verschiedener Regelwerke voneinander abweichen – und was das für Unternehmen bedeutet, die unter mehreren Gesetzen gleichzeitig berichten müssen.
Das Ergebnis ist ernüchternd. Die Anforderungen divergieren erheblich: in Umfang, Bewertungsmethodik, Priorisierungskriterien, Lieferkettenabdeckung und in der Frage, welche Einheit überhaupt Gegenstand der Analyse sein soll. Diese Unterschiede führen nicht nur dazu, dass Unternehmen unterschiedliche Risiken und Auswirkungen offenlegen – sie erzeugen auch systematische Mehrkosten. Denn Informationen, die für ein Regelwerk erhoben werden, lassen sich in aller Regel nicht auf ein anderes übertragen. Das bedeutet: Doppelarbeit als Normalzustand.
Die OECD hat im Rahmen ihrer Arbeit 21 gesetzliche Maßnahmen zu Menschenrechts-, Arbeits- und Umwelt-Due-Diligence aus elf Jurisdiktionen untersucht – darunter europäische Regelwerke wie die EU-Lieferketten-Richtlinie CSDDD, aber auch nationale Gesetze etwa aus Frankreich, Deutschland und Großbritannien. Gemeinsam ist ihnen eine grobe Orientierung an den sechs Schritten des OECD-Leitfadens für verantwortungsvolles Wirtschaften. Doch in der konkreten Ausgestaltung klaffen erhebliche Lücken.
Der politische Reflex auf steigende Compliance-Kosten ist derzeit fast überall derselbe: Vereinfachung. In der EU hat das Omnibus-Paket die Schwelle für die CSDDD-Pflicht auf Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und über 1,5 Milliarden Euro Umsatz angehoben. Der Ansatz greift aber zu kurz, wenn er sich ausschließlich auf die Vereinfachung innerhalb einzelner Regelwerke konzentriert. Denn das eigentliche Kostenproblem entsteht nicht durch die Komplexität eines einzelnen Gesetzes, sondern durch die mangelnde Abstimmung zwischen den Regelwerken. Wer nur innerhalb seiner Regulation vereinfacht, löst das Problem nicht – er verschiebt es.

Die Divergenz zwischen Gesetzgebungsansätzen birgt das Risiko, die Gesamtwirksamkeit der Maßnahmen zu verringern und trägt zu einem komplexen Umfeld für Unternehmen bei, die unter mehreren Gesetzen berichten müssen, stellt die OECD in einem begleitenden Grundsatzpapier fest. Eine vollständige Harmonisierung sei schwierig, räumt die Organisation ein – schon weil die verschiedenen Regelwerke unterschiedliche Zwecke verfolgen und nationale Prioritäten abbilden. Doch bessere Koordination und stärkere Angleichung seien möglich und würden einen erheblichen Unterschied machen.
Diese Botschaft ist gerade jetzt politisch unbequem. In einer Zeit, in der Deregulierung als Wettbewerbsargument eingesetzt wird, ist der Ruf nach mehr internationaler Koordination kein einfacher Verkaufsschlager. Dabei wäre er wirtschaftlich geboten: Ein global tätiges Unternehmen, das unter dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, der französischen Loi de Vigilance, der britischen Modern Slavery Act und der EU-Lieferkettenrichtlinie gleichzeitig berichtet, investiert erhebliche Ressourcen in Prozesse, die sich kaum gegenseitig nutzen. Das ist keine Frage fehlenden Willens, sondern struktureller Inkompatibilität.
Die OECD-Analyse sollte politischen Entscheidern als Weckruf dienen. Vereinfachung ist richtig – aber sie muss dort ansetzen, wo die Kosten tatsächlich entstehen: an den Schnittstellen zwischen Regelwerken, nicht nur innerhalb ihrer eigenen Grenzen. Solange Berichtspflichten kaum kompatibel sind, bleibt selbst gut gemeinte Regulierung ein teures Nebeneinander.