EU-Kommission beschließt vereinfachte ESRS
Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2026 zwei delegierte Rechtsakte verabschiedet: die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für kleinere Unternehmen. Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte sinkt um mehr als 60 Prozent, die Gesamtzahl sogar um über 70 Prozent.
08.07.2026
Das ging schneller als erwartet. Nachhaltigkeitsforscher Andreas Rasche von der Copenhagen Business School kommentierte die Verabschiedung auf LinkedIn: „Deutlich schneller als erwartet hat die EU-Kommission heute die überarbeiteten ESRS per delegiertem Rechtsakt verabschiedet." Die Kommission habe gleichzeitig den delegierten Rechtsakt für den neuen freiwilligen Berichtsstandard (Voluntary Standard, VS) verabschiedet, der künftig als Referenzrahmen unter dem sogenannten Value Chain Cap diene.
Mit der Verabschiedung setzt die Kommission einen zentralen Baustein des Omnibus-I-Vereinfachungspakets um. Die überarbeiteten Standards sollen den Berichtsaufwand spürbar senken, ohne die Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verwässern. Die Kommission rechnet mit einer Kostenreduktion von mehr als 30 Prozent pro berichtspflichtigem Unternehmen. Laut einer Kosten-Nutzen-Analyse von EFRAG belaufen sich die kumulierten Einsparungen über den Zeitraum 2027 bis 2031 auf rund 4,7 Milliarden Euro.
Die neuen Standards ersetzen Anhang I und II der bisherigen Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772. Sie basieren auf dem technischen Rat, den EFRAG im Dezember 2025 vorgelegt hatte. In 13 Bereichen hat die Kommission gezielte Änderungen gegenüber dem EFRAG-Entwurf vorgenommen, unter anderem bei den Wesentlichkeitsvorschriften: Statt der weicheren Formulierung, ein Unternehmen sei „nicht verpflichtet" nicht-wesentliche Informationen zu berichten, heißt es nun verbindlich, es „darf nicht" darüber berichten. Das soll Überberichterstattung verhindern und Prüfern mehr Klarheit geben.
Neben den überarbeiteten ESRS hat die Kommission gleichzeitig den freiwilligen Berichtsstandard verabschiedet. Dieser richtet sich an Unternehmen, die nicht unter die CSRD fallen, und basiert auf dem VSME-Standard, den EFRAG 2024 entwickelt und die Kommission im Juli 2025 per Empfehlung gebilligt hatte. Der Value Chain Cap bedeutet konkret: CSRD-berichtspflichtige Unternehmen dürfen von Zulieferern mit bis zu 1.000 Beschäftigten keine Informationen verlangen, die über den freiwilligen Standard hinausgehen.
Die überarbeiteten ESRS gelten verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. Wave-1-Unternehmen, die bereits für das Geschäftsjahr 2024 berichtet haben, können die vereinfachten Standards freiwillig bereits für das Geschäftsjahr 2026 anwenden. Beide delegierten Rechtsakte gehen nun an Europäisches Parlament und Rat zur Prüfung. Die reguläre Prüffrist beträgt zwei Monate, verlängerbar um weitere zwei Monate. Erhebt keine Institution Einwände, treten die Rechtsakte nach Veröffentlichung im Amtsblatt automatisch in Kraft.
Rasche hatte allerdings bereits im Vorfeld darauf hingewiesen, dass die zahlreichen Ausnahmen und Erleichterungen Risiken bergen. „Ohne striktere Leitplanken drohen die Spielräume zu Schlupflöchern für Greenwashing zu werden", so der CBS-Professor. Zudem sei der VSME-Standard ursprünglich nicht für größere mittelständische Unternehmen konzipiert worden — genau jene Firmen, die nun durch den verengten CSRD-Anwendungsbereich auf diesen Standard angewiesen seien. „Das sieht weniger nach Vereinfachung aus und eher nach Fragmentierung", so Rasche.
Dokumente zum Download
Die EU-Kommission hat die Texte beider delegierter Rechtsakte zusammen mit erläuternden Dokumenten veröffentlicht:
Überarbeitete ESRS: Der delegierte Rechtsakt mit den 12 überarbeiteten Standards (Anhang I) und dem überarbeiteten Glossar (Anhang II) steht über die CSRD-Seite der Generaldirektion FISMA bereit, ergänzt durch ein Explanatory Memorandum und ein Staff Working Document zum Revisionsprozess.
Freiwilliger Standard (VS): Der delegierte Rechtsakt zum freiwilligen Berichtsstandard ist ebenfalls über die CSRD-Übersichtsseite abrufbar.
EFRAG-Hintergrundmaterial: Die technische Empfehlung vom Dezember 2025 inklusive Kosten-Nutzen-Analyse und Textvergleichstabelle findet sich auf der EFRAG-Website.