Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2026 zwei delegierte Rechtsakte verabschiedet: die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für kleinere Unternehmen. Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte sinkt um mehr als 60 Prozent, die Gesamtzahl sogar um über 70 Prozent.
Die Global Reporting Initiative bleibt das weltweit meistgenutzte Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichterstattung: Unternehmen, die nach GRI berichten, repräsentieren 62 Prozent der globalen Marktkapitalisierung. Das zeigt der neue „State of Sustainability Reporting"-Report. Zwei von fünf großen börsennotierten Unternehmen weltweit nutzen die GRI-Standards. Doch während die Nutzung in Asien und Lateinamerika steigt, geht sie in Europa und Nordamerika zurück.
Die zweite Berichtssaison der CSRD zeigt einen deutlichen Reifeprozess: Unternehmen berichten fokussierter über wesentliche Nachhaltigkeitsthemen, reduzieren die Zahl der ausgewiesenen Impacts, Risks and Opportunities und strukturieren ihre Berichte leserfreundlicher. Eine Analyse von Kirchhoff Consult auf Basis von 202 testierten Nachhaltigkeitserklärungen aus 21 Ländern zeigt die wichtigsten Trends.
Die OECD hat die Berichtspflichten in sozialen und ökologischen Sorgfaltspflichtengesetzen systematisch kartiert – und ein strukturelles Problem freigelegt: Unternehmen müssen dieselben Informationen für verschiedene Regelwerke mehrfach erheben, weil die Anforderungen zu stark voneinander abweichen. Wer Compliance-Kosten wirklich senken will, muss mehr tun als einzelne Regeln vereinfachen.
Ein Testat auf dem Nachhaltigkeitsbericht gilt vielen Unternehmen als Qualitätsbeweis. Doch eine neue wissenschaftliche Literaturübersicht zeigt: Die bloße Existenz einer externen Prüfung sagt wenig über deren Gehalt aus. Ob ein Assurance-Statement tatsächlich Glaubwürdigkeit schafft oder sie nur vortäuscht, hängt von Qualität, Klarheit und dem Vertrauen der Stakeholder ab – und diese drei Faktoren variieren erheblich.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung — von der CSRD über die ESRS bis zum Omnibus-Vereinfachungspaket, das den Anwendungsbereich neu zuschneidet.
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