Der VS (Voluntary Standard, ehemals VSME) der EFRAG war als schlanke, freiwillige Alternative zur CSRD gedacht. Doch weil Banken und Großkunden ihn zunehmend als Standardantwort für ESG-Datenanfragen akzeptieren, wird der Standard faktisch zum Marktnormal. Beratungen erwarten die Etablierung als De-facto-Standard binnen 18 Monaten — obwohl kein Gesetz ihn je vorschreiben wird. Der Mittelstand berichtet, weil er muss, nicht weil er soll.
Anfang Juli hat die Europäische Kommission die delegierte Verordnung für einen freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Voluntary Standard, VS) veröffentlicht. Der Standard richtet sich an Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten und definiert zugleich den Value Chain Cap – die Obergrenze dessen, was große Unternehmen im Rahmen ihrer CSRD-Berichterstattung von kleineren Firmen in ihrer Lieferkette an Nachhaltigkeitsdaten einfordern müssen. Datenanforderungen aus anderen Rechtsgrundlagen oder individuellen Geschäftsbeziehungen bleiben davon unberührt.
Die EU hat mit dem Omnibus-Paket die Schwellenwerte für CSRD und CSDDD deutlich angehoben und tausende Mittelständler formal aus der direkten Berichtspflicht entlassen. In der Praxis ändert das wenig: Großkonzerne reichen ihre Datenanforderungen ungebremst an ihre Zulieferer durch — über Plattformen wie EcoVadis, IntegrityNext und CDP. Der Deutsche Mittelstands-Bund warnt vor einem Berichtspflichten-Dschungel und fordert eine gesetzliche Standardisierung.
Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2026 zwei delegierte Rechtsakte verabschiedet: die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für kleinere Unternehmen. Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte sinkt um mehr als 60 Prozent, die Gesamtzahl sogar um über 70 Prozent.
Die Global Reporting Initiative bleibt das weltweit meistgenutzte Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichterstattung: Unternehmen, die nach GRI berichten, repräsentieren 62 Prozent der globalen Marktkapitalisierung. Das zeigt der neue „State of Sustainability Reporting"-Report. Zwei von fünf großen börsennotierten Unternehmen weltweit nutzen die GRI-Standards. Doch während die Nutzung in Asien und Lateinamerika steigt, geht sie in Europa und Nordamerika zurück.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung — von der CSRD über die ESRS bis zum Omnibus-Vereinfachungspaket, das den Anwendungsbereich neu zuschneidet.
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