Freiwillig — und trotzdem verbindlich
Der VS (Voluntary Standard, ehemals VSME) der EFRAG war als schlanke, freiwillige Alternative zur CSRD gedacht. Doch weil Banken und Großkunden ihn zunehmend als Standardantwort für ESG-Datenanfragen akzeptieren, wird der Standard faktisch zum Marktnormal. Beratungen erwarten die Etablierung als De-facto-Standard binnen 18 Monaten — obwohl kein Gesetz ihn je vorschreiben wird. Der Mittelstand berichtet, weil er muss, nicht weil er soll.
07.09.2026
Ausgangspunkt der Debatte ist ein Grundlagenpapier von Fin.Connect.NRW, das die Marktdynamik hinter dem Voluntary Standard, ehemals VSME analysiert. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat den Standard im Sommer 2025 verabschiedet und modular aufgebaut: Ein Basismodul mit 51 Datenpunkten richtet sich an Kleinstunternehmen, ein ergänzendes Modul mit 42 weiteren Datenpunkten an KMU bis 250 Beschäftigte. Gegenüber den rund 1.100 Datenpunkten der vollständigen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist das eine drastische Verschlankung.
Was den Standard trägt, ist nicht die gesetzliche Pflicht, sondern die Marktakzeptanz. Die einheitlichen und vergleichbaren Informationen erhöhten die Wahrscheinlichkeit, dass Banken, Großunternehmen und andere Marktakteure den VSME künftig verstärkt nutzten, heißt es in der Fin.Connect.NRW-Analyse. Damit habe der Standard das Potenzial, sich als Quasistandard für ESG-Daten im Mittelstand zu etablieren. Parallel dazu hat die EFRAG ein „VS Ecosystem“ mit sieben Arbeitssträngen aufgesetzt, das unter anderem die Marktakzeptanz systematisch beobachtet und Leitfäden in mehreren EU-Sprachen bereitstellt.
Aus der Beratungspraxis kommen deutlich zuspitzende Prognosen. Der VS-Standard werde innerhalb der nächsten 18 Monate zum De-facto-Marktstandard für die ESG-Kommunikation im Mittelstand, argumentiert die Beratung Fiegenbaum Solutions. Banken akzeptierten VS-Berichte zunehmend als Grundlage für ihre eigenen ESG-Ratingsysteme, Großunternehmen forderten von ihren Zulieferern explizit VS-konforme Daten. Statt auf individuelle, unkoordinierte Fragebögen unterschiedlicher Banken und Kunden reagieren zu müssen, könnten Mittelständler einen einmalig erstellten Bericht als standardisierte Antwort nutzen.
Die Europäische Kommission hat den Standard zuletzt weiter aufgewertet. Ein Ende Mai 2026 vorgelegter Entwurf, den die Silvester Group in einer Einordnung analysiert, verankert den VS erstmals als Delegierte Verordnung im EU-Rechtsrahmen, ohne seinen freiwilligen Charakter aufzugeben. Der Standard erhält damit ein neues Kategorisierungssystem, das jede Offenlegung als „Necessary“, „Necessary if applicable“, „Voluntary“ oder als sektorbezogene Angabe einordnet. Für Unternehmen mit 10 oder weniger Beschäftigten werden zahlreiche Angaben freiwillig, die für größere Betriebe verpflichtend bleiben.
Der Aufwand bleibt allerdings realer, als der schlanke Umfang zunächst vermuten lässt. Rund drei Viertel der Datenpunkte seien qualitativer Natur, würden also Textfelder, Richtlinienbeschreibungen und Prozessdokumentationen verlangen, warnt Fiegenbaum Solutions in einem Marktvergleich für VSME-Software. Die Rechnung, den Bericht mit einer Excel-Tabelle und einem ruhigen Freitagnachmittag zu erledigen, gehe nur in seltenen Fällen auf. Aus Sicht der Wirtschaftsprüfung von Möhrle Happ Luther bleibt der VS für Unternehmen ohne CSRD-Pflicht dennoch die pragmatischere Lösung — mit der Empfehlung eines Berichtstestlaufs für 2026, um für ein möglicherweise prüfpflichtiges Geschäftsjahr 2027 vorbereitet zu sein.
Quelle: UD
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