EU Reporting

Austria Felix? Österreichs neues Nachhaltigkeitsgesetz in Kraft

Österreich hat mit dem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) die EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) in nationales Recht überführt. Das Gesetz trat am 19. Februar 2026 in Kraft und ersetzt das bisherige NaDiVeG. Rund 120 heimische Konzerne müssen ihre ESG-Daten künftig nach einheitlichen europäischen Standards offenlegen, extern prüfen lassen und in den Lagebericht integrieren. Was bisher als freiwilliger Reputationsgewinn galt, wird damit zur handfesten Rechtspflicht.

29.04.2026

Austria Felix? Österreichs neues Nachhaltigkeitsgesetz in Kraft

Der österreichische Nationalrat verabschiedete das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz am 21. Januar 2026, der Bundesrat folgte Anfang Februar, und bereits am 18. Februar 2026 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Damit ist Österreich im europäischen Vergleich vergleichsweise früh dran: Deutschland etwa hatte den ursprünglichen EU-Umsetzungszeitpunkt im Juli 2024 verpasst und ringt noch immer um eine finale Lösung.

Justizministerin Anna Sporrer betonte im Parlament ausdrücklich, dass die über 500-tägige Verspätung bei der nationalen Umsetzung hohe Strafzahlungen durch die EU riskiert habe.

Das NaBeG löst das seit 2017 geltende Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) ab, das auf der europäischen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) basierte und lediglich große, börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtete – ohne Vorgabe eines konkreten Standards. Die neue Regelung geht deutlich weiter: Unternehmen müssen umfassend und nach einheitlichen EU-Standards über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen berichten, die Berichte digital einreichen und durch unabhängige Prüfer ähnlich streng wie einen Jahresabschluss prüfen lassen.

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In der ersten Umsetzungsphase betrifft das NaBeG in Österreich rund 120 Konzerne – große, kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und Umsatzerlösen über 450 Millionen Euro. Für Unternehmen, deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, greift die Verpflichtung erstmals für das Geschäftsjahr 2026. Wer hingegen ein abweichendes Geschäftsjahr führt und dessen Abschlussstichtag nach dem Inkrafttreten des NaBeG liegt, kann bereits für 2025 zur Berichterstattung verpflichtet sein.

Inhaltlich verlangt das Gesetz eine sogenannte doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Unternehmen müssen einerseits darlegen, wie sich Nachhaltigkeitsfaktoren auf ihr Geschäft auswirken, andererseits, welchen Einfluss ihre Tätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft hat. Die Berichterstattung hat nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu erfolgen und ist in den Lagebericht zu integrieren. Die neuen, vereinfachten ESRS-Standards sollen voraussichtlich im Juni 2026 auf EU-Ebene verabschiedet werden; ab 2027 sind sie dann verpflichtend anzuwenden.

Parallel zum NaBeG wurde das Drittlandunternehmen-Berichterstattungsgesetz (DriBeG) eingeführt, das ab Geschäftsjahren 2028 auch österreichische Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen von Nicht-EU-Konzernen in die Pflicht nimmt, sofern die Muttergesellschaft in der EU mehr als 450 Millionen Euro Umsatz erwirtschaftet. Juristen weisen allerdings darauf hin, dass zwischen den nationalen Schwellenwerten und jenen auf EU-Ebene noch eine Diskrepanz besteht, die durch künftige Gesetzesanpassungen harmonisiert werden dürfte.

Auch Unternehmen, die nicht direkt dem NaBeG unterliegen, werden die Auswirkungen zu spüren bekommen. Denn berichtspflichtige Konzerne werden entlang ihrer gesamten Lieferkette ESG-Daten einfordern müssen. Das NaBeG enthält zwar eine Schutzbestimmung: Von Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten dürfen vertraglich keine Informationen verlangt werden, die über einen freiwilligen Berichtsstandard hinausgehen. Doch der Druck aus dem Markt dürfte dennoch erheblich sein. Compliance-Experten sind sich einig: Die Kombination aus öffentlicher Transparenz und der Gefahr von „Naming and Shaming“ könnte für viele Unternehmen ein wirksamerer Antrieb sein als finanzielle Sanktionen allein.

Das NaBeG markiert eine Zeitenwende in der österreichischen Unternehmensberichterstattung. Nachhaltigkeitsdaten erreichen damit denselben rechtlichen Stellenwert wie Finanzkennzahlen – geprüft, maschinenlesbar und öffentlich zugänglich. Wer jetzt noch auf freiwillige ESG-Kommunikation setzt, wird bald merken: Das Gesetz wartet nicht.

Quelle: UD
 

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