Gemeinsame Recherchen der Frankfurter Rundschau und der Transparenzplattform FragDenStaat zeigen: Bundeswirtschaftsministerium und Bundeskanzleramt stimmten sich mit Vertretern fossiler Konzerne ab, um die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) systematisch abzuschwächen. Die Umsatzschwelle für Drittstaatenunternehmen wurde von 450 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro angehoben, die zivilrechtliche Haftung gestrichen.
Die EU-Kommission hat ihre Leitlinien zur Zwangsarbeits-Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht. Sie erklären, welche Produkte vom EU-Markt verschwinden müssen, wie Behörden ermitteln, was Unternehmen liefern müssen und warum Sorgfaltspflicht freiwillig bleibt, aber trotzdem zum Risikofaktor wird. Ab Mitte Dezember 2027 greift das Verbot EU-weit.
Sozialaudits gehören seit Jahren zum Standardrepertoire des Lieferkettenmanagements. Mit der europäischen Lieferkettenrichtlinie CSDDD und der EU-Zwangsarbeitsverordnung EUFLR verändert sich jedoch ihre Rolle: Das volle Potenzial von Sozialaudits lässt sich nur als Bestandteil eines wirksamen Due-Diligence-Prozesses und mit einer konsequenten Risikoorientierung ausschöpfen. Unternehmen müssen nachvollziehbar darlegen können, warum das gewählte Audit für das konkrete Risiko geeignet war und welche Verbesserungen damit erzielt wurden.
Die Bundesregierung will das LkSG durch eine 1:1-Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD ersetzen und den Anwendungsbereich auf Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten anheben. Rund 95 Prozent der bisher erfassten Unternehmen fielen damit heraus. Juristen warnen: Der Rückbau eines erreichten menschenrechtlichen Schutzniveaus könnte völkerrechtswidrig sein.
Am 1. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss von Kanzler Merz beschlossen, den Anwendungsbereich des LkSG im Zuge der CSDDD-Umsetzung „massiv einzuschränken" – bei einer 1:1-Übernahme der EU-Schwellenwerte fielen rund 95 Prozent der bisher erfassten Unternehmen aus der direkten Sorgfaltsverantwortung. Was im September 2025 als Bürokratieabbau begann, entwickelt sich zur strukturellen Zurückstufung. Für den Mittelstand wächst die Rechtsunsicherheit.
Die Sorgfaltspflichten-Regelwerke für Menschenrechte und Umwelt in der Wertschöpfungskette — vom deutschen LkSG über die europäische CSDDD bis zur Entwaldungsverordnung EUDR und ihren internationalen Grundlagen.
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