Brüsseler Kehrtwende: EU will Entwaldungsverordnung radikal vereinfachen
Die EU-Kommission hat ein umfassendes Reformpaket zur Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgelegt und verspricht Unternehmen eine Senkung der jährlichen Befolgungskosten um bis zu 75 Prozent gegenüber dem ursprünglichen Regelwerk. Neue Leitlinien, ein überarbeitetes Informationssystem und konkrete Ausnahmen bei der Produktliste sollen die Verordnung praxistauglicher machen – noch bevor sie Ende 2026 in Kraft tritt.
11.06.2026
Die Geschichte der EU-Entwaldungsverordnung ist eine Geschichte von Verschiebungen, Nachverhandlungen und politischem Druck. Ursprünglich 2023 verabschiedet, wurde ihr Geltungsbeginn bereits zweimal nach hinten verschoben – zuletzt auf den 30. Dezember 2026 für mittlere und große Unternehmen sowie den 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinbetriebe. Nun legt die EU-Kommission ein neues Vereinfachungspaket vor, das den Verwaltungsaufwand für betroffene Firmen deutlich reduzieren soll.
Kernstück ist ein Bericht an Europäisches Parlament und Rat, in dem die Kommission bereits umgesetzte und geplante Neuerungen beschreibt. Laut Kommission könnten die jährlichen Befolgungskosten für Unternehmen gegenüber der ursprünglichen EUDR um rund 75 Prozent sinken. Flankierend sollen Repositorien zu Rechtsvorschriften in Erzeugerländern sowie Zertifizierungssysteme für Rohstoffe Unternehmen bei Risikobewertung und Nachweispflichten entlasten. Das Ziel: mehr Rechtssicherheit, bevor die Verordnung scharf gestellt wird.
Bewegung gibt es auch beim Produktumfang. Ein Entwurf für einen delegierten Rechtsakt sieht Ergänzungen der betroffenen Waren vor – etwa löslicher Kaffee und bestimmte Palmölderivate – gleichzeitig aber auch explizite Ausnahmen: Leder, runderneuerte Reifen, Produktmuster, bestimmte Verpackungen sowie gebrauchte Produkte und Abfälle sollen künftig ausgenommen sein. Bis zum 1. Juni 2026 hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.
Auch das digitale Rückgrat der Verordnung soll reformiert werden. Das EUDR-Informationssystem erhält ein vereinfachtes Formular für Kleinst- und Kleinunternehmer, aktualisierte Schnittstellen, einen Notfallplan bei Systemausfällen sowie eine freiwillige Gruppierungsfunktion. Das sind technische Details – aber für exportierende Betriebe entlang langer Lieferketten ist genau diese Ebene oft der entscheidende Reibungspunkt.
Die politische Vorgeschichte ist dabei aufschlussreich: Im Europaparlament war es vor allem die EVP, die Allianzen schmiedete, um die ursprünglichen Regeln mit dem Argument der europäischen Wettbewerbsfähigkeit zu entschärfen. Die Bundesregierung schickte im März 2026 ihrerseits einen Vereinfachungskatalog nach Brüssel. Bundesminister Alois Rainer (CSU) brachte die Haltung auf den Punkt: „Wir können wirksamen globalen Waldschutz erreichen, ohne die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen auszubremsen.“
Doch die Vereinfachungsoffensive hat auch Kritiker. Umwelt-NGOs warnen vor einer schleichenden Verwässerung des Gesetzes: Eine erleichterte Rückverfolgbarkeit könne Schlupflöcher öffnen, wenn sie nicht streng kontrolliert werde. Das inhaltliche Ziel der Verordnung bleibt unverändert – sie verpflichtet Unternehmen nachzuweisen, dass Rohstoffe wie Rinder, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee und Kautschuk sowie deren Folgeprodukte nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Laut Schätzungen der Vereinten Nationen sind zwischen 1990 und 2020 bereits rund 10 Prozent der weltweiten Waldfläche verloren gegangen. Die EUDR ist Brüssels zentrales Instrument, um den Beitrag europäischer Lieferketten zu diesem Trend zu stoppen – nun aber in deutlich entschärfter Form.