Omnibus-Deckel auf der Lieferkette: Was Unternehmen jetzt bei Informationsanfragen beachten müssen
Mit dem Omnibus I hat die EU neue Schranken für Nachhaltigkeitsinformationen entlang der Lieferkette eingeführt. Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten dürfen Anfragen ablehnen, die über einen freiwilligen Standard hinausgehen. Was als Vereinfachung vermarktet wird, schafft laut Experten neue Unsicherheiten – und droht wichtige Datenlücken zu produzieren, gerade bei Klimarisiken und Scope-3-Emissionen.
24.06.2026
Die Omnibus-I-Richtlinie hat die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend verändert. Ein zentrales neues Element ist der sogenannte Value-Chain-Cap: Unternehmen, die unter die CSRD oder CSDDD fallen, dürfen von ihren Lieferkettenpartnern mit höchstens 1.000 Beschäftigten keine Nachhaltigkeitsinformationen fordern, die über den neuen freiwilligen Berichtsstandard für kleinere Unternehmen hinausgehen. Betroffene Lieferanten erhalten dabei ein gesetzliches Ablehnungsrecht – und berichtspflichtige Unternehmen sind verpflichtet, ihre Zulieferer ausdrücklich darüber zu informieren. Für Betriebe unter 10 Beschäftigten gilt eine noch engere Einschränkung: Hier sind Informationsanfragen nur in einem sehr begrenzten Rahmen zulässig.
Das klingt nach klarer Entlastung für den Mittelstand. Doch ein neues Rechtsbriefing der Kanzlei Frank Bold, verfasst von Senior Policy Officer Julia Otten, zeigt: So einfach ist die Sache nicht. Der CSRD-Value-Chain-Cap schränkt nur jene Informationsanfragen ein, die für die ESRS-Berichterstattung erhoben werden. Er gilt ausdrücklich nicht für Anfragen unter der CSDDD – also für Sorgfaltspflichtenprüfungen im Rahmen der unternehmerischen Menschenrechts- und Umweltverantwortung. Unternehmen müssen daher zwei Rechtsdimensionen gleichzeitig im Blick behalten und für jede Anfrage prüfen, auf welcher Rechtsgrundlage sie gestellt wird.
„Der Cap schützt Unternehmen nicht vor anderen Informationsanfragen und schränkt den freiwilligen Datenaustausch nicht ein.“
Andreas Rasche, Professor und Associate Dean, Copenhagen Business School
Rasche hatte bereits früher die Omnibus-Vereinfachungen grundsätzlich kritisiert: Was die EU hier betreibe, sei keine Vereinfachung, sondern Deregulierung. Und er fügte hinzu: Der fehlende Einbezug von Fachexperten beim Omnibus-Prozess räche sich jetzt – ähnlich wie bei Pestiziden und Chemikalien, wo Experten inzwischen wieder hinzugezogen werden müssen, weil die Vereinfachungsvorschläge technisch nicht funktionieren.
Drei kritische Datenlücken laut Frank Bold
- Scope-3-Emissionen: Im freiwilligen Standard nur unvollständig abgedeckt – für Klimastrategien und Investor-Reporting unverzichtbar.
- Klimarisikoinformationen: Unklar, was über den Cap hinaus erhoben werden darf – Rechtsunsicherheit auf beiden Seiten.
- Menschenrechtsdaten: Revidierte ESRS verlangen nur noch Meldung „substantiierter“ Vorfälle – Informationsfluss aus der Lieferkette wird enger.
Für Investoren ist das besonders heikel: Sie verlieren Zugang zu Daten, auf die sie bislang für ihre eigene Nachhaltigkeitsberichterstattung und Risikobewertung angewiesen waren. Für die Unternehmenspraxis ergeben sich damit mehrschichtige Anforderungen. Konzerne, die große Lieferketten managen, müssen für jede Informationsanfrage genau unterscheiden, welchem Regelwerk sie folgt, ob ein Zulieferer als geschützte Partei gilt, ob der freiwillige Standard die benötigten Daten abdeckt – und ob eine Anfrage auf freiwilliger Basis weiterhin zulässig ist. Frank Bold empfiehlt Unternehmen, ihre bestehenden Datenaustauschprozesse mit Lieferanten systematisch zu überprüfen und Doppelerhebungen zu vermeiden, indem CSRD- und CSDDD-Anfragen koordiniert werden.