CSRD nach Omnibus

 
 
  • Freiwillig — und trotzdem verbindlich

    Freiwillig — und trotzdem verbindlich

    Der VS (Voluntary Standard, ehemals VSME) der EFRAG war als schlanke, freiwillige Alternative zur CSRD gedacht. Doch weil Banken und Großkunden ihn zunehmend als Standardantwort für ESG-Datenanfragen akzeptieren, wird der Standard faktisch zum Marktnormal. Beratungen erwarten die Etablierung als De-facto-Standard binnen 18 Monaten — obwohl kein Gesetz ihn je vorschreiben wird. Der Mittelstand berichtet, weil er muss, nicht weil er soll.

  • Kurz erklärt: Was umfasst der freiwillige Nachhaltigkeitsstandard und was bedeutet das für den Value Chain Cap?

    Kurz erklärt: Was umfasst der freiwillige Nachhaltigkeitsstandard und was bedeutet das für den Value Chain Cap?

    Anfang Juli hat die Europäische Kommission die delegierte Verordnung für einen freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Voluntary Standard, VS) veröffentlicht. Der Standard richtet sich an Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten und definiert zugleich den Value Chain Cap – die Obergrenze dessen, was große Unternehmen im Rahmen ihrer CSRD-Berichterstattung von kleineren Firmen in ihrer Lieferkette an Nachhaltigkeitsdaten einfordern müssen. Datenanforderungen aus anderen Rechtsgrundlagen oder individuellen Geschäftsbeziehungen bleiben davon unberührt.

  • Freigestellt, aber nicht befreit

    Freigestellt, aber nicht befreit

    Die EU hat mit dem Omnibus-Paket die Schwellenwerte für CSRD und CSDDD deutlich angehoben und tausende Mittelständler formal aus der direkten Berichtspflicht entlassen. In der Praxis ändert das wenig: Großkonzerne reichen ihre Datenanforderungen ungebremst an ihre Zulieferer durch — über Plattformen wie EcoVadis, IntegrityNext und CDP. Der Deutsche Mittelstands-Bund warnt vor einem Berichtspflichten-Dschungel und fordert eine gesetzliche Standardisierung.

  • EU-Kommission beschließt vereinfachte ESRS

    EU-Kommission beschließt vereinfachte ESRS

    Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2026 zwei delegierte Rechtsakte verabschiedet: die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für kleinere Unternehmen. Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte sinkt um mehr als 60 Prozent, die Gesamtzahl sogar um über 70 Prozent.

  • GRI-Report mit Gegenwind aus Europa und den USA

    GRI-Report mit Gegenwind aus Europa und den USA

    Die Global Reporting Initiative bleibt das weltweit meistgenutzte Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichterstattung: Unternehmen, die nach GRI berichten, repräsentieren 62 Prozent der globalen Marktkapitalisierung. Das zeigt der neue „State of Sustainability Reporting"-Report. Zwei von fünf großen börsennotierten Unternehmen weltweit nutzen die GRI-Standards. Doch während die Nutzung in Asien und Lateinamerika steigt, geht sie in Europa und Nordamerika zurück.

CSRD nach Omnibus — Regelwerke · UmweltDialog
Dokumente & Gesetzestexte · Vertiefung

Regelwerke: CSRD nach Omnibus

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung — von der CSRD über die ESRS bis zum Omnibus-Vereinfachungspaket, das den Anwendungsbereich neu zuschneidet.

EU-Recht 5 Dokumente
Richtlinie
CSRD — Corporate Sustainability Reporting Directive
Richtlinie (EU) 2022/2464 · CELEX 32022L2464
Kernrichtlinie der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung. Verpflichtet große und börsennotierte Unternehmen zur Berichterstattung nach ESRS.
Quelltext
In Kraft
Verordnung
ESRS Set 1 — Delegierte Verordnung
Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 · CELEX 32023R2772
Die zwölf sektorübergreifenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS 1+2, E1–E5, S1–S4, G1).
Quelltext
In Kraft
Verordnung
EU-Omnibus-Paket I (Vereinfachung)
COM(2025) 81 final · Vorschlag Feb. 2025
Vorschlag zur Reduktion des CSRD-Anwendungsbereichs: höhere Schwellenwerte, verschobene Anwendung, Streichung sektorspezifischer ESRS.
Quelltext
In Verhandlung
Richtlinie
Bilanzrichtlinie (Grundlage)
Richtlinie 2013/34/EU · CELEX 32013L0034
Rechnungslegungsrichtlinie, in die die CSRD-Berichtspflichten systematisch eingebettet sind.
Quelltext
In Kraft
Richtlinie
NFRD — Non-Financial Reporting Directive
Richtlinie 2014/95/EU · CELEX 32014L0095
Vorgängerregelung der CSRD. Seit 2024 schrittweise abgelöst — relevant für die Vergleichbarkeit älterer Berichte.
Quelltext
Historisch
Nationales Recht (Deutschland) 1 Dokument
Gesetz
CSRD-Umsetzungsgesetz
Umsetzung in HGB §§ 289b ff. · Stand 2025
Nationale Umsetzung der CSRD ins deutsche Handelsrecht. Verfahren durch verzögerte EU-Umsetzung und Omnibus beeinflusst.
Quelltext
In Verhandlung
Leitfäden & Anwendungshilfen 2 Dokumente
Leitfaden
EFRAG ESRS Implementation Guidance
EFRAG · laufend aktualisiert
Offizielle Anwendungshilfen des EU-Standardsetzers EFRAG: Materialitätsanalyse (IG 1), Wertschöpfungskette (IG 2), Datenpunkte (IG 3).
Quelltext
In Kraft
Leitfaden
VSME — Freiwilliger Standard für KMU
EFRAG · 2024
Vereinfachter freiwilliger Berichtsstandard für nicht berichtspflichtige KMU — im Omnibus als Entlastungsinstrument zentral.
Quelltext
In Kraft
Hinweis: Das Omnibus-Paket befindet sich Mitte 2026 noch im Trilog-Verfahren; Schwellenwerte und Anwendungsdaten können sich ändern. Alle Verlinkungen führen zu offiziellen Primärquellen (EUR-Lex, Gesetze-im-Internet, Originalherausgeber). Rechtsstand und Aktualität bitte vor verbindlicher Nutzung prüfen — Regelwerke werden laufend angepasst. Kuratierung: UmweltDialog-Redaktion.
In Kraft Übergangsphase In Verhandlung Historisch / abgelöst
 
 

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