Bei der Gestaltung und Vermarktung von Produkten sind ab 2026 in der Europäischen Union (EU) neue Nachhaltigkeitsvorschriften zu beachten. „Anforderungen an Produkte werden zunehmend umfangreicher und komplexer. Um dies bei der Produktgestaltung besser zu bewältigen, bietet sich der Einsatz von Checklisten an, so Olaf Eisele, wissenschaftlicher Mitarbeiter am ifaa.
Die PPWR ändert das bisherige europäische Verpackungsrecht grundlegend. Denn mit dem 12.08.2026 werden die bisher stark national geprägten Richtlinien künftig für alle Mitgliedsstaaten vereinheitlicht und durch konkrete Regelungen spezifiziert. Die Nachhaltigkeitsexperten von tec4U-Solutions bieten Beratung, Schulungen und Softwarelösungen an, um die neuen PPWR-Vorgaben schnell, rechtssicher und dabei wirtschaftlich umzusetzen.
Die niederländische Finanzmarktaufsicht AFM hat Banken, Versicherern und Investmentfirmen eine klare Ansage gemacht: Nachhaltigkeitsversprechen müssen präziser werden. Nach einer umfassenden Studie kündigte die Behörde an, 2026 verstärkt gegen vage Klimaneutralitätsversprechen und irreführende ESG-Ratings vorzugehen.
Die Rechtsgrundlagen gegen irreführende Umweltwerbung — von der EmpCo-Richtlinie über die geplante Green Claims Directive bis zum BGH-Urteil, das den Begriff „klimaneutral" neu definiert hat.
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