Regulatorik

Rundum-Service statt Wegwerf-Ware: CWS Workwear zur Textil-EPR

Wer haftet künftig für ausgediente Berufsbekleidung – Hersteller, Vermieter oder Kunde? CWS Workwear, Anbieter von Miet-Arbeitskleidung, sieht sein Servicemodell im Vorteil, wenn die EU-Herstellerverantwortung für Textilien ab 2027 greift. Leonie Biesen, Head of Sustainability & ESG bei CWS Workwear, beantwortet im Interview offene Fragen zu Kosten, Zuständigkeit und Produktpass.

15.09.2026

Rundum-Service statt Wegwerf-Ware: CWS Workwear zur Textil-EPR

Seit Mitte Juli dürfen große Unternehmen keine unverkauften Textilien mehr vernichten, und mit der Umsetzung der europäischen Herstellerverantwortung für Textilien bis Juni 2027 rückt eine Frage in den Vordergrund, die der Markt bislang kaum beantwortet hat: Wer zahlt am Ende für die Rücknahme und Wiederverwertung von Berufsbekleidung (vgl. dazu auch unseren Artikel „Textilgesetz, Vernichtungsverbot, Produktpass: Wer zahlt bei Berufsbekleidung?“)? Als Vorbild dient das französische Refashion-System, dessen Ökomodulationsgebühren je nach Produkt zwischen wenigen Cent und mehreren Euro liegen. Gerade im Berufsbekleidungsmarkt, mit seinen hohen Stückzahlen und vergleichsweise kontrollierten Lieferketten, dürften sich diese Regeln unmittelbar auf die Wettbewerbslandschaft auswirken – und Vermietmodelle wie das von CWS Workwear könnten davon profitieren, weil sie die Nutzungsdauer der Kleidung ohnehin verlängern. Ob das am Ende tatsächlich bessere ökologische Ergebnisse bringt oder vor allem ein bestimmtes Geschäftsmodell begünstigt, ließ der Artikel bewusst offen.

Genau an dieser Stelle setzt das Interview an. Leonie Biesen, Head of Sustainability & ESG bei CWS Workwear, macht deutlich, dass sich die konkrete Kostenwirkung der künftigen Ökomodulationsgebühren derzeit noch nicht seriös beziffern lässt, solange die EPR-Systeme und ihre Bemessungskriterien nicht final ausgestaltet sind, sieht aber grundsätzliche Vorteile für Servicemodelle, die auf eine lange Nutzungsdauer durch Pflege, Reparatur und Wiederverwendung setzen. Auch die zentrale Statusfrage, ob ein Vermieter wie CWS im Sinne der EPR selbst als Inverkehrbringer gilt oder ob diese Rolle beim Kunden liegt, ist nach ihrer Einschätzung EU-weit noch nicht abschließend geklärt; unabhängig davon verweist sie darauf, dass CWS bereits heute große Teile des Lebenszyklus von Berufsbekleidung selbst verantwortet, von der Produktentwicklung über die Pflege bis zum End-of-Life.

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Beim Digitalen Produktpass sieht sie das Unternehmen im Vorteil, weil entlang des eigenen Lebenszyklus ohnehin schon viele produkt- und servicebezogene Daten anfallen; man bereite bestehende Systeme schrittweise auf künftige Anforderungen vor, statt parallele Strukturen aufzubauen, warte aber bei einzelnen Detailfragen noch auf finale europäische Vorgaben. Das seit 2022 laufende Rücknahmesystem return2you, über das CWS nach eigenen Angaben bislang rund 40.000 Kilogramm gebrauchte Dienstkleidung erfasst hat, liefere zwar bereits die grundlegende Infrastruktur für Rücknahme und Kreislaufführung, dürfte aber um zusätzliche Dokumentations- und Nachweispflichten ergänzt werden müssen. Von Politik und Branchenverbänden wünscht sich Biesen vor allem europaweit harmonisierte Rahmenbedingungen, die tatsächliche Umweltwirkung statt Verwaltungsaufwand belohnen.

Die vollständigen Fragen und Antworten im Wortlaut:

Vorbemerkung von Leonie Biesen: Gerne beantworte ich Ihre Fragen aus Sicht von CWS Workwear, das Unternehmen CWS gibt es so nicht alleinstehend. Da sich einige regulatorische Details auf europäischer Ebene aktuell noch in Ausarbeitung befinden, möchte ich die Antworten bewusst auf die praktische Umsetzung und unsere Erfahrungen aus dem operativen Geschäft fokussieren.

UmweltDialog: Die Ökomodulationsgebühren sollen sich am französischen Refashion-Modell orientieren. Wie schätzen Sie die Kostenwirkung für ein Mietmodell wie CWS im Vergleich zu Unternehmen ein, die Berufsbekleidung kaufen und selbst verwalten?

Leonie Biesen: Zum jetzigen Zeitpunkt ist es noch zu früh, um die konkrete Kostenwirkung belastbar zu bewerten. Entscheidend wird sein, wie die jeweiligen EPR-Systeme und Ökomodulationskriterien letztlich ausgestaltet werden. Grundsätzlich sehen wir Vorteile für Servicemodelle wie das von CWS Workwear. Unser Geschäftsmodell ist darauf ausgelegt, die Nutzungsdauer von Arbeitskleidung durch professionelle Pflege, Reparatur und Wiederverwendung zu verlängern. Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll, wenn zukünftige Gebührenmodelle genau solche Ansätze berücksichtigen und fördern.

Wird CWS als Vermieter im Sinne der EPR zum Inverkehrbringer, oder verschiebt sich diese Rolle auf die Kunden? Wie ordnen Sie sich in dieser Frage ein?

Leonie Biesen: Diese Frage wird derzeit in vielen Ländern und Branchen intensiv diskutiert und ist aus unserer Sicht noch nicht abschließend geklärt. Unabhängig von der finalen regulatorischen Einordnung übernimmt CWS Workwear bereits heute Verantwortung für große Teile des Lebenszyklus von Arbeitskleidung. Dazu gehören Produktentwicklung, Beschaffung, Pflege, Reparatur, Wiederverwendung sowie End-of-Life-Lösungen. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass zukünftige Regelungen praktikabel sind und die tatsächlichen Verantwortlichkeiten entlang der Wertschöpfungskette berücksichtigen.

Beim Digitalen Produktpass gilt die Kontrolle über den eigenen Kreislauf als Strukturvorteil für Mietdienstleister. Wie weit ist die Umsetzung bei CWS bereits fortgeschritten, und welche Daten fehlen noch?

Leonie Biesen: Ein Vorteil unseres Servicemodells ist, dass wir viele produkt- und servicebezogene Informationen bereits entlang des gesamten Lebenszyklus erfassen. Wir verfolgen die Entwicklung des Digitalen Produktpasses sehr eng und bereiten unsere bestehenden Systeme schrittweise auf zukünftige Anforderungen vor. Viele relevante Daten liegen bereits heute vor. Gleichzeitig warten wir bei einzelnen Detailanforderungen noch auf die finalen europäischen Vorgaben. Für uns steht dabei ein pragmatischer Ansatz im Vordergrund: Wir möchten bestehende Daten und Prozesse sinnvoll weiterentwickeln, statt parallele Strukturen aufzubauen.

Mit „return2you“ sammelt CWS bereits seit 2022 gebrauchte Dienstkleidung im eigenen Kreislauf. Rund 40.000 Kilogramm bislang. Erfüllt dieses System schon die kommenden EPR-Anforderungen, oder sehen Sie Anpassungsbedarf bis zu den Fristen 2027/2028?

Leonie Biesen: Mit return2you haben wir bereits heute eine Lösung etabliert, um ausgediente Arbeitskleidung zurückzunehmen, zu sortieren und je nach Zustand einer Wiederverwendung, Aufbereitung oder einem Recycling zuzuführen. Ob damit künftig bereits sämtliche regulatorischen Anforderungen erfüllt werden, hängt von der endgültigen Ausgestaltung der jeweiligen EPR-Systeme ab. Wir gehen davon aus, dass zusätzliche Dokumentations- und Nachweispflichten hinzukommen werden. Die grundlegende Infrastruktur für Rücknahme und Kreislaufführung ist aus unserer Sicht jedoch bereits vorhanden.

Der Artikel warnt davor, dass sich die Kreislaufwirtschaft bei Textilien in Gebührenstrukturen und Zuständigkeitsstreitigkeiten verlieren könnte. Was braucht es aus Ihrer Sicht von Politik und Branchenverbänden für eine praktikable Umsetzung?

Leonie Biesen: Aus Unternehmenssicht sind vor allem klare und möglichst europaweit harmonisierte Rahmenbedingungen wichtig. Die Regulierung sollte sich darauf konzentrieren, tatsächliche Umweltwirkungen zu fördern. Dazu gehören langlebige Produkte, Reparatur, Wiederverwendung, Rücknahmesysteme und hochwertige Recyclinglösungen. Gleichzeitig braucht die Branche Planungssicherheit und praktikable Prozesse, damit Unternehmen ihre Ressourcen in die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft investieren können und nicht überwiegend in die Verwaltung unterschiedlicher nationaler Regelungen.

Mehr zum Engagement der CWS Gruppe erfahren Sie hier.

Quelle: UD/cp

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