Regulatorik

Textilgesetz, Vernichtungsverbot, Produktpass: Wer zahlt bei Berufsbekleidung?

Seit dem 19. Juli dürfen große Unternehmen unverkaufte Textilien nicht mehr vernichten. Bis Juni 2027 muss Deutschland die EU-Textil-EPR in nationales Recht umsetzen. Und der Digitale Produktpass kommt. Für Berufsbekleidung – ein Markt mit großen Stückzahlen und kontrollierten Kreisläufen – verändert das die Spielregeln grundlegend. Die Frage ist, wer davon profitiert und wer die Rechnung bekommt.

31.08.2026

Textilgesetz, Vernichtungsverbot, Produktpass: Wer zahlt bei Berufsbekleidung?

Das Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien und Schuhe ist seit dem 19. Juli 2026 in Kraft. Die Ökodesign-Verordnung ESPR untersagt großen Unternehmen die Entsorgung fabrikneuer, unverkaufter Bekleidung. Die Kommission hatte die delegierten Rechtsakte dazu im Februar verabschiedet, Bundesumweltminister Schneider begrüßte die Maßnahme ausdrücklich. Für mittlere Unternehmen gilt die Regel ab 2030, Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen. Was auf den ersten Blick nach Fast Fashion klingt, betrifft auch die Berufsbekleidungsbranche: Überbestände aus Sonderkollektionen, Retouren aus dem Onlinehandel mit Arbeitskleidung und Lagerware nach Vertragswechseln fallen künftig unter das Verbot.

Gleichzeitig entsteht mit der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien eine neue regulatorische Schicht. Die EU-Richtlinie zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie trat im Oktober 2025 in Kraft und verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis zum 17. Juni 2027 nationale EPR-Systeme für Textilien aufzubauen. Funktionsfähige Rücknahme- und Finanzierungsstrukturen müssen bis April 2028 stehen. In Deutschland hat das BMUKN im März 2026 ein Eckpunktepapier vorgelegt, das die Grundlage für ein deutsches Textilgesetz bildet. Der Branchenverband textil+mode hat parallel ein eigenes Konzeptpapier veröffentlicht, das auf eine herstellergetragene, bürokratiearme Lösung setzt und vor einer nationalen Übererfüllung der EU-Mindestanforderungen warnt.

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Für die Berufsbekleidungsbranche verschiebt die Textil-EPR die ökonomischen Gewichte. Hersteller und Inverkehrbringer zahlen künftig eine Gebühr pro Artikel, die nach Zirkularitäts- und Nachhaltigkeitskriterien öko-moduliert wird. Wer Textilien herstellt, die langlebig, reparierbar und recyclingfähig sind, zahlt weniger. Wer kurzlebige Produkte in Verkehr bringt, zahlt mehr. Das französische Refashion-System, das seit Jahren als Blaupause dient, zeigt die Bandbreite: Je nach Produktkategorie liegen die Öko-Gebühren zwischen wenigen Cent und einigen Euro pro Artikel. Bei Berufsbekleidung, die in großen Stückzahlen und mit regelmäßigen Austauschraten eingesetzt wird, summiert sich das erheblich.

Hier kommt das Servicemodell ins Spiel. Anbieter wie CWS Workwear, die Berufsbekleidung nicht verkaufen, sondern als Mietservice betreiben, argumentieren, dass ihr Geschäftsmodell die Kreislaufwirtschaft bereits eingebaut hat. Das Modell hat Substanz, aber es wirft auch Fragen auf. Wenn Workwear-as-a-Service der strukturelle Vorteil in einer EPR-regulierten Welt ist, dann ist das gleichzeitig ein Verkaufsargument für genau dieses Geschäftsmodell. CWS, Mewa, Bardusch und andere Mietdienstleister positionieren sich als Antwort auf die Regulierung – aber die Regulierung ist nicht dafür entworfen worden, ein bestimmtes Geschäftsmodell zu bevorzugen. Die Textil-EPR soll sicherstellen, dass alle Hersteller Verantwortung für ihre Produkte übernehmen, unabhängig davon, ob sie vermieten oder verkaufen. Die Frage, ob Mietmodelle bei der Ökomodulation tatsächlich besser abschneiden oder ob sie lediglich den Inverkehrbringer-Status anders verteilen, wird erst beantwortet sein, wenn die konkreten Gebührenstrukturen im deutschen Textilgesetz festgelegt sind.

Der dritte Baustein – der Digitale Produktpass – verschärft diese Frage zusätzlich. Die ESPR sieht vor, dass Textilien künftig digital abrufbare Informationen über Materialzusammensetzung, Herkunft und Recyclingfähigkeit tragen müssen. Für Mietdienstleister, die ihre Textilien im eigenen Kreislauf halten, ist die Datenverfügbarkeit ein Strukturvorteil: Sie kontrollieren den gesamten Lebenszyklus und können die Informationen liefern. Für Unternehmen, die Berufsbekleidung kaufen und selbst verwalten, wird der DPP eine zusätzliche Dokumentationspflicht, die sie entweder intern aufbauen oder an Dritte auslagern müssen.

Die politische Debatte um die nationale Umsetzung der Textil-EPR wird in den kommenden Monaten an Schärfe gewinnen. Das Spannungsfeld ist bekannt aus dem Verpackungsrecht und dem Elektrogesetz: Auf der einen Seite stehen herstellergetragene Rücknahmesysteme, die auf Wettbewerb und Effizienz setzen. Auf der anderen Seite steht die kommunale Entsorgungsverantwortung, die insbesondere bei der Alttextilsammlung historisch gewachsen ist. Die gemeinnützigen Textilsammler, die bisher einen Großteil der Gebrauchttextilien erfassen, sehen sich durch die EPR-Systeme in ihrer Existenz bedroht.

Für die Berufsbekleidung ist die Ausgangslage klarer als für die Modebranche – aber nicht einfacher. Die Stückzahlen sind planbar, die Materialien sind bekannt, die Rückgabewege sind kurz. Genau deshalb wird dieser Markt zum Testfall dafür, ob die Kreislaufwirtschaft bei Textilien tatsächlich funktioniert oder ob sie sich in Gebührenstrukturen und Zuständigkeitsstreitigkeiten verliert.

Quelle: UD
 

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