Lieferkette

Wann kommt das Lieferkettengesetz?

Tote bei Streiks in Südafrika, Dammbruch in Brasilien, Fabrikeinsturz in Bangladesch. Was hat das mit deutschen Firmen zu tun? Jede Menge, sagen NGOs und fordern eine gesetzliche Haftungspflicht. Bundesminister Müller und Heil springen ihnen bei. Die Frage ist also nicht mehr ob, sondern wann das Lieferkettengesetz kommt.

04.12.2019

Wann kommt das Lieferkettengesetz?

Der Vorwurf wiegt schwer: „Deutsche Unternehmen verletzen in ihren weltweiten Geschäften immer wieder grundlegende Menschenrechte und schädigen die Umwelt – und können hinterher von den Betroffenen nicht belangt werden“, sagt die Nichtregierungsorganisation Oxfam Deutschland. Entgegen der blumigen Versprechen sei die Liste der Menschenrechtsverletzungen für Profite deutscher Unternehmen lang. 

Zivilgesellschaftliche Akteure wie Oxfam rufen deshalb seit langem nach einem sogenannten Lieferkettengesetz. Darin soll die Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards bei Zulieferern für alle Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern verpflichtend werden. Die „Initiative Lieferkettengesetz“ fordert ein Gesetz, wonach Unternehmen, die Schäden an Mensch und Umwelt in ihren Lieferketten verursachen oder in Kauf nehmen, dafür haften. Skrupellose Geschäftspraktiken dürfen sich nicht länger lohnen, heißt es von den Initiatoren, einem Bündnis aus NGOs, Kirchen und Gewerkschaften. 

Von einem solchen Gesetz würden ihrer Ansicht nach auch die nachhaltig engagierten Firmen profitieren. Unternehmen, die sich schon jetzt verstärkt für die Achtung der Menschenrechte und den Umweltschutz engagieren, werden benachteiligt gegenüber der verantwortungslosen Konkurrenz. Oxfam beobachtet deshalb einen Graben im Unternehmerlager: „Während Lobbyverbände der Industrie versuchen, eine gesetzliche Regelung zu verhindern, sind einige Unternehmen wie BMW, Daimler, Tchibo und Vaude genauso dafür wie Umweltorganisationen, Kirchen und Gewerkschaften. Es gibt also jetzt die Chance, ein Gesetz zu erreichen – wenn wir gemeinsam Druck machen!“

Anzeige

So stehen unsere Chancen für ein Lieferkettengesetz

Schon vor Jahren hat die Bundesregierung den „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP) beschlossen, damit die Unternehmen Menschenrechte beachten – sie sollen das freiwillig tun. Andere Länder haben die Grenzen der Freiwilligkeit erkannt und haben längst Lieferkettengesetze. In Deutschland soll laut Koalitionsvertrag bis 2020 geprüft werden, ob ein Lieferkettengesetz nötig ist. Mit der Durchführung eines Monitorings hat das Auswärtige Amt nun EY in Zusammenarbeit mit einem Konsortium bestehend aus Adelphi, der Systain Consulting und focusright beauftragt.

Das Monitoring soll eigentlich ergebnisoffen geführt werden, aber Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) hat sich bereits vorab für einen gesetzlichen Rahmen ausgesprochen. „Beim Textilbündnis machen 50 Prozent freiwillig mit, aber 50 Prozent nicht, und deshalb kommen wir jetzt an den Punkt, ein Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen“, betont Müller jetzt in der ARD

Auch ist aus Expertenkreisen zu hören, dass die notwendige Mindestteilnehmerzahl von 400 Befragungen bisher noch nicht erreicht wurde. Das ist allerdings neben entsprechenden Praktiken eine der Bedingungen, um ein Gesetz überhaupt noch aufzuhalten. Das betont auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der aus seinem Wunsch nach einem Lieferkettengesetz kein Hehl macht: „Wenn die Ergebnisse dieses Monitorings nicht befriedigend sind, dann werden wir gemeinsam, der Bundesentwicklungsminister und ich als Arbeitsminister, Eckpunkte vorlegen für eine gesetzliche Verpflichtung deutscher Unternehmen, auf Menschenrechte in Lieferketten zu achten.“

Quelle: UmweltDialog
 

Related Posts

Newsletter

Unsere Verantwortung/Mitgliedschaften

Logo
Serverlabel
The Global Compact
Englisch
Gold Community
Deutsches Netzwerk Wirtschaftsethik
Caring for Climate

© macondo publishing GmbH
  Alle Rechte vorbehalten.

 
Lasche