EPDs nach EN 15804+A1 müssen bis Ende Juli eingereicht werden

Da die Übergangsfrist zur Anwendung der EN 15804+A1 zum Oktober 2022 abläuft, müssen alle nach dieser Norm erstellten EPDs bis dahin veröffentlicht sein. Um dies gewährleisten zu können, müssen EPDs nach EN 15804+A1 bis Ende Juli 2022 beim IBU zur Verifizierung eingereicht werden.

22.07.2022

Das IBU arbeitet an einer Lösung, um auch in Zukunft Daten nach EN 15804+A1 veröffentlichen (und so die Kontinuität der Ökobilanzierung sicherstellen) zu können, und wird zeitnah Näheres bekanntgeben.

Hier gibt es mehr Informationen vom IBU-Geschäftsführer Dr. Alexander Röder:


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Quelle: UD/cp

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