Politik

Ratifizierung der UN-Konventionen gegen Korruption

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland fordert die Regierungsfraktionen des Deutschen Bundestages auf, in der Sitzung des Rechtsausschusses die Voraussetzungen zu schaffen, dass Deutschland endlich die UN-Konvention gegen Korruption ratifizieren kann. Als Tagesordnungspunkt der nicht-öffentlichen Sitzung des Rechtsausschusses liegt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Verschärfung der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung (§108e, StGB, Drs. 16/6726) vor.

19.06.2009

Foto: Marion Book
Foto: Marion Book
Vermutlich lehnen die Ausschussmitglieder der Regierungsfraktionen diesen Entwurf ab, anstatt durch Änderungen den Weg für eine Verschärfung frei zu machen. Eine modifizierte Fassung könnte dann in Kürze, im Plenum des Deutschen Bundestages, in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden.
 
Transparency fordert die Mitglieder des Rechtausschusses auf, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und sich nicht der Verschärfung des §108e komplett zu verweigern. Erst die Verschärfung der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung versetzt Deutschland in die Lage, die UN-Konvention gegen Korruption zu ratifizieren.

Sylvia Schenk, Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Die bisherige Verweigerungshaltung der Mitglieder der Regierungsfraktionen kann nicht akzeptiert werden. Es ist unverständlich, warum in Deutschland nicht möglich ist, was in 137 anderen Ländern weltweit längst umgesetzt wurde, darunter in Großbritannien, Frankreich, Kanada, Polen, Russland, Schweden, Südafrika und den USA. Wovor haben die Abgeordneten Angst?"
 
Im November wird in Doha unter den Vertragsstaaten der UN-Konvention gegen Korruption darüber verhandelt, wie zukünftig die Umsetzung der Konvention überwacht werden wird. Deutschland wird an dieser Verhandlung nicht als gleichberechtigter Partner teilnehmen können, da das deutsche Parlament eine vollständige Umsetzung der Konvention verweigert, obwohl Deutschland durch seine Unterzeichnung im Jahr 2003 klar signalisiert hat, die Konvention umzusetzen.

Ohne die Verschärfung der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung wird in Deutschland lediglich der konkrete Stimmenkauf in einer Volksvertretung des Bundes, der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbänden bestraft. Für Abstimmungen in Fraktionen dürfen in Deutschland Abgeordnete bestochen werden, ohne dass dies strafrechtlich geahndet werden kann. Weiterhin wird ohne Verschärfung die Bestechung ausländischer Abgeordneter deutlich härter bestraft als die Bestechung deutscher Abgeordneter.
Quelle: UD / pm
 
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