Biodiversität

Hendricks warnt vor verbotenen Urlaubs-Souvenirs

Das Bundesumweltministerium (BMUB) und das Bundesfinanzministerium (BMF) warnen Urlauber vor unerlaubten Reise-Souvenirs, die von geschützten Tier- und Pflanzenarten stammen. „Auch 40 Jahre nach Inkrafttreten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) ignorieren noch immer viele Touristen die geltenden Einfuhrverbote, die nicht nur für lebende Tiere oder Pflanzen gelten. Auch die Einfuhr von Teilen geschützter Exemplare und daraus gewonnenen Erzeugnissen ist nicht erlaubt“, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks beim Besuch des Zollamtes am Düsseldorfer Flughafen.

25.06.2015

Hendricks warnt vor verbotenen Urlaubs-Souvenirs

„Regelmäßig während der Reisezeit schnellen die Beschlagnahmezahlen bei den Zollämtern in die Höhe, weil immer noch viele Touristen Souvenirs von geschützten Tieren und Pflanzen aus dem Urlaub mitbringen“, berichtete Hans-Josef Haas, Präsident der Bundesfinanzdirektion West. Allein im letzten Jahr habe der Zoll an deutschen Flughäfen bei etwa 1.000 Beschlagnahmen über 70.000 Gegenstände sichergestellt. In mehr als 90 Prozent dieser Fälle waren Touristen betroffen, die unerlaubte Mitbringsel im Gepäck hatten: Lebende Schildkröten, Steinkorallen, Elfenbeinschnitzereien, Erzeugnisse aus Reptilienleder, Kobras in Alkohol, Orchideen, Kakteen, Störkaviar oder Arzneimittel mit Bestandteilen geschützter Tiere und Pflanzen: Die Liste der beschlagnahmten Gegenstände ist nach Verabschiedung des Washingtoners Artenschutzübereinkommen (CITES) vor 40 Jahren noch immer viel zu lang.

Die häufigste Entschuldigung der Ertappten lautet: „Davon habe ich nichts gewusst!“ In der Tat: „Vielen Urlaubern ist überhaupt nicht bewusst, dass manche Waren aus geschützten Arten nur produziert oder gewildert werden, weil es eine kontinuierliche Nachfrage durch Touristen gibt, die den Markt bestimmt“, so Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.

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Zwar kann man Reptilienleder heute auch von speziellen Farmen erhalten, und Kakteen und Orchideen können in Gärtnereien vermehrt werden. Da man dies aber dem einzelnen Gürtel oder der Pflanze nicht ansehen kann, schreibt das CITES-Abkommen genau vor, dass für den Transport über die Grenzen Genehmigungen erforderlich sind – auch für gezüchtete oder künstlich vermehrte Exemplare. Erst wenn die zuständige Behörde ihre Zustimmung erteilt hat, darf die Reise beginnen. Das gilt auch für Strandfunde, da man beispielsweise auch einer Koralle nicht ansehen kann, ob sie mit Absicht abgebrochen oder nur ange¬schwemmt wurde.

Mehr Informationen für Reisende

Welche Arten geschützt sind und welche Behörden im jeweiligen Land zuständig sind, kann auch über das Internet abgefragt werden. Auf der Homepage des BfN stehen alle Informationen.

Quelle: UD/idw
 

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