Politik

Transparency fordert mehr Einsatz gegen Geldwäsche

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hat zum 20. Mal den Korruptionswahrnehmungs-Index veröffentlicht. Er umfasst in diesem Jahr 175 Länder und Territorien. Der Index setzt sich aus verschiedenen Expertenbefragungen zusammen und misst die bei Politikern und Beamten wahrgenommene Korruption. Deutschland erreicht auf einer Skala von 0 (hohes Maß an wahrgenommener Korruption) bis 100 (keine wahrgenommene Korruption) 79 Punkte. Die Bundesrepublik rangiert damit mit Island auf dem 12. Platz.

04.12.2014

Transparency fordert mehr Einsatz gegen Geldwäsche zoom

Im europäischen Vergleich belegen Dänemark (92 Punkte), Finnland (89) und Schweden (87) die vordersten Plätze. International reiht sich außerdem Neuseeland (91 Punkte) in die Gruppe der Spitzenreiter ein. Nordkorea und Somalia teilen sich mit nur acht Punkten den letzten Platz. Die Punktwerte der Türkei, Angola, China, Malawi und Ruanda haben sich im Vergleich zum letzten Jahr am stärksten verschlechtert.

Transparency fordert verstärkten Kampf gegen Geldwäsche

Der Korruptionswahrnehmungsindex 2014 zeigt deutlich, dass Geldwäsche, Steuerschlupflöcher und gestohlene Vermögen Entwicklungsländer bei der Ausübung solider Regierungsführung massiv behindern. Die Länder an der Spitze des Korruptionswahrnehmungsindex sind gefordert, sich für mehr Integrität in der Finanzwirtschaft einzusetzen und ihre Bemühungen im Kampf gegen intransparentes Finanzgebaren zu verstärken.

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: „Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für eine zeitnahe Verabschiedung der vierten EU-Anti-Geldwäscherichtlinie einzusetzen, um das Aufspüren von Geldern aus illegalen Geschäften zu erleichtern. Hier bietet sich eine einmalige Gelegenheit, den Aktivitäten von Kriminellen, Steuerflüchtlingen und korrupten Amtsträgern in Europa und der Welt einen Riegel vorzuschieben.“

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Öffentliche Register zu wirtschaftlich Berechtigten

Nach Schätzungen der Weltbank werden jedes Jahr rund eine Billion US-Dollar an Bestechungsgeldern gezahlt. Dies entspricht zwölf Prozent der weltweiten Bruttowirtschaftsleistung und 15 bis 30 Prozent der gesamten staatlichen Entwicklungshilfe. Die beste Hilfe für Entwicklungs- und Schwellenländer ist daher das Austrocknen der Möglichkeiten, Korruptionsgelder zu verstecken und mit Hilfe von Geldwäsche in den Wirtschaftskreislauf zu schleusen.

Im Rahmen der EU-Anti-Geldwäscherichtlinie ist eine verpflichtende Offenlegung der Nutznießer und Eigentümer von Firmen, Stiftungen, Trusts und anderen Rechtspersonen in einem Register geplant. Dieses muss öffentlich sein und abgefragt werden können. Öffentlich zugängliche Register erleichtern die Identifizierung falscher oder unvollständiger Angaben. Die Umsetzung dieser Regelung in deutsches Recht muss die Angaben aus den derzeitigen Registern, wie zum Beispiel dem Handelsregister, sinnvoll und in einer nachvollziehbaren Weise zusammenführen.

Im Rahmen der Reform der EU-Anti-Geldwäscherichtlinie wollen EU-Kommission und EU-Parlament auch die Veröffentlichung von Geldwäschesanktionen als Regelfall vorsehen. Der Europäische Rat hingegen will die Daten nur fallweise und unter Abwägung der Angemessenheit veröffentlichen, was auch von der deutschen Bundesregierung getragen wird. Transparency fordert eine vollständige Offenlegung der Sanktionen.

Geldwäscheaufsicht im nicht-finanziellen Sektor verbessern

2013 gingen bei der Financial Intelligence Unit (FIU) des Bundeskriminalamtes insgesamt 19.095 Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz ein. 99 Prozent aller Verdachtsmeldungen kommen allerdings aus dem Finanzsektor. Der im Vergleich zum Finanzsektor zahlenmäßig wesentlich stärkere Nichtfinanzsektor, zu dem beispielsweise Immobilienmakler, Spielhallenbetreiber und Händler von Luxusgütern gehören, hat im Jahr 2013 lediglich 0,9 Prozent der Verdachtsmeldungen erstattet.

Nach § 2 Geldwäschegesetz (GwG) sind bestimmte Berufsgruppen des nicht-finanziellen Sektors hierzulande verpflichtet, Geldwäscheverdachtsmeldungen abzugeben. § 11 GwG gesteht den betreffenden Berufsgruppen, wie zum Beispiel Notaren und Wirtschaftsprüfern, allerdings weitgehende Verschwiegenheitspflichten bzw. Aussageprivilegien zu. Dazu Edda Müller: „Die derzeitigen Verschwiegenheitspflichten für bestimmte Berufsgruppen hebeln die Meldepflicht für Geldwäsche aus und müssen aufgehoben werden."

Quelle: UD/pm
 

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