Lieferkette

Muss gerechte Globalisierung gesetzlich geregelt werden?

Wird die unternehmerische Verantwortung bei Arbeits- und Menschenrechten schon bald gesetzlich geregelt? Das lässt ein Gesetzentwurf vermuten, den Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) erarbeiten ließ. Die taz berichtete jüngst. Der Leak sorgte in der CSR-Szene für helle Aufregung. Jetzt ruderten Minister Müller und sein Kabinettskollege Hubertus Heil (SPD) gemeinsam zurück.

22.02.2019

Muss gerechte Globalisierung gesetzlich geregelt werden?

Aufregung im an Aufregung nicht armen politischen Berlin: Ein jüngst durchgestochenes Positionspapier aus dem Bundesentwicklungsministerium (BMZ) sieht eine gesetzliche Regelung von Unternehmensverantwortung beim Menschenrechtsschutz in den Lieferketten vor. Neben dieser Ankündigung sorgte auch der Absender für reichlich Irritation: War doch dieses Thema bisher eher beim Auswärtigen Amt und Arbeitsministerium verortet. Für das BMZ-Zukunftsforum "Globalisierung gerecht gestalten" war damit schon im Vorfeld genug Gesprächsstoff und Aufmerksamkeit garantiert. 

Die Relevanz des aktuellen BMZ-Papiers stufte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in seiner Grundsatzrede bewusst herab. "Das Rechtsgutachten des BMZ" sei ein "wichtiger Denkanstoß, aber kein Gesetzentwuf in der Kabinettsabstimmung." Zugleich pochte Heil auf die Einhaltung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Reihenfolge: Zunächst einmal gelte es, den Umsetzungsstand menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten von Unternehmen zu evaluieren (sogenanntes NAP Monitoring). Erst danach werde man die Ergebnisse bewerten und dann möglicherweise gesetzliche Maßnahmen einleiten. Heil nahm dabei Unternehmen in Schutz: "Wir brauchen Spielregeln, die politisch ambitioniert sind, aber auch wirtschaftlich erreichbar." Zugleich betonte er aber auch die Segnungen staatlicher Regelungen: "Ohne Sanktionen laufen Nachaltigkeitsstandards in Leere."

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Und darum geht es: 

Schätzungsweise 450 Millionen Menschen arbeiten in globalen Lieferketten. Oftmals unter miserablen Bedingungen was Entlohnung, Arbeitssicherheit und Arbeitsbedingungen angeht. Das zu verbessern ist eines der zentralen Anliegen der globalen Entwicklungsziele der UN und der entsprechenden UN-Leitprinzipien. Deren Umsetzung in nationales Recht regelt der Nationale Aktionsplan – Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (2016–2020) (NAP)

Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) sagte: "Deutschland und Europa sind Exzellenz-Regionen in Fragen der Arbeits- und Menschenrechte". In anderen Ländern sieht das aber ganz anders aus: Statt guter Standards seien eher Ausbeutung und viele Formen moderner Sklaverei der Alltag. "Wir können das nicht akzeptieren. Das muss ein Ende haben", appellierte der Minister eindringlich und nahm Firmen wie Verbraucher gleichermaßen in die Pflicht: "Wer für 89 Cent Bananen kauft, muss wissen, dass soziale und ökologische Mindeststandards dann nicht eingehalten werden."

Heil griff die Kritik von Müller auf und regte beim BMZ-Zukunftsforum einen weiteren zusätzlichen Aktionsplan an: Diesmal gegen Kinderarbeit und Menschenhandel. Dieser Aktionsplan soll zusätzlich zum NAP installiert werden. 

Am Wichtigsten sei aber eine verbindliche europäische Lösung, so die beiden Minister unisono. Da ein Konsens in der Gemengelage der 28 EU-Staaten eher unwahrscheinlich ist, setzen Müller und Heil zumindest auf eine Koalition der ehrgeizigeren EU-Staaten bei diesem Thema. Deutschland will, so Heil weiter, dabei Vorreiter sein. Und ein Zeitpunkt ist auch schon ausgemacht: Deutschland hat in der zweiten Hälfte 2020 den Vorsitz der EU-Ratspräsidentschaft und will dann Nachhaltigkeitsthemen besonders in den Fokus rücken.

Quelle: UmweltDialog
 

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