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ISO 50001: Neue Verordnung hat Auswirkungen auf Audits

Die neue EnSimiMaV gilt seit dem 1. Oktober 2022 für einen Zeitraum von zwei Jahren. Die Verordnung legt neben Vorgaben zu Energieeffizienz von Heizungsanlagen auch Vorgaben für Energieeinsparung in der Wirtschaft fest. So werden viele Unternehmen in §4 der EnSimiMaV dazu verpflichtet, identifizierte und als wirtschaftlich durchführbar bewertete Energieeffizienzmaßnahmen innerhalb von 18 Monaten umzusetzen und sich dies extern bestätigen zu lassen.

29.11.2022

ISO 50001: Neue Verordnung hat Auswirkungen auf Audits

Wer ist von § 4 EnSimiMaV betroffen?

Betroffen sind laut Verordnung

  • Unternehmen, die innerhalb der letzten drei Jahre im Durchschnitt einen Gesamtenergieverbrauch von mindestens zehn Gigawattstunden pro Jahr hatten
  • und ein Energieaudit nach § 8 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) durchführen oder
  • ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS (§ 8 Absatz 3 Nummer 1 und 2 EDL-G) betreiben.
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Ausgeschlossen werden Anlagen, die nach § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes genehmigungsbedürftig sind, sofern für diese Anlagen speziellere Anforderungen zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen bestehen (vgl. § 4 Absatz 3 EnSimiMaV).

Was ist zu tun?

Unternehmen müssen alle im Rahmen des Energieaudits nach E-DLG oder durch ein Energie- oder Umweltmanagementsystem identifizierten „wirtschaftlich durchführbaren“ Effizienzmaßnahmen umsetzen. Hierzu müssen sie zunächst eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Maßnahmen durchführen. Diese muss laut Verordnung gemäß den Anforderungen der DIN EN 17463 erfolgen.

Des Weiteren gibt die Verordnung vor, dass die Maßnahmen, die umgesetzt wurden, durch Zertifizierer, Energieauditoren oder Umweltgutachter bestätigt werden müssen. Das gilt auch für Maßnahmen, die aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit nicht umgesetzt werden.

Wann muss mit der Umsetzung begonnen werden?

„Die Verordnung ist seit dem 1. Oktober 2022 in Kraft und die Umsetzung der bereits identifizierten Maßnahmen muss innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein“, erläutert Dirk Vallbracht, Experte für Energiemanagementsysteme bei DNV. „Ich empfehle allen Unternehmen sich schnellstmöglich mit der Verordnung zu beschäftigen. Wir als Zertifizierer arbeiten bereits daran, wie wir die Überprüfung der Maßnahmen im Rahmen unserer Audits durchführen können.“

Weitere Informationen finden Sie hier

Quelle: UD/cp
 

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