Neue Leitlinien für mehr Nachhaltigkeit in Unternehmen
Anfang Juni hat der OECD-Ministerrat in Paris die aktualisierten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen angenommen. Die OECD-Leitsätze sind der wichtigste umfassende internationale Standard zur Förderung von verantwortungsvollem unternehmerischen Handeln.
16.06.2023
Sie enthalten Empfehlungen an Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Beschäftigung, Menschenrechte, Offenlegung, Korruptionsbekämpfung, Wissenschaft & Technologie, Verbraucherschutz, Wettbewerb und Besteuerung. Viele Unternehmen, die nachhaltig handeln wollen, orientieren sich an diesen Leitsätzen.
51 Staaten haben sich den OECD-Leitsätzen angeschlossen, darunter auch 13 Nicht-OECD-Staaten.
Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: „Die Teilnehmerstaaten setzen mit der Aktualisierung der Leitsätze ein gemeinsames Zeichen für nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften weltweit. Die multinationalen Unternehmen erhalten mit den neuen Leitsätzen einen Referenzrahmen, der den aktuellen Anforderungen entspricht. Anhand seiner Kriterien müssen sie die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Umwelt, Klima, Mensch und Gesellschaft entlang der Wertschöpfungskette beurteilen und rechtfertigen. Die Leitsätze gelten für alle multinationalen Unternehmen und tragen zur Fairness im Wettbewerb bei.“ Steffi Lemke, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: „Unternehmen spielen eine wichtige Rolle bei der Lösung der drei globalen Krisen, der Klimakrise, dem Artenaussterben und der Verschmutzungskrise. Die weitreichenden Änderungen im Umweltkapitel der OECD-Leitsätze spiegeln das jetzt wider. Die OECD liefert den Unternehmen damit sehr konkrete Anhaltspunkte, wie sie die Umweltprobleme angehen können, die besonders oft am Anfang ihrer Lieferketten entstehen. Diese Umweltprobleme schaden meist auch Menschen und ihrer Gesundheit, deshalb ist es umso wichtiger, sie entschlossen anzugehen. Die neuen OECD-Leitsätze bieten dafür eine gute Grundlage und stärken den weltweiten Trend zu mehr unternehmerischem Umweltschutz. Gleichzeitig können Unternehmen hierdurch unternehmerische Risiken erkennen und ihrerseits ihre Widerstandskraft gegen Umweltschäden erhöhen.“
Den globalen Herausforderungen entsprechend, standen insbesondere Umwelt- und Klimaaspekte, die digitale Transformation und soziale Aspekte im Fokus der Aktualisierung:
Zentrale Änderungen sind:
- Umfassende Konkretisierung der Erwartungen an Unternehmen im Umweltkapitel. Die Empfehlungen benennen beispielhaft die Umweltauswirkungen, die Unternehmen in den Blick nehmen sollen und formulieren im Einklang mit internationalen Zielen spezifische Empfehlungen beispielsweise zum Schutz von Klima, Biodiversität, sensiblen Ökosystemen und im Bereich nachhaltiger Produktion.
- Aufnahme von Sorgfaltspflichtenempfehlungen im Kapitel Wissenschaft, Technologie und Innovationen, zum Beispiel zur Entwicklung, Finanzierung und Verkauf von Technologien.
- Ausweitung des Korruptionskapitels, das sich nun auf alle Formen von Korruption erstreckt.
- Besserer Schutz vulnerabler Gruppen, darunter auch der Schutz von Whistleblowern.
Mit der Aktualisierung reagiert die OECD auf eine Bestandsaufnahme der (aus dem Jahr 2011 stammenden) Leitsätze, die im Jahr 2022 durchgeführt worden war, und macht die Leitsätze fit für die Zukunft.
Die aktualisierten Leitsätze sind hier abrufbar. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den Leitsätzen und zur Aktualisierung.
Für September 2023 planen BMWK und BMUV Veranstaltungen, um die Aktualisierung der Leitsätze vorzustellen und gemeinsam mit Stakeholdergruppen zu diskutieren. Informationen zur Veranstaltung zum neuen Umweltkapitel finden sich hier.
Die OECD-Leitsätze sind rechtlich unverbindlich. Die Bundesregierung erwartet jedoch von deutschen und in Deutschland agierenden multinationalen Unternehmen, dass sie im Einklang mit den Leitsätzen handeln.
In den Teilnehmerstaaten fördern sogenannte Nationale Kontaktstellen die Bekanntmachung und Umsetzung der OECD-Leitsätze. Sie dienen auch als außergerichtliche Beschwerdemechanismen bei möglichen Verstößen. In Deutschland ist die Nationale Kontaktstelle im BMWK angesiedelt.