Politik

Bundestag beschließt Lieferkettengesetz

Der Bundestag hat in seiner Freitags-Sitzung das Lieferkettengesetz verabschiedet. Demnach müssen große deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern künftig stärker auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards bei ihren Zulieferern achten. Anderenfalls drohen Bußgelder.

14.06.2021

Bundestag beschließt Lieferkettengesetz

Wie die Bundesregierung schreibt, würden in Handel und der Produktion regelmäßig grundlegende Menschenrechte verletzt und die Umwelt zerstört. Mit dem „Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ will sie deutsche Unternehmen deshalb verpflichten, ihrer globalen Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards besser nachzukommen.

Die Verantwortung der Unternehmen soll sich nach dem Willen der Regierung künftig auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten sollen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer sollen ebenfalls einbezogen werden, sobald das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene „substantiierte Kenntnis“ erhält.

Das Gesetz soll auch konkretisieren, in welcher Form die Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen müssen. Diese beinhalte etwa die Analyse menschenrechtlicher Risiken, das Ergreifen von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Schaffung von Beschwerdemöglichkeiten sowie die Pflicht zum Bericht über die Aktivitäten.

Auch der Umweltschutz ist im Entwurf des Gesetzes erfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Zudem ist geplant, umweltbezogene Pflichten zu etablieren, die sich aus zwei internationalen Abkommen zum Schutz vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische Schadstoffe ergeben.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte zuvor noch Änderungen am Entwurf vorgenommen. So sollen nun auch ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung oder Tochterunternehmen in Deutschland einbezogen werden. In die Mitarbeiterzahl werden ins Ausland entsandte Beschäftigte mit einbezogen.

Klargestellt wurde auch, dass Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen nicht über die bestehenden Regelungen hinaus zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Umweltschutzbelange wurden durch Aspekte zum Abfallhandel erweitert.

NGOs zufrieden

Johanna Kusch, Koordinatorin des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Initiative Lieferkettengesetz“, kommentiert: „Im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in den Lieferketten sind wir noch lange nicht am Ziel, aber seit heute endlich am Start: Erstmalig verpflichtet hierzulande ein Gesetz Unternehmen, Verantwortung für die Menschen in ihren Lieferketten zu übernehmen. Das ist ein Erfolg der Zivilgesellschaft und eine gute Nachricht für Alle, die unter ausbeuterischen Bedingungen in den Lieferketten deutscher Unternehmen arbeiten.

Der Abstimmung im Bundestag war eine Lobbyschlacht vorausgegangen, die ihresgleichen sucht. Leider haben das Wirtschaftsministerium und viele Unions-Abgeordnete das Gesetz auf Druck der Wirtschaftslobbyisten an zahlreichen Stellen abgeschwächt. Das Gesetz umfasst zu wenige Unternehmen und macht zu viele Ausnahmen bei den Sorgfaltspflichten. Es verweigert Betroffenen den Anspruch auf Schadensersatz und setzt leider kein Zeichen für den Klimaschutz in Lieferketten.

Deswegen ist dieses Gesetz nur ein Etappenerfolg. Die Zivilgesellschaft wird auch weiterhin für Menschenrechte und Umweltschutz in der gesamten Wertschöpfungskette streiten: Für Nachbesserungen im Lieferkettengesetz, für eine wirkungsvolle Umsetzung und für eine europaweite Regelung, die an entscheidenden Stellen über das deutsche Gesetz hinausgeht.“

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Franziska Humbert, Expertin für Wirtschaft und Menschenrechte bei Oxfam, meint: „Der heutige Beschluss ist ein Erfolg, weil Menschenrechte in der Wirtschaft nun endlich durch ein Gesetz geschützt werden. Zumindest in der Theorie. Denn dieses Gesetz ist eine Minimallösung, ein Lieferkettengesetz light. Bis zuletzt hat die Wirtschaftslobby Hand in Hand mit Minister Altmaier beim Verwässern ganze Arbeit geleistet. Daher hat das Gesetz große Lücken. Zum Beispiel enthält es keinen Schadensersatzanspruch, mit dem Arbeiter*innen, die auf Bananen-, Trauben- oder Teeplantagen schuften, vor deutschen Gerichten erlittene Schäden gegen verantwortliche Supermarktketten einklagen können.

Außerdem müssen sich Unternehmen laut dem Gesetz zunächst nur um ihre unmittelbaren Zulieferer kümmern. Die sitzen in der Lebensmittellieferkette aber zumeist in Deutschland und nicht dort, wo zum Beispiel Kinderarbeit an der Tagesordnung ist. Das ist nicht nur inkonsequent, sondern fällt sogar hinter die Praxis vieler Unternehmen zurück, die sich auch in Produktionsländern ihrer Produkte engagieren.“

Hintergrund:

Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“, das der Bundestag am Freitag verabschiedet hat, tritt 2023 in Kraft und erfasst zunächst Unternehmen ab 3.000, von 2024 an dann Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen. Diese Unternehmen müssen fortan bei direkten Zulieferern sowie anlassbezogen auch bei indirekten Zulieferern Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung ermitteln, Gegenmaßnahmen ergreifen und diese gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dokumentieren.

Insbesondere auf Druck der CDU und des CDU-geführten Bundeswirtschaftsministeriums ist der ursprüngliche Gesetzentwurf an zahlreichen Stellen abgeschwächt worden. Anders als zunächst von Bundesarbeitsminister Heil (SPD) und Bundesentwicklungsminister Müller (CSU) vorgesehen, gilt das Gesetz für weniger Unternehmen, schränkt die Sorgfaltspflichten von Unternehmen stark ein und begründet keinen zivilrechtlichen Haftungstatbestand mehr. Das bedeutet, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen auf Basis dieses Gesetzes keinen Schadensersatz von Unternehmen einklagen können.

Lesen Sie hier das Positionspapier der Initiative Lieferkettengesetz.

Quelle: UmweltDialog
 

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