Produktverantwortung gilt auch für Elektroschrott
Verbraucher können ab März 2006 alte Radios, Computer und andere Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Das sieht ein neues Gesetz vor, dem der Bundesrat jetzt mit großer Mehrheit zugestimmt hat.
22.02.2005
Das von der Bundesregierung eingebrachte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), das der Bundestag im Januar ohne Gegenstimmen verabschiedet hatte, kann im März 2005 in Kraft treten. Auf der Basis zweier EU-Richtlinien soll erreicht werden, dass Nutzer in Zukunft mehr umweltgerechte - weil besonders langlebige und gut verwertungsfähige - Neugeräte kaufen können. Dazu gehört, dass die Hersteller ab 1. Juli 2006 keine besonders gefährlichen Stoffe wie z.B. Blei, Cadmium oder bestimmte bromhaltige Flammschutzmittel mehr verwenden dürfen.
Bereits ab November 2005 müssen sich alle Hersteller registrieren lassen und für die Geräte, die sie für die Nutzung im Privathaushalt auf den Markt bringen, eine Entsorgungsgarantie nachweisen. Von diesem Zeitpunkt an müssen die Hersteller den Kommunen die Behälter zur Verfügung stellen, in denen sie ab März 2006 die gesammelten Altgeräte zur Entsorgung übernehmen. Damit sich kein Hersteller seinen Verpflichtungen entzieht, wird ein von der Wirtschaft geschaffenes und mit behördlichen Befugnissen ausgestattetes Register unter der Aufsicht des Umweltbundesamtes die Einhaltung des fairen Wettbewerbs überwachen. Die deutsche Elektro- und Elektronikindustrie hat dafür die Stiftung Elektroaltgeräteregister (EAR) gegründet.
Quelle: UD
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