Strompreise: Fast 300 Unternehmen von EEG-Umlage befreit
Fast 300 besonders energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Eisen- und Straßenbahnen in Deutschland können im kommenden Jahr mit erheblichen Entlastungen bei ihren Stromrechnungen rechnen. Pünktlich zum Jahreswechsel hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ihre Anträge nach der besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) gebilligt und entsprechende Bescheide versandt.
14.01.2005
Die besondere Ausgleichsregelung wurde Mitte dieses Jahres im Zuge der Novelle des EEG in das Gesetz aufgenommenen. Sie ersetzt eine bis dahin gültige, deutlich enger gefasste Härtefall-Regelung, die seit 2003 von lediglich 66 Unternehmen genutzt wurde. Von der neuen Regelung werden im kommenden Jahr insgesamt 252 besonders energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie 45 Eisen- und Straßenbahnunternehmen begünstigt.
Die Konstruktion der neuen Ausgleichsregel im EEG sorgt für einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der begünstigten und denen der nicht begünstigten Stromverbraucher. Damit letztere nicht über Gebühr an den Folgen der Entlastung energieintensiver Unternehmen zu tragen haben, wurde der gesetzlich verankerte so genannte „10 Prozent-Deckel“ angewendet und damit ein unverhältnismäßiger Anstieg der EEG-Umlage für die nicht privilegierten Verbraucher verhindert.
Quelle: UD
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