Lekkerland und der Pfand - so nicht, meint die Deutsche Umwelthilfe
Die von Lekkerland gestartete Aktion "Pfand ohne Pfand" unterläuft nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe e. V. die Verpackungsverordnung und ist eindeutig rechtswidrig. Lekkerland hatte angekündigt, zukünftig Getränke in Einweg ohne Pfand zu verkaufen, wenn gleichzeitig eine leere Dose oder Flasche abgegeben wird, unabhängig davon, woher diese Verpackung stammt.
10.02.2003
Nach Ansicht der DUH verschafft sich Lekkerland zudem einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber den Geschäften, die ordnungsgemäß ein Pflichtpfand von 25 bzw. 50 Cent erheben. Nur wenn ein Pfanderstattungsanspruch für die zurückgegebene leere Dose besteht ist die von Lekkerland geplante direkte Verrechnung des Pfandbetrages mit dem Neukauf möglich: Dieser ist durch Beleg, Pfandmünze oder Kennzeichnung der zurückgebrachten Verpackung nachzuweisen. Die Deutsche Umwelthilfe geht davon aus, dass Lekkerland die angekündigte Aktion dementsprechend
nachbessert bzw. konkretisiert, um ordnungs- und wettbewerbsrechtliche Verfahren zu vermeiden.
Quelle: Radolfzell
Redaktioneller Hinweis zur Transparenz: In unserer redaktionellen Arbeit nutzen wir KI-gestützte Werkzeuge – unter anderem für Recherche, Texterstellung, Lektorat, SEO-Optimierung, Zusammenfassungen, Übersetzungen und Social-Media-Beiträge. Die redaktionelle Verantwortung für alle Inhalte liegt bei UmweltDialog. Bei eingereichten Gastbeiträgen kann KI ebenfalls zum Einsatz gekommen sein.