Wirtschaft & Strategie

Batteriespeicher müssen zum Solarpark passen

Wenn ein langfristiger Stromabnahmevertrag ausläuft oder ein Solarpark den Eigentümer wechselt, verändert sich die Ausgangslage. Der Betreiber muss prüfen, wie er den erzeugten Strom künftig vermarktet und ob sich zusätzliche Investitionen lohnen. Ob der Park weiterhin eine EEG-Förderung erhält, ist davon getrennt zu prüfen. Ein Batteriespeicher kann dabei helfen, Strom aus sonnenreichen Stunden in spätere Zeitfenster zu verschieben. Doch die zentrale Frage lautet nicht einfach: Wie viele Stunden Speicher sind derzeit im Trend? Sie lautet: Welche Speicherlösung passt zu diesem Solarpark?

19.10.2026

Batteriespeicher müssen zum Solarpark passen

Ein Gastbeitrag von Marvin Großkrüger

Diese Frage ist entscheidend, weil ein Speicher kein bloßes Zubehör ist. Er schafft ein zusätzliches Projekt mit eigenen Investitions-, Technik- und Betriebsrisiken. Deshalb hängen die Entscheidung über eine Nachrüstung und die Auslegung der Batterie eng zusammen.

Die Nachrüstung ist ein neues Investitionsprojekt

Wer einen bestehenden Solarpark mit einem Speicher ergänzt, muss zusätzliches Kapital einsetzen und eine neue Technik über Jahre betreiben. Zu den Risiken zählen die Alterung der Batterie, mögliche Veränderungen bei den Strompreisen und die Frage, wie zuverlässig sich die Anlage vermarkten lässt. Auch Netzanschluss, Genehmigungen, Messung, Sicherheitskonzept und Betriebsführung müssen zusammenpassen. Wirtschaftlich vergleichen lassen sich verschiedene Speichervarianten erst anhand einer standortspezifischen Simulation von Erzeugung, Preisen, Verlusten, Alterung und Kosten.

Für manche Eigentümer ist diese Weiterentwicklung sinnvoll. Andere wollen das Kapital aus dem bestehenden Park realisieren, statt sich auf einen weiteren Investitionszyklus einzulassen. Das gilt besonders dann, wenn bei mehreren Anlagen gleichzeitig neue Entscheidungen anstehen. Ob ein Betreiber nachrüstet oder verkauft, ist deshalb zunächst eine Frage des Geschäftsmodells und der Bereitschaft, zusätzliches Kapital und Verantwortung zu übernehmen.

Ist die Entscheidung für eine Nachrüstung gefallen, folgt daraus aber noch nicht automatisch eine bestimmte Speichergröße. Dafür muss zunächst klar sein, welche Aufgabe die Batterie am Standort erfüllen soll.

Für die Verschiebung von Solarstrom gelten andere Maßstäbe als für einen Stand-alone-Speicher

Stand-alone-Speicher beziehen Strom aus dem Netz und können ihre Betriebsweise auf unterschiedliche Marktchancen ausrichten. Für solche Projekte werden zunehmend Speicherdauern von vier Stunden und mehr diskutiert und umgesetzt; daraus folgt jedoch keine allgemeine Vorgabe. Für einen Speicher, der ausschließlich Solarstrom aus dem eigenen Park verschieben soll, gelten andere Auslegungsmaßstäbe als für einen zusätzlich aus dem Netz geladenen Speicher: Er kann einen Teil der Solarstromerzeugung aufnehmen und später wieder abgeben.

Daraus ergibt sich eine andere Dimensionierungsfrage. Als mögliches Auslegungsbeispiel kann ein Speicher rund die halbe Anschlussleistung des Solarparks und zwei Stunden Speicherdauer haben. Bei einem Solarpark mit vier Megawatt Anschlussleistung entspräche das etwa zwei Megawatt Speicherleistung und vier Megawattstunden nutzbarer Speicherkapazität. Das Beispiel ist keine allgemeine Vorgabe und kein wirtschaftliches Optimum. Entscheidend sind das tatsächliche Erzeugungsprofil und die Bedingungen am jeweiligen Standort.

Der Gedanke dahinter: Ein Speicher soll die Strommenge aufnehmen, die der Park in den relevanten Stunden über die sinnvoll einspeisbare Menge hinaus erzeugt, und sie später wieder abgeben. Eine größere Batterie ist nicht automatisch wirtschaftlicher. Soll sie ausschließlich aus dem Solarpark geladen werden, kann eine zu große Kapazität regelmäßig ungenutzt bleiben: Der Kapitaleinsatz steigt, ohne dass zwingend ein entsprechender zusätzlicher Nutzen entsteht. Im Mischbetrieb mit Netzstrom sind zusätzliche Lade- und Erlösmöglichkeiten gesondert zu bewerten.

Der Netzanschluss begrenzt, was sinnvoll ist

Die passende Speichergröße lässt sich nicht allein aus der Erzeugungskurve ableiten. Sie muss auch zum Netzanschluss passen. Dieser ist für viele Solarparks eine knappe Ressource: Er begrenzt, wie viel Leistung die Anlage einspeisen kann und welche Möglichkeiten für das Laden und Entladen der Batterie bestehen.

Ein passend dimensionierter Speicher kann Solarstrom aufnehmen, der am Standort zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht sinnvoll eingespeist oder vermarktet werden kann. Später kann er die gespeicherte Energie wieder abgeben. Entscheidend sind dabei die technisch verfügbare und vertraglich vereinbarte Einspeiseleistung sowie die zulässige gemeinsame Betriebsweise von Solarpark und Speicher. Soll der Speicher auch Netzstrom aufnehmen, ist zusätzlich die zulässige Bezugsleistung zu prüfen. Ein vorhandener Anschluss allein garantiert nicht, dass er auch für den Speicher ausreichend dimensioniert oder entsprechend nutzbar ist.

Damit führen Erzeugungsprofil und Netzanschluss zurück zur Ausgangsfrage: Welchen Beitrag soll der Speicher am konkreten Standort leisten? Erst wenn diese Aufgabe klar ist, lassen sich technische Auslegung und Betriebsmodell sinnvoll bestimmen.

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Förderregeln und Betriebsmodell mitprüfen

Auch die Förderbedingungen können die Auslegung beeinflussen. Negative Strompreise sind inzwischen kein Randphänomen mehr: 2025 zählte die Bundesnetzagentur 573 Stunden mit negativen Day-Ahead-Großhandelspreisen, nach 457 Stunden im Jahr 2024. Bei bestimmten Bestandsanlagen entfällt die Förderung für den gesamten zusammenhängenden Negativpreiszeitraum, sobald die jeweils maßgebliche Mindestdauer erreicht ist; für andere Anlagen gilt die Absenkung bereits ab der ersten negativen Viertelstunde. Welche Regelung gilt, hängt von der jeweiligen Anlage, dem Inbetriebnahme- beziehungsweise Gebotstermin und der anwendbaren Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ab. Die konkrete Rechtslage muss deshalb für jeden Solarpark geprüft werden.

Ein Speicher kann Strom aus solchen Zeitfenstern in spätere Stunden verschieben. Für grundsätzlich förderfähigen gespeicherten Solarstrom kommt es bei negativen Preisen auf den Zeitpunkt seiner Einspeisung aus dem Speicher an, nicht allein auf den Zeitpunkt der Erzeugung. Ob und wie sich das auf Förderung und Vermarktung auswirkt, ist an die jeweilige Anlagenkonfiguration und das Messkonzept gebunden.

Entscheidend ist zudem, ob die Batterie ausschließlich mit Solarstrom geladen wird oder auch Netzstrom aufnimmt. Neben der weiterhin bestehenden Ausschließlichkeitsoption, bei der der Speicher innerhalb eines Kalenderjahres ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien aufnimmt, eröffnet die am 1. Oktober 2026 beschlossene MiSpeL-Festlegung der Bundesnetzagentur für geeignete Anlagen die Abgrenzungsoption beim Mischbetrieb: In der geförderten Direktvermarktung kann der Anspruch auf die Marktprämie für den nach den Vorgaben ermittelten erneuerbaren Anteil bestehen bleiben. Voraussetzung sind die vorgeschriebene Messung und rechnerische Zuordnung sowie die passenden Vermarktungs- und Bilanzierungsprozesse; bei Bestandsanlagen kann sich dabei auch die Berechnungsgrundlage der Marktprämie ändern. Bis Ende September 2027 gilt eine Übergangsfrist, in der die Regeln nur mit Einverständnis des Netzbetreibers und des Messstellenbetreibers angewendet werden können.

Ein Mischbetrieb wird damit regulatorisch besser abbildbar, ist aber nicht automatisch wirtschaftlicher. Wer auch Netzstrom lädt, muss die geförderten und ungeförderten Strommengen regelkonform zuordnen und den Betrieb mit seinem Herkunfts- und Vermarktungskonzept abstimmen.

Die passende Speicherdauer hängt von der Aufgabe ab

Die Diskussion über zwei, drei oder vier Stunden Speicherdauer lässt sich für bestehende Solarparks nicht mit einem allgemeinen Markttrend entscheiden. Ein ausschließlich mit Solarstrom geladener Speicher und ein zusätzlich marktgetrieben betriebener Speicher erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Bei einer auf Solarstromverschiebung ausgerichteten Nachrüstung kommt es darauf an, den verschiebbaren Überschuss aufzunehmen, den Netzanschluss sinnvoll zu nutzen und die Batterie wirtschaftlich zu betreiben.

Daraus folgt eine einfache Leitlinie: Erst die Aufgabe des Speichers am Standort bestimmen, dann seine Größe. Ein Zwei-Stunden-Speicher kann für einen bestehenden Solarpark die passende Lösung sein; an einem anderen Standort kann eine andere Auslegung sinnvoller sein. Die Energiewende braucht nicht nur mehr Speicher, sondern Speicher, deren Technik, Anschluss und Betrieb zusammenpassen.

Marvin Großkrüger , Foto: GreenBESS GmbH

Marvin Großkrüger ist seit über 20 Jahren Unternehmer und Geschäftsführer der GreenBESS GmbH. Er entwickelt und strukturiert Projekte im Bereich Photovoltaik und Großbatteriespeicher. Das Unternehmen fokussiert sich auf den Erwerb und die Weiterentwicklung bestehender Solarparks, die Integration von Batteriespeichern an geeigneten Erzeugungsstandorten sowie die Entwicklung eigenständiger Stand-alone-Speicherprojekte. Im Mittelpunkt stehen das Zusammenspiel von Netzanschluss, technischer Auslegung, Betriebsmodell und Vermarktung.

Hinweis: Der Gastbeitrag gibt die unternehmerische Einschätzung des Autors wieder. Die regulatorische und wirtschaftliche Bewertung ist für jeden Solarpark individuell zu prüfen.

Quelle: UD/cp

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