10 Millionen Euro für Klimavorsorge: Bund startet neue Förderung für Kommunen
Das Bundesumweltministerium ruft Städte und Gemeinden zur Bewerbung auf: Ab Mai können Kommunen Fördermittel für Konzepte zur Klimaanpassung und natürlichem Klimaschutz beantragen. Ziel ist es, lokale Strategien gegen die Folgen des Klimawandels zu entwickeln – mit bis zu 90 Prozent Zuschuss.
14.04.2025

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die Klimakrise macht es notwendig, Vorsorge zu treffen, um Mensch und Natur wirksam zu schützen. Kommunen müssen sich frühzeitig auf die Klimaveränderungen vorbereiten, um die Bevölkerung vor Schaden zu bewahren. Dabei wollen wir Städten und Gemeinden weiterhin helfen. Über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz unterstützen wir gezielt Maßnahmen, die nicht nur der Anpassung an die Folgen der Klimakrise, sondern zugleich auch dem natürlichen Klimaschutz und der Stärkung der Biodiversität dienen.“
Der Förderaufruf richtet sich gezielt an Kommunen. Diese erhalten im Rahmen des Förderaufrufs Zuschüsse von bis zu neunzig Prozent der Finanzierungskosten für die Erarbeitung von Konzepten zur nachhaltigen Klimaanpassung und für natürlichen Klimaschutz durch Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager, die sich insbesondere für mehr Nachhaltigkeit und natürlichen Klimaschutz einbringen sollen (Förderschwerpunkt A.1). Diese im Rahmen des ANK anzufertigenden Klimaanpassungskonzepte sollen die Synergien zwischen Klimaanpassung, natürlichem Klimaschutz und der Stärkung der Biodiversität besonders in den Fokus nehmen und insbesondere Maßnahmen unter Einsatz naturbasierter Lösungen entwickeln.
Mit der neuerlichen Bereitstellung von Fördermitteln für die kommunale Klimaanpassungsplanung unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) auch die Umsetzung der neuen Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung, die im Dezember zweitausendvierundzwanzig beschlossen wurde. Darin wird unter anderem das Ziel benannt, dass bis zum Jahr zweitausenddreißig für achtzig Prozent der von den Ländern im Rahmen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes dazu verpflichteten Gemeinden beziehungsweise Landkreise Klimaanpassungskonzepte vorliegen. Die über die Förderrichtlinie zur Verfügung stehenden Mittel können einen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten.
Informationen zum Förderaufruf sind auf der Website der zuständigen Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gemeinnützige GmbH verfügbar. Weitere Beratungs-, Schulungs- und Unterstützungsmöglichkeiten rund um diese und weitere Förderungen zur Klimaanpassung bietet das Zentrum KlimaAnpassung kommunalen und sozialen Einrichtungen.