Mehr Förderung für sanfte Energien
In diesen Tagen flattern fast täglich neue Meldungen zu der Förderung Regenerativer Energien auf die Redaktionstische. Die Bundesregierung unternimmt immer mehr wichtige Schritte in diese Richtung, denn Erneuerbare Energien stehen für ein enormes Potenzial unserer zukünftigen Energieversorgung.
13.02.2003
Auch die Erzeugung von Windenergie im Offshore-Bereich soll mehr gefördert werden und deshalb die erhöhte Anfangsvergütung bis 2010 verlängert werden. Weiterhin soll die Photovoltaik künftig vorwiegend über das EEG gefördert werden. Bei der Erzeugung von Energie aus Biomasse sollen künftig für kleinere Anlagen weitere Differenzierungsschritte erfolgen und eine Anhebung der Vergütung überprüft werden. Und schließlich sollen für kleinere Anlagen, die Strom aus Geothermie (Tiefen-Erdwärme) gewinnen, höhere Vergütungssätze eingeführt werden. Ziel ist es, so ausreichend Impulse für die Errichtung der ersten Anlage in Deutschland zu geben. Wer in regenerative Energien investieren möchte, kann auf viele Fördermöglichkeiten zurückgreifen. Hier die wichtigsten:
Auf Bundesebene aktiv ist die KfW, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die sich durch das Eigenkapital der Bundesrepublik Deutschland und der Länder finanziert. Die KfW vergibt Kredite für Investitions-, Umweltschutz und Innovationsfinanzierung im Bereich Regenerativer Energien. Für die KfW stehen neben der Finanzierung von privatem Wohneigentum durch günstige Darlehen auch die Bereiche Klima- und Umweltschutz im Vordergrund. Denn ihr Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass langfristig Energie eingespart und der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert wird.
Ebenso im Bereich Energiesektor auf Bundesebene tätig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), eine Behörde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Neben den Kernaufgaben bietet das BAFA auch Förderungsmaßnahmen im Bereich Erneuerbare Energien an. Gegenstand der Förderungen sind unter anderem Solaranlagen, Photovoltaikanlagen und Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Freiberufliche sowie kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen, die auf ihren Gebäuden Anlagen errichten möchten. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse.
Quelle: UD
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